Finanzen

Interkommunale Zusammenarbeit nicht besteuern

In der Sitzung der AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter dem Vorsitz des KPV-Bundesvorsitzenden Ingbert Liebing MdB wurde gestern ein Positionspapier zum Thema „Umsatzsteuer und kommunale Bestandsleistungen “ beschlossen. Die Forderung der AG ist, die interkommunale Zusammenarbeit von der Umsatzsteuerpflicht auszunehmen, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Davon profitieren sowohl Kommunen als auch die Privatwirtschaft.

Interkommunale Zusammenarbeit wird angesichts knapper Kassen und des demografischen Wandels in Zukunft eine immer größere Bedeutung bekommen. Einige kommunale Aufgaben lassen sich im Verbund einfach effektiver erledigen. In einem zukunftsfähigen Verwaltungssystem wird die interkommunale Zusammenarbeit künftig nicht mehr wegzudenken sein. Die bestehenden Strukturen sind hierzu ausreichende Grundlage. Durch Entscheidungen des Bundesfinanzhofes in zwei Fällen ist es erforderlich geworden, die gesetzlichen Regelungen der umsatzsteuerlichen Behandlung kommunaler Beistandsleistungen neu zu fassen. Ziel muss es sein, für Kommunen und Wirtschaftsunternehmen gleichermaßen eine dauerhafte und rechtssichere Planungsgrundlage auch unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorschriften zu schaffen. Die AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat jetzt ein Positionspapier dazu verabschiedet. Positionspapier Umsatzbesteuerung und kommunale Beistandsleistungen
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