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Interkommunale Zusammenarbeit – Folge des demographischen Wandels

Die Überalterung der Gesellschaft in den kommenden Jahren wird viele Gemeinden zur interkommunalen Zusammenarbeit zwingen. Da hierbei verschiedene organisatorische Modelle möglich sind, ist eine Prüfung der rechtlichen und technischen Rahmenbedinungen sowie der Wirtschaftlichkeit von großer Bedeutung. Worauf bei Kooperationen dieser Art zu achten ist, hat die KPV in einem Beschluss auf der Bundesvertreterversammlung 2003 festgelegt.

Antragsteller: KPV-Bundesfachausschuss Innenpolitik

Die Bundesvertreterversammlung 2003 hat folgenden Beschluss gefasst:

Interkommunale Zusammenarbeit – Folge des demographischen Wandels

Die derzeit zu verzeichnenden und für die Zukunft zu erwartenden demographischen Veränderungen haben zwei grundlegende Entwicklungstendenzen zur Folge: Einen quantitativen Rückgang, sowie einen veränderten Altersaufbau der Bevölkerung.

Sowohl die rückläufigen Bevölkerungszahlen wie auch die festzustellende Überalterung der Gesamtbevölkerung werden unmittelbare Auswirkungen auf die Nachfrage nach kommunalen Dienstleistungen haben:

  • Veränderte inhaltliche Nachfrage (z.B. sinkende Nachfrage nach Leistungen für Kinder und Jungendliche bei einem steigenden Bedarf für Ältere und Senioren)
  • Insgesamt reduzierte Nachfrage nach kommunalen Dienstleistungen (z.B. Kultur, Sport, ÖPNV, Ver- und Entsorgung)

In den einzelnen Gebietskörperschaften wird die rückläufige Nachfrage dazu führen, dass die Organisationseinheiten, in denen die kommunalen Dienstleistungen erbracht werden, immer weniger eine betriebsoptimale Größe aufrechterhalten können. In den sogenannten kostenrechnenden Einheiten, die ihre Leistungen nach dem kommunalen Abgabenrecht abrechnen, führt ein Nachfragerückgang zu einer Steigerung des Fixkostenanteils.

Sofern die vorgehaltenen Kapazitäten nicht proportional abgebaut werden können, wären weitere Gebührensteigerungen die Folge. Diese Entwicklung wird seitens der Bevölkerung auf Dauer nicht akzeptiert werden.

Aufgrund der demographischen Entwicklung werden sich auch die Finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kommunen zusätzlich kontinuierlich verschlechtern. Die somit entstehende schwierige Haushaltssituation der Gebietskörperschaften schränkt die Handlungsspielräume stark eine. Nicht jede Kommune wird für sich alleine diesen Herausforderungen gewachsen sein.


Kooperationen von Gebietskörperschaften bei der Erbringung von kommunalen Dienstleistungen:

  1. Um den aufgezeigten Entwicklungstendenzen entgegenzuwirken, sind die Gebietskörperschaften bereits heute aufgerufen, geeignete Maßnahmen wie z.B. eine Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit zu ergreifen.
  2. Für die Realisierung einer interkommunalen Kooperation sind, je nach Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, unterschiedliche organisatorische Modelle möglich: Zum Beispiel Zweckverband, Anstalt des Öffentlichen Rechts (AÖR), GmbH.
  3. Im Vorfeld interkommunaler Kooperationen müssen im Interesse aller Beteiligten sowohl die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die Wirtschaftlichkeit einer geplanten Maßnahme detailliert untersucht werden. Im Rahmen der Ausgestaltung einer Kooperation ist dabei aber stets zu differenzieren, welche Aufgaben im Hintergrund (Backoffice) zentral oder bürgernah bzw. ortsnah (Frontoffice) dezentral erbracht werden müssen. Ein kritischer Erfolgsfaktor für die Realisierung einer Kooperation ist eine frühzeitige Einbindung der Kommunalaufsicht und der politischen Entscheidungsträger.
  4. Unterschiedliche technische Plattformen und Systemvoraussetzungen (z.B. Datenverarbeitung) stellen dabei zunächst als Hinderungsgrund für eine Kooperation dar. Daher ist zunächst die "Höhe der Migrationshürde" für die Zusammenfassung ggf. unterschiedlicher technischer Systeme zu ermitteln.
  5. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung begrüßen wir seitens der Kommunalaufsichten grundsätzlich Aktivitäten in Bezug auf eine interkommunale Kooperation. Dennoch muss im Einzelfall geprüft werden, ob rechtliche Hürden einer Kooperation entgegenstehen (z.B. bei der Kooperation von Vermessungs- und Katasterämtern).
  6. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer Kooperation umfasst die Erhebung und Analyse der Aufgaben, der beteiligten Gemeinden sowie ihrer Strukturen, Verwaltungsabläufe und vorgehaltenen Kapazitäten. Notwendig ist eine Quantifizierung der Kosten und Synergien einer Kooperation und die Durchführung einer zehnjährigen Planungsrechnung. Bei den Synergien, die im Zuge einer interkommunalen Kooperation realisiert werden, handelt es sich sowohl um Rationalisierungs- als auch um Effizienzpotentiale.

Fazit: Interkommunale Zusammenarbeit eröffnet Chancen, um Aufgaben der Kommunen durch überörtliche Konzepte und Abstimmungen erfolgreicher und vor allem wirtschaftlicher wahrnehmen zu können.

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