Energie Archives - KPV https://kpv.de/blog/category/energie/ Kommunalpolitische Vereinigung Mon, 16 Oct 2023 13:17:44 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.1 Christian Haase MdB: Kommunale Wärmeplanung praxisnah gestalten https://kpv.de/blog/christian-haase-mdb-kommunale-waermeplanung-praxisnah-gestalten/ https://kpv.de/blog/christian-haase-mdb-kommunale-waermeplanung-praxisnah-gestalten/#respond Thu, 12 Oct 2023 14:28:54 +0000 https://kpv.de/?p=13173 Der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB, zur kommunalen Wärmeplanung, die diesen Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wird:

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„Ohne Fortschritte bei der Wärmewende lassen sich die Klimaziele nicht erreichen. Das wissen auch die Verantwortlichen in den Kommunen. Die überwiegende Mehrheit der Kommunen hat sich bereits auf den Weg Richtung Klimaneutralität gemacht und teilweise sehr ehrgeizige Ziele formuliert. In Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen gibt es zudem bereits gesetzliche Regelungen zur Wärmeplanung. Die zusätzliche gesetzliche Regelung auf Bundesebene führt bei den Verantwortlichen vor Ort zu einem Mehr an Bürokratie und Verunsicherung.

Positiv ist, dass der Bund keine Detailvorgaben macht, sondern den Kommunen Spielraum lässt, wie sie die Wärmeziele erreichen wollen. Dieser Spielraum sollte auch bei den Fristen zum Tragen kommen. Die starren Deadlines Mitte 2026 für Städte über 100.000 Einwohner und 2028 für Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern drohen den schon jetzt hart geführten Konkurrenzkampf um Beratungsleistungen weiter zu verschärfen. Zudem haben viele Kommunen mit einer sehr angespannten Haushaltslage und vielen unbesetzten Stellen in der Verwaltung zu kämpfen.

Entscheidend ist, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erreicht wird, der Weg dorthin hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab.

Unbedingt nachgebessert werden muss bei den Anforderungen an Wärmenetze. So darf die Regelung, dass neue Wärmenetze zu 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien gespeist werden, nicht schon 2024 gelten, sondern muss aus Gründen des Investitionsschutzes für bereits geplante und im Bau befindliche Leitungen um einige Jahre nach hinten verlegt werden.“

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Christian Haase MdB: Das Heizungsgesetz ist ein Desaster mit Ansage https://kpv.de/blog/christian-haase-mdb-das-heizungsgesetz-ist-ein-desaster-mit-ansage/ https://kpv.de/blog/christian-haase-mdb-das-heizungsgesetz-ist-ein-desaster-mit-ansage/#respond Fri, 08 Sep 2023 13:14:49 +0000 https://kpv.de/?p=13139 Christian Haase, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU sowie haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verabschiedung des Heizungsgesetzes heute im Bundestag:

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„Das Chaos um das Heizungsgesetz zeigt: Mit rigiden Verboten erreicht man vor allem eines – nämlich weniger Klimaschutz. Das beweist die jüngste Absatzstatistik des Branchenverbandes der Heizungsindustrie deutlich. So stieg der Absatz an Wärmeerzeugern im ersten Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 44 Prozent. Treiber dieses Absatzhochs mit rund 65 Prozent waren Öl- und Gasheizungen. Diese Vorzieheffekte zeigen deutlich, dass die Menschen die Klimapolitik der Ampel-Regierung nicht mittragen. Statt das Gesetz nach der Sommerpause in den Ausschüssen vernünftig zu beraten und Verbesserungen einzuarbeiten, hält die Ampel stur an ihrem Zeitplan fest und hat das höchst umstrittene Werk bei der erstbesten Gelegenheit verabschiedet.“

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Heizungsgesetz geht in die Verlängerung https://kpv.de/blog/heizungsgesetz-geht-in-die-verlaengerung/ Mon, 10 Jul 2023 11:52:30 +0000 https://kpv.de/?p=13060 Das sogenannte Heizungsgesetz (GEG) wurde nun doch nicht wie von der Ampel-Regierung geplant in der letzten Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause verabschiedet.

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Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann statt, wonach die Abgeordneten nicht genügend Zeit gehabt hätten, sich mit der Gesetzesvorlage zu beschäftigen. Viele Abgeordnete hatten sich in letzter Zeit darüber beklagt, dass Gesetze im Hauruck-Verfahren durch das Parlament gepeitscht würden. Sie sehen das Herzstück der Demokratie dadurch bestätigt.

Auch VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing kritisiert dies: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit der gestrigen Entscheidung die Parlamentsrechte und die Beteiligungsrechte einzelner Abgeordneter gestärkt. Das wird der Deutsche Bundestag sicherlich in neue Regeln umsetzen. Das ist die Gelegenheit, auch die Beteiligungsrechte von Verbänden zu stärken, die sich in der letzten Zeit auf ein nicht mehr hinnehmbares Maß verdichtet und verkürzt haben. Was in Krisenzeiten nachvollziehbar ist, darf aber nicht zum Regelfall werden.“

Nach dem Willen der Ampel-Regierung soll im September nach der Sommerpause über das Heizungsgesetz abgestimmt werden. Anpassungen an dem umstrittenen Gesetz sind nicht vorgesehen. Die Union hingegen fordert, die Chance zu nutzen und das Heizungsgesetz grundlegen zu überarbeiten. Klar ist, die Wärmewende ist ein gesellschaftliches Mammutprojekt und ohne einen breiten gesellschaftlichen Konsens nicht zu stemmen.

Auch der KPV-Bundesvorsitzende und Haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase, sieht Nachbesserungsbedarf: „Das Gesetz über die Wärmeplanung der Kommunen soll erst im Herbst kommen, obwohl es als Voraussetzung für das Gesetz zum Heizungsaustausch gedacht war. Denn erst, wenn die Wärmeplanung vor Ort steht, haben die Bürgerinnen und Bürger eine Wahl zwischen dem Anschluss an das Netz oder einer individuellen Lösung – sei es eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder eine Gasheizung, die später beispielsweise mit grünem Wasserstoff betrieben werden kann. Wie viel Technologieoffenheit das Gesetz aber wirklich zulässt, ist immer noch nicht klar. Ich befürchte einen Etikettenschwindel.“

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Streit um Heizungsgesetz geht weiter https://kpv.de/blog/streit-um-heizungsgesetz-geht-weiter/ https://kpv.de/blog/streit-um-heizungsgesetz-geht-weiter/#respond Mon, 03 Jul 2023 15:06:33 +0000 https://kpv.de/?p=13055 Heute fand eine zweite öffentliche Anhörung zum sogenannten Heizungsgesetz (GEGI im Bundestag statt. Ziel der Bundesregierung ist es, dass umstrittene Gesetz diesen Freitag – und damit zum letztmöglichen Termin vor der Sommerpause – zum Abschluss zubringen.

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Gegen diese Eile hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann Einspruch eingelegt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Er sieht seine Rechte als Abgeordneter nicht gewahrt. Die kurze Frist mache es ihm unmöglich, die Vorlage zu prüfen.

Das Heizungsgesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und sieht vor, dass in Neubauten nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die dauerhaft mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen. Anders als ursprünglich vorgesehen, gilt diese Regelung nicht vor Bestandsgebäude. Hier greift die Regel erst, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. Das Gesetz soll aber erst nach der Sommerpause verabschiedet werden. Bisher ist vorgesehen, dass größere Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 2026 ihre Wärmeplanung vorlegen sollen, kleinere Städte haben dafür bis 2028 Zeit.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht Licht und Schatten:

„Die Koalition hat mit dem vorliegenden Änderungsantrag wesentliche Verbesserungen für den Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz formuliert, die wir ausdrücklich begrüßen“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing am Montag in der Ausschussanhörung im Deutschen Bundestag, zu der er als Experte eingeladen war.

Damit die Wärmewende für die Stadtwerke umsetzbar ist, hatte der VKU in der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Verbesserungen in drei zentralen Punkten angemahnt: Eine enge Verzahnung von GEG und Wärmeplanungsgesetz, realistische Erfüllungsfristen, Ziele und Zwischenziele sowie eine tatsächliche Technologieoffenheit. „In allen drei Punkten sehen wir jetzt spürbare Verbesserungen“, sagte Liebing.

So sei nun geplant, die ursprünglich vorgesehenen und aus VKU-Sicht unrealistischen Fristen (65 Prozent erneuerbare Wärme in neuen Fernwärmenetzen ab sofort, 50 Prozent erneuerbare Wärme in Bestandsnetzen ab 2030 und Umstellung von Gas auf Wasserstoff bereits bis 2035 zu 100 Prozent) aus dem GEG zu streichen. Dies müsse nun auch im noch ausstehenden Wärmeplanungsgesetz nachvollzogen werden, forderte Liebing.

Die Verknüpfung von GEG mit kommunaler Wärmeplanung ist laut Liebing absolut richtig. Sie sollte tatsächlich flächendeckend erfolgen. Auch bezüglich der vom VKU geforderten Technologieoffenheit sei eine positive Wende zu verzeichnen: „Mehr Technologieoffenheit sehen wir auch beim Übergang von Gas zu Wasserstoff gewährleistet. Immerhin sind jetzt Wasserstoffausbaugebiete vorgesehen – im Ursprungsentwurf waren H2-ready-Heizungen faktisch verboten gewesen.“

Trotz der aus VKU-Sicht positiven Entwicklung, kritisierte Liebing die anhaltende Skepsis gegenüber einigen Wärmeversorgungsoptionen, vor allem gegenüber Wasserstoff: „Ich hätte mir mehr Mut und vor allem mehr Vertrauen gewünscht. Die Regelungen zur Fernwärme und Gas sind leider sehr kleinteilig.“ Die im Gesetzentwurf weiterhin vorgesehenen Regresspflichten werden sich laut Liebing auch negativ auf den Fernwärmeausbau auswirken.

Zudem gebe es viele ungeklärte Punkte, die in kommenden Gesetzgebungsverfahren beantwortet werden müssten. Mit Blick auf die laufenden EU-Verhandlungen zur EU-Gasrichtlinie sagte Liebing: „Falls das Unbundling durch die EU-Kommission tatsächlich durchgesetzt wird, dürfen bisherige Gasnetzbetreiber die mit dem Gesetz vorgesehen Pflichten gar nicht erfüllen.“ Unklarheit bestehe auch beim Konzessionsrecht, konkret für den Fall, wenn Gasnetzkonzessionen auslaufen. „Gesetzlicher Handlungsbedarf könnte bei der Frage bestehen, ob Gasnetzbetreiber für die Zeit nach ihrer Konzession Verpflichtungen zum Übergang auf Wasserstoff eingehen dürfen“, so Liebing.

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Christian Haase MdB: Unerfüllbare Klimaschutzvorgaben erzeugen nur Frust https://kpv.de/blog/christian-haase-mdb-unerfuellbare-klimaschutzvorgaben-erzeugen-nur-frust/ https://kpv.de/blog/christian-haase-mdb-unerfuellbare-klimaschutzvorgaben-erzeugen-nur-frust/#respond Wed, 19 Apr 2023 16:45:36 +0000 https://kpv.de/?p=12972 Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Dazu äußert sich Christian Haase, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU/CSU und haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

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„Bei allen Bemühungen um den Klimaschutz dürfen wir eines nicht außer Acht lassen: Das Mammutprojekt, Deutschland zu einer CO2-neutralen Industrienation zu entwickeln, kann nur gelingen, wenn wir die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht verlieren. Genau das droht aber gerade zu passieren, wenn die Ampel-Regierung weiterhin Vorgaben macht, die in dieser Radikalität nicht umsetzbar sind. Schon heute entscheiden sich die meisten Bauherren für eine Wärmepumpe. Zur Wahrheit gehört aber auch: Nicht jedes Haus eignet sich für eine Wärmepumpe, außerdem fehlen qualifizierte Handwerker und Wärmepumpen sind in der Anschaffung deutlich teurer als Gasbrennwertheizungen. Die Ampel-Regierung verspricht Förderprogramme – bisher liegt dazu aber nichts Konkretes vor. Wir sollten uns auf dem herausfordernden Transformationspfad alle Möglichkeiten offenhalten, die Klimaziele möglichst effizient zu erreichen. Dazu gehören auch Biogase und Wasserstoff. Die unnötig komplizierten Vorgaben müssen im parlamentarischen Verfahren dringend korrigiert werden.“

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Habecks LNG-Blindflug https://kpv.de/blog/habecks-lng-blindflug/ https://kpv.de/blog/habecks-lng-blindflug/#respond Tue, 14 Mar 2023 16:40:15 +0000 https://kpv.de/?p=12887 Den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute eine überraschende Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen erreicht. Dabei geht es um die Freigabe von insgesamt mehr als 3,1 Milliarden Euro für die LNG-Infrastruktur, die eiligst dem Bundeswirtschaftsministerium bewilligt werden sollen. Allein 1,6 Milliarden Euro sind davon bislang im Bundeshaushalt nicht eingeplant. Hierzu erklären Christian Haase, haushaltspolitischer Sprecher, und Andreas Mattfeldt, zuständiger Hauptberichterstatter für den Einzelplan 09:

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Christian Haase: „So funktioniert die Energiewende nicht. Letzte Woche lobte Bundeswirtschaftsminister Dr. Habeck noch in einem Bericht gegenüber dem Haushaltsausschuss und der Öffentlichkeit die Fortschritte seines Hauses beim Ausbau der LNG-Infrastruktur. Kein Wort findet sich darin, dass er zur Umsetzung dieser LNG-Pläne in diesem und im nächsten Jahr weitere Steuergelder benötigt. Die heute übermittelte Forderung nach neuen Milliarden offenbart die Chaos-Planungen des Bundeswirtschaftsministeriums. Trotz teuren externen Beratern enthält die neue Vorlage eine lange Liste handwerklicher Fehler aus dem Hause Habeck, die nun mit Steuergeldern ausgebügelt werden sollen. Das stellt auch Fragen nach Schadensersatz.“


Andreas Mattfeldt: „Trotz hoher Beträge für Beratungsunternehmen wurden in der Finanzplanung für die LNG-Infrastruktur anscheinend elementare finanzielle Aspekte wie Sozialversicherungsbeiträge, CO2-Zertifikate oder erhöhten Kosten nicht einkalkuliert. Werden die Mittel nun nicht umgehend nachträglich freigegeben, steht die Versorgungssicherheit der nächsten Heizperiode infrage. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz scheint überfordert mit seinen Aufgaben zu sein. Bundesminister Dr. Habeck muss nach der Abfolge von übereilten Entscheidungen und schlechten Planungen endlich anfangen, sein Haus nicht nach Parteibuch, sondern nach Fachlichkeit zu besetzen.“

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VKU zum geplanten Gebäudeenergiegesetz: Es droht ungewollte Vollbremsung beim Klimaschutz im Gebäudebereich https://kpv.de/blog/vku-zum-geplanten-gebaeudeenergiegesetz-es-droht-ungewollte-vollbremsung-beim-klimaschutz-im-gebaeudebereich/ https://kpv.de/blog/vku-zum-geplanten-gebaeudeenergiegesetz-es-droht-ungewollte-vollbremsung-beim-klimaschutz-im-gebaeudebereich/#respond Wed, 01 Mar 2023 11:27:28 +0000 https://kpv.de/?p=12861 Die Bundesregierung will auch im Gebäudesektor den Klimaschutz verstärken. Ab dem 1. Januar 2024 sollen neue Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden. Das geht aus einem aktuellen Gesetzentwurf hervor. Der Einbau von Heizungsanlagen, die ausschließlich mit Erdgas- und Öl betrieben werden, soll demnach nicht mehr erlaubt sein. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) befürchtet eine ungewollte Vollbremsung beim Klimaschutz für Bestandsgebäude und sieht erheblichen Verbesserungsbedarf im Gesetzentwurf.

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VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Der Gebäudesektor spielt beim Klimaschutz eine entscheidende Rolle. Um die ambitionierten Klimaschutzziele im Gebäudesektor sozialverträglich zu erreichen, müssen aus Sicht von Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern machbare Wege gesucht und deshalb die gesamte Breite der verfügbaren Technologien genutzt und lokale Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Die geplanten Regelungen für neue Heizungen gleichen indes einer ungewollten Vollbremsung. Sie führen sowohl bei Gebäudeeigentümern als auch bei Energieversorgungsunternehmen zu enormen Unsicherheiten. Denn die erlaubten Heizungstechnologien werden sich so, gerade im Bestand, nicht 1:1 und schon gar nicht sofort realisieren lassen.

Dagegen wird die effiziente Nutzung kommunaler Gasnetze, ein wichtiges Asset der Energie- und Wärmewende mit Millionen angeschlossenen Kunden, de facto von vornherein ausgeschlossen. Die Konsequenz: Steigende Kosten für Gebäudeeigentümer und Zurückhaltung von klimapolitisch dringend erforderliche Investitionen.

Pläne, dass ab 2024 gasbasierte Heizungen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn diese sofort mit Biomethan oder grünen Wasserstoff betrieben werden, ignoriert die Möglichkeit einer schrittweisen und bedarfsgerechten Transformationsplanung kommunaler Gasnetze.

Der aktuelle Gesetzentwurf läuft somit de facto auf ein Einbauverbot von gasbetriebenen Heizungen ab 2024 hinaus, da in Deutschland zu diesem Zeitpunkt nirgendwo grüner Wasserstoff oder Biomethan in ausreichenden Mengen aus dem Gasverteilnetz beim Endkunden ankommen werden. Wenn die Option „grüne Gasheizung“ ernst gemeint ist, dann muss es hier zwingend ausreichende Übergangsfristen für die Versorgung mit Wasserstoff und Biomethan geben.

Auch die im Gesetzentwurf angelegte Variante hybrider Heizungen aus Wärmepumpen und Wasserstoffthermen eröffnet Lösungsräume und könnte bei flexiblerer Nutzung auch den immer wieder befürchteten Fossilen Lock in vermeiden. Leider ist der Der Gesetzentwurf auch hier viel zu eng und sieht zum Beispiel vor, dass Hybridheizungen nur in Kombination mit einem Wärmepumpenanteil betrieben werden dürfen.

Alternative Technologiekombinationen wie zum Beispiel Solarthermie und H2-ready-Gaskessel sowie additive Erfüllungsoptionen bleiben unberücksichtigt. Technologische Spielräume – und je auf das Gebäude passgenaue Wärmeversorgungskonzepte – werden eingeschränkt. Dies führt bei Gebäudeeigentümern zu steigenden Kosten.

Sollte der §71 des GEG-Entwurfs an diesen Stellen nicht nochmals in Richtung einer tatsächlichen Technologieoffenheit angepasst werden, dann wird es in diesem Jahr zu massiven „Lock-In-Effekten“ beim Einbau von Erdgasthermen kommen, um diesen Verpflichtungen noch kurzfristig zu entgehen. Damit hätte der Gesetzgeber genau das Gegenteil dessen erreicht und für die nächsten 20 Jahre festgeschrieben, was er ursprünglich beabsichtigt hatte.

Die Vorgabe, dass Transformationspläne der Wärmenetzbetreiber bereits 2030 einen Anteil von mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energien und Abwärme aufweisen, geht über die Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) geförderten Transformationspläne hinaus und ist vor allem in großen Fernwärmenetzen nur schwer zu erreichen. Entscheidend sollte sein, dass ein Transformationsplan vorliegt, welcher die Klimaneutralität im Netz bis spätestens 2045 aufzeigt.

Zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr waren 60 Prozent der abgesetzten Heizungen Gaskessel. Die nunmehr geplanten Regelungen sind aktuell weder im Markt umsetzbar, noch sozialverträglich. Aus VKU-Sicht wäre es besser, auf Basis der kommunalen Wärmeplanung örtlich optimale Transformationsstrategien entwickeln.“

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Christian Haase MdB: „Stadtwerke dürfen nicht von Zukunftstechnologie Wasserstoff ausgeschlossen werden“ https://kpv.de/blog/christian-haase-mdb-stadtwerke-duerfen-nicht-von-zukunftstechnologie-wasserstoff-ausgeschlossen-werden/ https://kpv.de/blog/christian-haase-mdb-stadtwerke-duerfen-nicht-von-zukunftstechnologie-wasserstoff-ausgeschlossen-werden/#respond Thu, 09 Feb 2023 15:45:59 +0000 https://kpv.de/?p=12831 Der Energieausschuss des Europäischen Parlaments hat sich heute gegen die eigentumsrechtliche Aufspaltung von Gas- und Wasserstoffnetzen auf Verteilnetzebene positioniert. Dazu äußert sich Christian Haase, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU sowie haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

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„Die Abstimmung aus Brüssel macht Mut. Die Stadtwerke brauchen endlich Investitions- und Planungssicherheit, um den Markthochlauf von Wasserstoff mit aller Kraft voranzutreiben. Viele Stadtwerke haben bereits begonnen, das vorhandene gut ausgebaute 500.000 km Gasverteilnetz für Wasserstoff umzurüsten. Jedoch hatte die Europäische Kommission vorgesehen, dass Gas- und Wasserstoffnetze eigentumsrechtlich getrennt werden müssen. Damit würden Stadtwerke de facto von der Zukunftstechnologie Wasserstoff ausgeschlossen. Die Bundesregierung muss sich jetzt im Rat dafür stark machen, dass der Irrweg der Kommission korrigiert wird.“

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Duell um Energie-Härtefallhilfen – Kanzler gegen Ampel-Haushälter https://kpv.de/blog/duell-um-energie-haertefallhilfen-kanzler-gegen-ampel-haushaelter/ https://kpv.de/blog/duell-um-energie-haertefallhilfen-kanzler-gegen-ampel-haushaelter/#respond Tue, 07 Feb 2023 10:59:46 +0000 https://kpv.de/?p=12822 Auf Initiative der Ampel-Fraktionen hat der Haushaltsausschuss am 25. Januar 2023 Energiehärtefallhilfen für Kleine und Mittlere Unternehmen sowie Kultureinrichtungen, die leitungsungebundene Energieträger (z.B. Öl und Pellets) nutzen, ausgeschlossen. Hierzu erklären Christian Haase, haushaltspolitischer Sprecher, und Andreas Mattfeldt, zuständiger Hauptberichterstatter für den Einzelplan 09:

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Christian Haase: „Während die Ampel-Haushälter anscheinend süß davon träumen, den Wirtschaftsstabilisierungsfonds nicht voll auszuschöpfen, bangen gerade Kleine und Mittlere Unternehmen um ihre Existenzen. Es ist ein Wettlauf mit der Zeit. Morgen wird sich im Haushaltsausschuss zeigen, wie gewichtig die Worte des Kanzlers wirklich sind. Steht er weiterhin zu den von ihm gegenüber den Ländern zugesagten vollumfänglichen Härtefallhilfen für Kleine und Mittlere Unternehmen oder lässt er sich von seinen Ampel-Haushältern auf der Nase herumtanzen. Wir fordern in der morgigen Sitzung mit einem eigenen Maßgabebeschluss die Koalition zur Kurskorrektur auf. Für Heizöl und Pellets dürfen staatliche Hilfen nicht ausgeschlossen sein!“

Andreas Mattfeldt: „Mit der plötzlichen Streichung der Härtefallunterstützung für Betriebe, die auf Energieträger wie Heizöl und Pellets angewiesen sind, hat die Ampel wieder einmal bewiesen, dass sie vor allem eines ist: unkoordiniert. Ob Effizienzhausförderung, Gasbeschaffung, Gasumlage sowie Atomkraftwerksabschaltung: Parlamentarier und Bürger werden mit plötzlichen Entscheidungen konfrontiert, die dann kurz darauf wieder ab- und umgeändert werden. So kann politisches Vertrauen für unsere Bürger nicht aufrechterhalten werden und die Wirtschaft durch eine Krise geführt werden. Der Kanzler muss endlich sein Versprechen halten und Führung liefern!“

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Breiter Verbände-Appell: Entgelte für dezentrale Einspeisung dürfen nicht abgeschafft werden https://kpv.de/blog/breiter-verbaende-appell-entgelte-fuer-dezentrale-einspeisung-duerfen-nicht-abgeschafft-werden/ https://kpv.de/blog/breiter-verbaende-appell-entgelte-fuer-dezentrale-einspeisung-duerfen-nicht-abgeschafft-werden/#respond Fri, 02 Dec 2022 13:45:16 +0000 https://kpv.de/?p=12687 Die im Gesetzentwurf zur Strompreisbremse geplante Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Stromeinspeisung stößt auf breite Kritik bei kommunalen Spitzenverbänden, der Energiewirtschaft und Gewerkschaftsvertretern. In einer gemeinsamen Pressemitteilung betonen der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Bedeutung der Netzentgelte: Eine komplette Abschaffung auch für Bestandsanlagen sendet ein verheerendes Signal für das Vertrauen in gesetzgeberische Festlegungen aus.

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Ein Schritt vor, zwei zurück: Die Energiepreisbremsen sollen den sozialen Zusammenhalt und die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft sichern – beides ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende. 

Genau das Gegenteil bewirkt allerdings die urplötzliche und nicht nachvollziehbare Abschaffung der Entgelte für dezentrale Einspeisung, die völlig überraschend in dem in der vergangenen Woche vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strompreisbremse zu finden ist. Mit einem überraschenden „Handstreich“ werden damit das Investorenvertrauen gefährdet und falsche Signale für die Energiewende gesetzt. Eine solche tiefgreifende Regelung ohne Ankündigung und Konzept jetzt zu treffen, widerspricht unserem Verständnis von gemeinsamer Krisenbewältigung.

Die Diskussion um die sogenannten „vermiedenen Netznutzungsentgelte“* wurde bereits in den Jahren 2016 und 2017 intensiv geführt. Sie endete mit einem Kompromiss im Netzentgeltmodernisierungsgesetz: Für Neuanlagen, die nach dem 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen werden, fallen diese Entgelte weg. Dass sich die dezentrale Einspeisung regelbarer Stromerzeugungsanlagen positiv auf die Stromnetze auswirkt, und somit ein Entgelt gerechtfertigt ist, wurde sogar durch höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt und ist bis heute anerkannt.

Der Kompromiss von damals ist die Richtschnur für heute: Für Anlagen im Bestand sind die Entgelte für dezentrale Einspeisung ein wichtiger Erlösbestandteil, der in die zukünftige Anlagenvermarktung bereits einkalkuliert worden ist. Er macht bei betroffenen Stadtwerken und Anlagenbetreibern schnell einen Millionenbetrag pro Jahr aus. Bei jüngst in Betrieb genommenen Anlagen war das Vertrauen auf die gesetzgeberischen Regelungen deshalb auch ein ganz wesentlicher Teil zur Realisierung der Gesamtwirtschaftlichkeit und folglich für die Investitionsentscheidungen.

Aktuell werden beispielsweise im Vertrauen auf den Fortbestand der Regelungen bereits Gasturbinen auf Wasserstofffähigkeit umgerüstet, ein modernes Gasmotorenheizkraftwerk in Betrieb genommen und Anlagen auf den Betrieb mit Klärschlamm und Altholz umgebaut: drei der benötigten Meilensteine auf dem Weg zur Klimaneutralität. In allen Fällen liegt die Prognose zu den Erlösausfällen im einstelligen Millionenbereich.

Fällt dieser Erlösbestandteil nun allerdings abrupt weg, gerät die Wirtschaftlichkeit zahlreicher dezentraler Anlagen ins Wanken, mit gravierenden Konsequenzen auch für die Beschäftigten. Betroffen wären KWK-Kraftwerke in der öffentlichen Versorgung – wie moderne H2-ready-Kraftwerke –, aber auch Anlagen in Krankenhäusern oder Schulen. In Bereichen also, in denen die Beschäftigten in der letzten Zeit durch die Energie- und Corona-Krise schon Besonderes geleistet haben. Gerade mit Blick auf den Strommarkt steht die geplante Regelung sogar im Widerspruch zur übergeordneten Krisenbewältigungsstrategie, das Stromangebot auszuweiten.

Verlässliche Rahmenbedingungen sind das Fundament, auf dem zukünftige Entscheidungen für Investitionen in den dringend notwendigen Zubau von H2-ready KWK-Anlagen und den Ausbau der Wärmenetze verankert werden müssen.

*Definition vermiedene Netznutzungsentgelte: Sehr vereinfacht handelt es sich um Erlöse, die ein Anlagenbetreiber dafür erhält, dass er für den Transport seines Stroms nur das örtliche Netz nutzt, und sein Strom nicht alle Netzebenen passieren muss.

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