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Wir brauchen strukturelle Veränderungen

Zu den Ergebnissen des gestrigen Treffens der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten und den Kommunalen Spitzenverbänden erklärt der KPV-Bundesvorsitzende und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB: „Mit den Kommunen am Tisch wird allen Beteiligten klar, dass es nicht nur um eine auskömmliche Finanzierung der Flüchtlingshilfe geht, sondern strukturelle Veränderungen vorgenommen werden müssen.

Wir begrüßen die Verdoppelung der Unterstützung des Bundes und erwarten von den Ländern transparent darzulegen, wie dieses Geld zur Hilfe für Flüchtlinge und Asylsuchende eingesetzt wird.

Entscheidend ist, dass die zusätzlichen Gelder des Bundes tatsächlich vor Ort für die Aufnahme von Flüchtlingen ankommen. Die Kommunen sind angemessen zu beteiligen. Das Geld darf von den Ländern nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern missbraucht werden.

Wir unterstützen die unionsgeführte Bundesregierung dabei, finanzielle Zusagen an strukturelle Veränderungen zu koppeln. Die konsequente Zurückführung der Menschen, die keine Asylberechtigung haben und die konsequente Integration derjenigen, die absehbar bei uns bleiben, sind zwei Seiten derselben Medaille.

Nur so können Hilfsbereitschaft und Akzeptanz in der Bevölkerung dauerhaft aufrecht erhalten werden. Wir fordern insbesondere die Länder auf, die Kommunen mit ihrer praktischen Erfahrung und mit ihrem Sachverstand an den Beratungen weiter zu beteiligen.“

Hintergrund:

Ergebnisse des Bund/Länder-Arbeitsgespräches am 11.06.2015

  1. Bund und Länder sind sich einig, dass sie zur Bewältigung der großen Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber in einer Verantwortungsgemeinschaft stehen.
  2. Sie sind sich ebenso einig, dass durch gemeinsame Anstrengungen klarer unterschieden werden muss zwischen denen, die Schutz brauchen, und denen, die keine Bleibeperspektive haben.
  3. Der Bund wird die pauschale Hilfe für Länder und Kommunen im Jahr 2015 verdoppeln.
  4. Ab 2016 wird sich der Bund strukturell und dauerhaft an den gesamtstaatlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Zahl der schutzbedürftigen Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen, beteiligen. Hierzu fallen die Entscheidungen im Herbst im Lichte der unter Ziffer 2 verabredeten gemeinsamen Maßnahmen und werden durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitet.
  5. Das Nähere wird in der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und –chefs der Länder am 18. Juni beschlossen.
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