Soziales

Familienfreundliche Kommune – Verbesserungen sind dringend nötig

Mangelnde Kinderbetreuungsmöglichkeiten und fehlende Arbeitsplätze mit variabler Gestaltung der Arbeitszeit bzw. Teilzeitplätze machen es vielen Eltern unmöglich, Beruf und Familie zu vereinen. Damit das Arbeitskräftepotenzial der Eltern nicht verloren geht, hat die KPV auf ihrer Bundesvertreterversammlung 2003 entsprechende Vorschläge erarbeitet und beschlossen.

Antragsteller: KPV-Bundesfachausschuss „Jugend, Familie und Soziales“

Die Bundesvertreterversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:

Familienfreundliche Kommune – Handlungsbedarf angesichts des Demographischen Wandels

Die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker setzen sich nachdrücklich für kinder- familienfreundliche Kommunen ein. Viele unserer Vorschläge und Empfehlungen zur Familienpolitik sind von der CDU-Bundespartei („Lust auf Familie – Lust auf Verantwortung“), der CDU/CSU-Bundestagsfraktion („Faire Politik für Familien – Eckpunkte einer neuen Politik für Familien, Eltern und Kinder“) aufgegriffen worden, müssen aber gerade unter dem Eindruck des Strukturwandels in unserer Bevölkerung mit Nachdruck in praktische Politik umgesetzt werden:

Die Lebensbedingungen für Familien mit Kindern in unserer Gesellschaft müssen nachhaltig verbessert werden. Das gilt sowohl für einen familiengerechten Wohnungsbau als auch für ein familiengerechtes Wohnumfeld und eine an der Familie ausgerichtete Jugendarbeit.

Konzepte für eine kinderfreundliche Kommune entwickeln

Viele Kommunen leisten auf dem Sektor Kinderfreundlichkeit Vorbildliches. Die Stadt Essen beispielsweise hat sich den Beinamen „Großstadt für Kinder“ gegeben. Das Motto lautet dort: Leben mit Kindern! „Wir freuen uns über Kindergeschrei“.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen


Damit Unternehmen das Arbeitskräftepotenzial von Eltern nutzen können, müssen sie aber auch zur Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bereit sein. Dies gilt für Kommunen als Arbeitgeber in besonderer Weise und kann dazu führen, dass andere Unternehmen fachlich beraten werden könnten; z.B. in diesen Bereichen:
 

  • eine variable Gestaltung der Arbeitszeit (z.B. Gleitzeitarbeit, Arbeitszeitkonten, Sabbatjahre, Bildungsurlaub, Telearbeit);
  • Unterstützung berufstätiger Eltern bei der Kinderbetreuung, z. B. durch Einrichtung von Betriebskindergärten,  Hausaufgabenbetreuung oder Einrichtung sonstiger innerbetrieblicher Betreuungsangebote;
  • lexible Gestaltung und Verkürzung familienbedingter Unterbrechungsphasen,
  • Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege behinderter und älterer Familienangehöriger.

Die wirtschaftliche Situation von Familien mit Kindern nachhaltig verbessern

Immer mehr junge Frauen entscheiden sich gegen Kinder; immer mehr Familien entscheiden sich nur für ein Kind. Nicht zuletzt ist dafür der Umstand verantwortlich, dass sich die wirtschaftliche Situation der Familien mit Kindern drastisch verschlechtert oder sogar in die Abhängigkeit von Sozialhilfe abzurutschen droht. Das gilt umso mehr, als gerade junge Familien in der Regel erst am Anfang der Einkommensleiter stehen. Hilfe für Familien mit Kindern muss daher möglichst früh einsetzen, wenn wir nicht in Kauf nehmen wollen, dass die Bevölkerung in Deutschland noch schneller schrumpft.

Vor diesem Hintergrund ist es unbedingt erforderlich, nunmehr seitens der Union die Initiative zu ergreifen und ihre Forderung nach Einführung eines Familiengeldes in Höhe von monatlich 600,00 Euro pro Kind, die sie im Bundestagswahlkampf  2002 nachdrücklich vertreten hat, über ihre Mehrheit im Bundesrat in die politische Debatte einzubringen.
 

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