Finanzen

Bundesregierung hält Wort und schafft Planungssicherheit für Kommunen

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes beschlossen, mit dem die im Sommer beschlossenen finanziellen Entlastungen von Ländern und Kommunen bei den flüchtlingsbedingten Mehrausgaben und die Kommunalentlastung ab 2018 umgesetzt werden sollen.

Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der KPV und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing: „Die Bundesregierung hält Wort und setzt die im Sommer dieses Jahres getroffenen Vereinbarungen um. Die Kommunen erhalten damit zum einen Planungssicherheit bei der Finanzierung der flüchtlingsbedingten Mehrausgaben. Wichtig ist, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel tatsächlich so an die Kommunen weitergeleitet werden, dass diese eine auskömmliche Finanzierung der Flüchtlingsintegrationsaufgabe erhalten.

Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf die ab dem Jahr 2018 vorgesehene Kommunalentlastung in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich. Auch hier haben die Kommunen mit dem heutigen Kabinettsbeschluss eine verlässliche Grundlage für die weiteren Planungen. Die Länder stehen jetzt in der Pflicht, ihre am 16. Juni 2016 gegenüber der Bundesregierung gegebene Zusage einzuhalten, dass auch die über die Landeshaushalte verteilte eine Milliarde Euro ungekürzt und zusätzlich an die Kommunen weitergeleitet werden, sofern dieser bislang im Gesetzentwurf vorgesehene Verteilungsweg im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren bestehen bleibt.“

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