Soziales

Asylantrag muss in 7 Tagen bearbeitet sein

Zu der aktuellen Debatte um schnelle, aber auch nachhaltige Lösungen in der Asyl –und Flüchtlingspolitik erklärt der KPV-Bundesvorsitzende und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing MdB: „Kommunen kommen an die Grenzen der Leistungsfähigkeit. Noch ist die Hilfsbereitschaft der Menschen groß. Der jetzige Zustand kann aber so auf Dauer nicht weiter gehen.

Wir brauchen jetzt endlich ein gestrafftes Asylverfahren und klare verbindliche Finanzierungswege. Ein Asylverfahren muss in drei Monaten abgeschlossen im Zweifel gerichtlich entschieden werden. Es ist für alle Betroffenen wichtig, Klarheit zu haben. Diejenigen, die bei uns aufgrund unseres Asylrechtes bleiben, brauchen Unterstützung, Zuwendung und eine Lebensperspektive. Dazu gehört Deutschunterricht vom 1. Tag an und die Möglichkeit zur Arbeit. Diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben, müssen konsequent und schnell in einem einheitlichen Verfahren direkt aus den Erstaufnahmeeinrichtungen zurückgeführt werden. Deshalb muss von diesem Personenkreis jeder Asylantrag in 7 Tagen bearbeitet worden sein.

In den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder müssen Asylbewerber so lange bleiben, bis über ihren Antrag entschieden ist. Das Asylverfahren muss ab sofort deutlich beschleunigt und der Rechtsweg verkürzt werden. Es muss die Regel werden, auch innerhalb von sieben Tagen den Asylbescheid juristisch abschließend zu überprüfen.

Die große Koalition ist auf dem richtigen Weg: Mehr Erstaufnahmeeinrichtungen, mehr Entscheider im BAMS, mehr Sachleistungen für Bedürftige, mehr sichere Herkunftsländer und Geld vom Bund. Die Entscheidungen des Koalitionsausschusses vom vergangenen Sonntag sind ein gutes Signal der Entschlossenheit.

Wir brauchen die Kapazitäten für Menschen, die von Gewalt und Verfolgung wirklich bedroht sind und unseren Schutz benötigen. Das Engagement und die Hilfsbereitschaft sind groß und mit der Schaffung von 10.000 zusätzlichen Stellen im Bundesfreiwilligendienst wird die Arbeit längerfristig unterstützt und verfestigt. Das war unsere Initiative.

Eile ist aber beim Bau und der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge geboten. Langwierige und komplizierte Vergabeverfahren behindern vor allem den dringend benötigten Ausbau von Erstaufnahmeplätzen. Kein Bürgermeister in diesem Land wird es zulassen, dass schutzbedürftige Menschen in gesundheitsgefährdenden Gebäuden untergebracht werden. Bund und Länder sind aufgefordert, gesetzliche Regelungen, die bei der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen hinderlich sind, befristet wirklich auszusetzen. Wir unterstützen diese Initiative des Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière nachdrücklich und müssen jetzt die üblichen Bedenkenträger beim Standardabbau in ihre Schranken weisen.

Darüber hinaus brauchen die Kommunen dringend die vom Bund zugesagten finanziellen Mittel. Nochmals 3 Mrd. Euro für 2016 zusätzlich dürfen nicht wieder zu einem Verteilungskampf zwischen Ländern und Kommunen führen. Hier stehen die Länder in der vorrangigen Verantwortung, für ihre Kommunen zu sorgen. Wir fordern Bund und Länder auf, vertraglich bindend zu vereinbaren, was mit den Bundesmitteln finanziert wird. Die Kommunen dürfen hier nicht im Stich gelassen werden.“

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