Bund darf keine falschen Anreize setzen
Das Bundeskabinett hat in dieser Woche das Gesetzespaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Darin enthalten ist auch ein neuer Grundgesetzartikel zur Ausweitung der Mitfinanzierungskompetenz des Bundes bei der kommunalen Bildungsinfrastruktur.