Kein Verbot des steuerlichen Querverbundes – vorerst
Der Europäische Gerichtshof prüft nun doch nicht, ob es sich beim steuerlichen Querverbund um eine unzulässige Beihilfe handelt. Der Bundesfinanzhof hat eine entsprechende Anfrage zurückgezogen. Hintergrund ist, dass der klagende Energieversorger aus Mecklenburg-Vorpommern seine Klage ebenfalls fallen gelassen hat.