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Götz: Kommunen brauchen Rechtssicherheit

"Mit dem heutigen Beschluss der unionsgeführten Bundesregierung ist die Schaffung einer neuen rechtlichen Grundlage für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eingeleitet", kommentiert Peter Götz MdB, kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzender der KPV, den heutigen Kabinettsbeschluss zur vereinbarten Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitslose.

Die 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger sollten weiterhin mit einer Anlaufstelle umfassend betreut werden, so Götz weiter. Im Vorfeld hatten sich Union, FDP und SPD auf einen Kompromiss für die so genannte Jobcenterreform und die geplante Grundgesetzänderung verständigt.

"Mit dem heutigen Beschluss der unionsgeführten Bundesregierung ist die Schaffung einer neuen rechtlichen Grundlage für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eingeleitet", erklärt der KPV-Bundesvorsitzende. Die bisherige erfolgreiche Arbeitsvermittlung aus einer Hand werde in eine verfassungsgemäße Form überführt. Der Kompromiss stelle dabei sicher, dass auch die kommunale Option auf eine zukunftsfeste verfassungsrechtliche Grundlage gestellt wird. Die bestehenden 69 Optionskommunen, die Arbeitslose in Eigenregie betreuen, blieben erhalten. 41 weitere Kommunen dürften neu hinzukommen.

Götz betont, dass das Gesetzgebungsverfahren nun zügig umgesetzt werden müsse. Neben den Arbeitsuchenden und ihren Familien hätten auch die Mitarbeiter in den Verwaltungen Anspruch auf Klarheit und Sicherheit. Insbesondere optionswillige Kommunen müssten schnell rechtssicheren und nachvollziehbaren Optionsbedingungen und Aufnahmeverfahren gegenüberstehen.

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