Die Bundesvertreterversammlung hat am 15. November 2025 beschlossen:
Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert über § 51a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hinaus gesetzliche Regelungen zu schaffen, die flächendeckende, verbindliche Mindesttarife auch für den Verkehr mit Mietwagen (insbesondere für Vermittlungsplatt-formen wie Uber) vorsehen.
Hier finden Sie die PDF des Beschlusses.
Wieder nach vorn – mit starken Kommunen: Wahlkampfflyer der KPV
Die Kommunen sind seit Amtsantritt der Ampel-Regierung immer mehr belastet worden. Bei den...









