Umwelt Archives - KPV https://kpv.de/blog/category/umwelt/ Kommunalpolitische Vereinigung Fri, 21 Jun 2024 11:50:44 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.5 Erfolgreiche Nachhaltigkeitspolitik nur mit starken Kommunen https://kpv.de/blog/erfolgreiche-nachhaltigkeitspolitik-nur-mit-starken-kommunen/ https://kpv.de/blog/erfolgreiche-nachhaltigkeitspolitik-nur-mit-starken-kommunen/#respond Fri, 21 Jun 2024 11:50:44 +0000 https://kpv.de/?p=13723 Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die kommunalpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und CSU haben sich am 20./21. Juni 2024 im Rheinisch-Bergischen Kreis zur Klausur- und Sprechertagung getroffen. Dazu erklären die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik Petra Nicolaisen und der gastgebende Bundestagsabgeordnete Hermann-Josef Tebroke:

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Petra Nicolaisen: „Seit vielen Jahren treibt Deutschland eine nachhaltige Entwicklung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene erfolgreich voran. Voraussetzung für das Erreichen der Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Deutschlands sind starke Kommunen. Kommunen sind entscheidende Akteure in der Kreislaufwirtschaft. Wichtig ist, dass Klimaschutz und Bezahlbarkeit gleichermaßen bedacht und berücksichtigt werden. Kommunen sind mitverantwortlich für ein klimafreundliches und verlässliches Mobilitätsangebot in Stadt und Land. Der stärkere Ausbau des ÖPNV/SPNV und die Umstellung des ÖPNV auf alternative Antriebstechnologien sind ein wichtiger Beitrag, Mobilität klimaschonender zu gestalten. Dabei ist Technologieoffenheit von großer Bedeutung.“

Hermann-Josef Tebroke: „Kommunen und ihre Unternehmen sollen einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität leisten. Damit die Kommunen von morgen lebenswert bleiben, müssen sie heute in zukunftsfeste Infrastrukturen der Daseinsvorsorge investieren. Hierfür sind milliardenschwere Investitionen in die Infrastruktur, insbesondere in den Energiesektor notwendig. Dazu gehören beispielweise der Ausbau der Strom- und Wärmenetze, der Wasserstoffnetze, der E-Ladeinfrastruktur sowie – falls möglich – die Nutzung der vorhandenen Gasnetze mit klimaneutralem synthetischem Methan. Mit dieser Arbeit leisten kommunale Unternehmen Pionierarbeit. Zur Sicherung der anstehenden Investitionen muss die kommunale Finanzlage insgesamt deutlich gestärkt werden.“

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Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2023“ ist gestartet https://kpv.de/blog/wettbewerb-klimaaktive-kommune-2023-ist-gestartet/ https://kpv.de/blog/wettbewerb-klimaaktive-kommune-2023-ist-gestartet/#respond Fri, 06 Jan 2023 12:31:58 +0000 https://kpv.de/?p=12777 Vom 1. Januar bis Ende März 2023 können Städte, Landkreise und Gemeinden sich mit ihren vorbildlichen Klimaschutzprojekten am bundesweiten Wettbewerb von Difu, NKI und BMWK beteiligen.

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Von 1. Januar bis zum 31. März 2023 heißt es wieder: Vorbildliche kommunale Klimaschutzprojekte gesucht. Klimaaktive Städte, Landkreise und Gemeinden sind aufgerufen, sich mit ihren erfolgreichen, innovativen Projekten am bundesweiten Wettbewerb zu beteiligen, den das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) mit Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auslobt.

Neben der Kategorie „Ressourcen- und Energieeffizienz“ gibt es drei neue Schwerpunkte: „Erneuerbare Energien im kommunalen Fokus“, „Klimaschutz durch Kooperationen mit der Wirtschaft“ und „Klimaschutz in sozialen Einrichtungen“.

Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro je Preisträger dotiert, das wieder in Klimaprojekte zu investieren ist. Die Gewinner werden auf der nächsten Kommunalen Klimakonferenz, voraussichtlich im November 2023, öffentlich bekannt gegeben und ausgezeichnet.

Details: www.klimaschutz.de/wettbewerb2023

Wettbewerbskategorien 2023

Kategorie 1 – Ressourcen- und Energieeffizienz

Vorbildliche Maßnahmen zur Minderung des Ressourcen- bzw. Energieverbrauchs in Kommunen und kommunalen Liegenschaften. Gefragt sind z. B. Projekte in den Bereichen Kommunalplanung und -entwicklung, Infrastruktur oder intelligente Vernetzung sowie in der Abfall- und Abwasserwirtschaft, in Industrie- und Gewerbegebieten sowie zur Sektorenkopplung. Ausdrücklich erwünscht sind auch digitale Lösungen.

Kategorie 2 – Erneuerbare Energien im kommunalen Fokus

Kommunale Strategien und Maßnahmen, um die Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien entscheidend voranzubringen. Gesucht werden vorbildliche kommunale Projekte, die umfassend und wegweisend auf die Gewinnung von Energie aus Sonne, Wind, Geothermie, Biogas etc. setzen. Auch die Beteiligung von Bürger*innen, z.B. durch die Zusammenarbeit mit Bürgerenergiegenossenschaften oder mit anderen Akteuren vor Ort oder durch Kampagnen zur Motivation privater Akteur*innen bzw. Akzeptanzsteigerung für erneuerbare Energien etc., sind hier gefragt.

Kategorie 3 – Klimaschutz durch Kooperationen mit der Wirtschaft

Erfolgreiche Strategien und Maßnahmen von Kommunen, um privatwirtschaftliche Unternehmen bei Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit ins Boot zu holen. Gesucht werden von Kommunen initiierte Projekte und Kooperationen, die bei der Implementierung oder Fortführung von klima- und ressourcenschonenden Wirtschaftsformen unterstützen, z.B. durch Netzwerkaktivitäten oder Maßnahmen in Gewerbe- oder Baugebieten.

Sonderpreis – Klimaschutz in sozialen Einrichtungen

Kommunale Klimaschutzmaßnahmen, die in sozialen Einrichtungen mit kommunaler Trägerschaft Wirkung zeigen. Gesucht werden ganzheitliche Ansätze, z.B. in Kitas, Schulen, Krankenhäusern etc., die sich mit Themen befassen wie: Energieeffizienz und -einsparung, ressourcenschonende Sharing-Modelle, klimafreundliche Mobilität, Motivation von Personal und anderen Nutzer*innen zu mehr Klimaschutz.

Hintergrundinfos

Die Jury – bestehend aus Vertreter*innen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Umweltbundesamts, des Deutschen Städtetags, des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds – wählt aus allen eingegangenen Bewerbungen insgesamt zehn gleichrangige Gewinner aus: je drei in den Kategorien eins bis drei und eine für den Sonderpreis. Die Gewinner erhalten 25.000 Euro Preisgeld für Klimaaktivitäten und ihre Projekte werden bundesweit präsentiert – dazu erhalten sie Kurzfilme, Factsheets und Unterstützung bei der Pressearbeit.

Der Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ wird im Rahmen des Projekts „Klimaaktive Kommunen – Ideenpool und Wegweiser“ vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) durchgeführt. Das Projekt wird aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2023“ startet im Januar

Vom 1. Januar bis Ende März 2023 können Städte, Landkreise und Gemeinden sich mit ihren vorbildlichen Klimaschutzprojekten am bundesweiten Wettbewerb von Difu, NKI und BMWK beteiligen.

Von 1. Januar bis zum 31. März 2023 heißt es wieder: Vorbildliche kommunale Klimaschutzprojekte gesucht. Klimaaktive Städte, Landkreise und Gemeinden sind aufgerufen, sich mit ihren erfolgreichen, innovativen Projekten am bundesweiten Wettbewerb zu beteiligen, den das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) mit Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auslobt.

Neben der Kategorie „Ressourcen- und Energieeffizienz“ gibt es drei neue Schwerpunkte: „Erneuerbare Energien im kommunalen Fokus“, „Klimaschutz durch Kooperationen mit der Wirtschaft“ und „Klimaschutz in sozialen Einrichtungen“.

Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro je Preisträger dotiert, das wieder in Klimaprojekte zu investieren ist. Die Gewinner werden auf der nächsten Kommunalen Klimakonferenz, voraussichtlich im November 2023, öffentlich bekannt gegeben und ausgezeichnet.

Details: www.klimaschutz.de/wettbewerb2023

Wettbewerbskategorien 2023

Kategorie 1 – Ressourcen- und Energieeffizienz

Vorbildliche Maßnahmen zur Minderung des Ressourcen- bzw. Energieverbrauchs in Kommunen und kommunalen Liegenschaften. Gefragt sind z. B. Projekte in den Bereichen Kommunalplanung und -entwicklung, Infrastruktur oder intelligente Vernetzung sowie in der Abfall- und Abwasserwirtschaft, in Industrie- und Gewerbegebieten sowie zur Sektorenkopplung. Ausdrücklich erwünscht sind auch digitale Lösungen.

Kategorie 2 – Erneuerbare Energien im kommunalen Fokus

Kommunale Strategien und Maßnahmen, um die Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien entscheidend voranzubringen. Gesucht werden vorbildliche kommunale Projekte, die umfassend und wegweisend auf die Gewinnung von Energie aus Sonne, Wind, Geothermie, Biogas etc. setzen. Auch die Beteiligung von Bürger*innen, z.B. durch die Zusammenarbeit mit Bürgerenergiegenossenschaften oder mit anderen Akteuren vor Ort oder durch Kampagnen zur Motivation privater Akteur*innen bzw. Akzeptanzsteigerung für erneuerbare Energien etc., sind hier gefragt.

Kategorie 3 – Klimaschutz durch Kooperationen mit der Wirtschaft

Erfolgreiche Strategien und Maßnahmen von Kommunen, um privatwirtschaftliche Unternehmen bei Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit ins Boot zu holen. Gesucht werden von Kommunen initiierte Projekte und Kooperationen, die bei der Implementierung oder Fortführung von klima- und ressourcenschonenden Wirtschaftsformen unterstützen, z.B. durch Netzwerkaktivitäten oder Maßnahmen in Gewerbe- oder Baugebieten.

Sonderpreis – Klimaschutz in sozialen Einrichtungen

Kommunale Klimaschutzmaßnahmen, die in sozialen Einrichtungen mit kommunaler Trägerschaft Wirkung zeigen. Gesucht werden ganzheitliche Ansätze, z.B. in Kitas, Schulen, Krankenhäusern etc., die sich mit Themen befassen wie: Energieeffizienz und -einsparung, ressourcenschonende Sharing-Modelle, klimafreundliche Mobilität, Motivation von Personal und anderen Nutzer*innen zu mehr Klimaschutz.

Hintergrundinfos

Die Jury – bestehend aus Vertreter*innen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Umweltbundesamts, des Deutschen Städtetags, des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds – wählt aus allen eingegangenen Bewerbungen insgesamt zehn gleichrangige Gewinner aus: je drei in den Kategorien eins bis drei und eine für den Sonderpreis. Die Gewinner erhalten 25.000 Euro Preisgeld für Klimaaktivitäten und ihre Projekte werden bundesweit präsentiert – dazu erhalten sie Kurzfilme, Factsheets und Unterstützung bei der Pressearbeit.

Der Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ wird im Rahmen des Projekts „Klimaaktive Kommunen – Ideenpool und Wegweiser“ vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) durchgeführt. Das Projekt wird aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

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Falsche Prioritäten im Umwelthaushalt https://kpv.de/blog/falsche-prioritaeten-im-umwelthaushalt/ https://kpv.de/blog/falsche-prioritaeten-im-umwelthaushalt/#respond Fri, 14 Oct 2022 13:39:06 +0000 https://kpv.de/?p=12446 Am 13.10. hat der Haushaltsausschuss im Bundestag den Umweltetat beraten. Hierzu erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase und der zuständige Berichterstatter, Uwe Feiler:

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Christian Haase: „Auch der Entwurf des Einzelplans von Ministerin Lemke verdeutlicht, dass die Ampel-Regierung ihren Kurs beibehält und weiterhin blind Gelder verteilt. Das zeigt sich im Umwelt- und Naturschutzhaushalt des nächsten Jahres insbesondere beim Bundesnaturschutzfonds. Die Ampel möchte die Mittel um fast 27 Millionen Euro erhöhen, obwohl mehr als 30% der bestehenden Gelder im letzten Haushalt nicht genutzt wurden. An den wichtigsten Stellen im Umwelthaushalt wird hingegen gespart.“

Uwe Feiler: „Der Schutz von Nord- und Ostsee, insbesondere durch eine schnelle Kampfmittelbergung, ist unser zentrales umweltpolitisches Anliegen. Für die Bergung und eine direkt anschließende umweltgerechte Vernichtung der Munitionsaltlasten sind schwimmende Plattformen erforderlich. Die geplante Mittelausstattung in Höhe von 20 Millionen Euro wird diesem Projekt nicht annähernd gerecht. Deshalb haben wir eine Erhöhung auf 100 Millionen Euro beantragt, die von der Regierungskoalition abgelehnt wurde. Dieser Betrag muss jedoch in einer Summe zur Verfügung stehen, damit das Projekt nun endlich starten kann.

Munitionsaltlasten sind nicht nur im Meer eine starke Umweltbelastung, sondern auch im Erdreich an Land. Deshalb bedarf es auch hier die Unterstützung des Bundes. Wir haben beantragt, den nationalen Bodenschutz in den Bundeshaushalt aufzunehmen und ihn mit 10 Millionen Euro im ersten Jahr zu etablieren. Dies wurde unter dem Vorwand von Zuständigkeitsregelungen von der Ampel-Koalition abgelehnt.“

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Klimaanpassungs-Check für Beschlussvorlagen der Kommunen https://kpv.de/blog/klimaanpassungs-check-fuer-beschlussvorlagen-der-kommunen/ https://kpv.de/blog/klimaanpassungs-check-fuer-beschlussvorlagen-der-kommunen/#respond Thu, 22 Sep 2022 09:14:43 +0000 https://kpv.de/?p=12412 Der „Klimaanpassungs-Check“ ist eine neue Orientierungshilfe für NRW-Kommunen. Das Bundesland verabschiedete 2021 das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz. Durch den Check werden NRW-Kommunen bei der Umsetzung des neuen Berücksichtigungsgebots unterstützt.

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Die Folgen des Klimawandels sind längst in deutschen Kommunen spürbar: häufigere Starkregenereignisse, Überflutungen, Stürme sowie Hitzewellen und langanhaltende Trockenheit. Städte, Gemeinden und Kreise müssen sich schnellstmöglich an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anpassen und resilienter werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Juli 2021 das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Danach sind Kommunen in NRW zum Beispiel dazu verpflichtet, die Auswirkungen des Klimawandels bei ihren Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen.

Um die Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen, wurde die beim Difu eingerichtete „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“ vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium damit beauftragt, eine Orientierungshilfe herauszugeben. Der neue „Klimaanpassungs-Check für Kommunen in NRW“ unterstützt Kommunen bei der Umsetzung des Berücksichtigungsgebots gemäß § 6 des Klimaanpassungsgesetzes.

Die Orientierungshilfe skizziert dabei die wesentlichen Prämissen – Zuständigkeit, Frühzeitigkeit, Nachvollziehbarkeit – die es einzuhalten gilt, macht Vorschläge zum Verfahren und gibt Hinweise zur Umsetzung. Als Kern des Verfahrens wird ein Klimaanpassungs-Check von Beschlussvorlagen – beziehungsweise am besten bereits für vorlaufende Planungen – empfohlen, der jeweils vor Ort zu diskutieren, anzupassen und gegebenenfalls mit weiteren Prüfverfahren (wie zum Beispiel Nachhaltigkeit oder Klimaschutz) in geeigneter Weise zu kombinieren ist. Die Arbeitshilfe soll auch den klimarobusten Wiederaufbau in den von den Starkregen- und Hochwasserereignissen vom Juli 2021 geschädigten Gebieten unterstützen.

In die Entwicklung sind Erfahrungen und Einschätzungen von Kommunen aus NRW sowie aus anderen Bundesländern eingeflossen. Sie soll und kann daher auch für andere Kommunen in Deutschland ein hilfreiches Werkzeug sein.

Die Online-Veröffentlichung ist als Flipbook sowie als barrierefreie Version kostenfrei verfügbar.

Hintergrund


Im Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG) heißt es in § 6 Berücksichtigungsgebot:

(1) Die Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen.

(2) Gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513) sind bei der Anwendung von Wirtschaftlichkeitskriterien bei vergleichenden Betrachtungen die Kosten und Einsparungen über die jeweilige gesamte Nutzungsdauer der Investition oder Beschaffung zugrunde zu legen. Dabei sind gemäß Satz 2 auch die zu erwartenden Kosten der negativen Folgen des Klimawandels auf geeignete Weise zu berücksichtigen.

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Silvester (fast) ohne Raketen und Böller reduziert Müllaufkommen https://kpv.de/blog/silvester-fast-ohne-raketen-und-boeller-reduziert-muellaufkommen/ https://kpv.de/blog/silvester-fast-ohne-raketen-und-boeller-reduziert-muellaufkommen/#respond Wed, 29 Dec 2021 08:00:00 +0000 https://kpv.de/?p=12048 Bund und Länder haben sich Anfang Dezember darauf verständigt, dass in diesem wie auch schon im letzten Jahr der Jahreswechsel ohne großes Feuerwerk stattfinden soll. Feuerwerkskörper dürfen nicht verkauft und private Restbestände nicht an belebten Plätzen gezündet werden. Auf diese Weise sollen Menschenansammlungen verhindert und die Notaufnahmen entlastet werden. Wer beispielsweise noch Reste an Feuerwerkskörpern, Böllern oder etwa Mehrschussbatterien im Keller hat, der darf diese zünden, allerdings nicht an belebten Plätzen.

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Das Verkaufsverbot hat aber auch seine guten Seiten, wie der Verband kommunaler Unternehmen herausstellt: Das Müllaufkommen reduziert sich gewaltig. Vor der Corona-Pandemie, also bis zum Jahreswechsel 2020/21, entfernten die kommunalen Entsorger am Neujahrstag allein in den fünf Großstädten Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf und Frankfurt am Main alljährlich insgesamt zwischen 134 und 183 Tonnen Silvesterabfall.

Zum letzten Jahreswechsel 2020/21 war es bedeutend weniger, aber immerhin fielen trotz Einschränkungen noch zwischen 51,5 und 53 Tonnen Silvestermüll an. Das ist in etwa ein Drittel der sonst anfallenden Menge an Silvestermüll.

Bei diesen Angaben handelt es sich übrigens nur um einen Teil des in den Städten angefallenen Silvestermülls. Der Großteil wird im Laufe der darauffolgenden Tage im Zuge der regulären Straßenreinigung entfernt.

Rechte und Pflichten

Soweit die kommunale Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, gilt: Wer an Silvester private Restbestände an Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen abfeuert, muss grundsätzlich seinen hierdurch entstehenden Abfall selbst entsorgen und alle Verunreinigungen entfernen, die die Sauberkeit und das Stadtbild beeinträchtigen. Auskunft über die Reinigungspflichten erteilen die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe oder die Bauämter.

Richtige Entsorgung

Vor der Entsorgung ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Feuerwerkskörper nicht mehr brennen, nicht heiß oder warm sind, sodass sich der Abfall in der Tonne nicht entzündet. Feuerwerkskörper dürfen erst entsorgt werden, wenn keine Glut mehr vorhanden ist, und sie vollständig ausgekühlt sind.

Abgebrannte Feuerwerkskörper, Mehrschussbatterien und Böller müssen im Restmüll entsorgt werden. Auch Pappröhren, die in Feuerwerkskörpern verarbeitet wurden oder gezündete Mehrschussbatterien aus Pappe gehören zwingend in die graue Tonne. Nach dem Abfeuern sind diese mit chemischen Rückständen verschmutzt und können nicht mehr über das Altpapier verwertet werden.

Plastikverpackungen müssen über die gelbe Tonne entsorgt werden, Verpackungen aus Pappe gehören ins Altpapier. Glasflaschen ohne Pfand sollten nach Farbe sortiert über die jeweiligen Glascontainer beseitigt werden.

Generell gilt: Abgebrannte Feuerwerkskörper enthalten diverse Chemikalien. Diese könnten durch Regen- und Schmelzwasser weggespült werden und dadurch Boden und Gewässer verschmutzen, weswegen eine frühzeitige Vermeidung durch die richtige Entsorgung wichtig ist

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Autofreie Innenstädte? https://kpv.de/blog/autofreie-innenstaedte/ https://kpv.de/blog/autofreie-innenstaedte/#respond Tue, 08 Jun 2021 08:31:28 +0000 https://kpv.de/?p=11610 Machen weniger Autos eine Innenstadt lebenswerter? Der Stadtrat von Halle (Saale) schien diese Ansicht zu vertreten: die Stadt plante, die Altstadt weitestgehend autofrei zu gestalten.

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Beabsichtigt war eine Verlagerung von Straßenparkplätzen hin zu mehr Stellplätzen in Parkhäusern. Ein anschließender Umbau hätte, so das Konzept, zu mehr Grünflächen, Spielgelegenheiten und Fahrradwegen führen sollen. Anwohner, Händler und Gastronomen standen den Plänen jedoch kritisch gegenüber, da sie schlechtere Erreichbarkeit und Umsatzeinbrüche befürchteten. Kritisiert wurde außerdem, dass Parkplätze hätten entfernt werden sollen, bevor geeignete Alternativen verfügbar gewesen wären. Ein unter anderen von Stadtrat Christoph Bernstiel MdB (CDU) initiierter Bürgerentscheid war nun erfolgreich: 61 Prozent der Wähler stimmten gegen das Konzept der Stadt, die jetzt versprach, noch diesen Sommer einen neuen Entwurf vorzustellen. Das Thema der autofreien Innenstadt wird allerdings auch anderswo weiter diskutiert werden – in Berlin möchte eine Bürgerinitiative mit einem Volksentscheid für weniger Autoverkehr innerhalb des S-Bahn-Rings sorgen.

Bild: © Thaut-Images_stock.adobe.com

Die Ergebnisse des Bürgerentscheids in Halle finden Sie hier.

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EEG-Reform verbessert die finanzielle Situation der Kommunen im ländlichen Raum https://kpv.de/blog/eeg-reform-verbessert-die-finanzielle-situation-der-kommunen-im-laendlichen-raum/ https://kpv.de/blog/eeg-reform-verbessert-die-finanzielle-situation-der-kommunen-im-laendlichen-raum/#respond Fri, 18 Dec 2020 12:18:28 +0000 https://kpv.de/?p=11392 Der Deutsche Bundestag hat die Beratungen der EEG-Reform 2021 abgeschlossen. Der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase MdB ist zufrieden mit dem Ergebnis der Beratungen: „Aus

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Der Deutsche Bundestag hat die Beratungen der EEG-Reform 2021 abgeschlossen. Der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase MdB ist zufrieden mit dem Ergebnis der Beratungen:

„Aus kommunaler Sicht begrüßen wir das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen ausdrücklich. Die kommunale Planungshoheit wird nicht ausgehöhlt, sondern bei der Windenergie sogar gestärkt. Die Kommunen, auf deren Gebiet Windenergieanlagen stehen, werden künftig besser am Ertrag aus der Windenergieerzeugung beteiligt. Damit werden wesentliche Forderungen der AG Kommunalpolitik in der EEG-Reform 2021 umgesetzt.

Aus kommunaler Sicht von großer Bedeutung ist die Streichung der ursprünglich vorgesehen Definition der erneuerbaren Energien als Teil der öffentlichen Sicherheit. Dies hätte zu erheblichen bauplanungsrechtlichen Problemen vor Ort bis hin zu Einschränkungen des kommunalen Planungsrechts und damit einer Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung führen können. Für die Kommunen ist wichtig, dass sie planungsrechtlich weiter die Handlungshoheit behalten und Planungsbeschlüsse nicht nachträglich aufgeweicht werden können.

Wir begrüßen auch ausdrücklich, dass mit dem ebenfalls zur Beratung eingebrachten Entschließungsantrag die Rahmenbedingungen zur Beschleunigung der Planung und Genehmigung von Repowering bei Windenergieanlagen verbessert werden sollen. Mit diesem Ansatz, der ebenfalls eine Forderung der AG Kommunalpolitik aufgreift, erhalten die Kommunen künftig bei diesem wichtigen Aspekt des Ausbaus erneuerbarer Energien mehr Planungssicherheit. Die geplanten Änderungen dürfen sich aber nicht auf Repoweringanlagen beschränken. Das gesamte Windkraftplanungsrecht muss novelliert werden.

Mit der Möglichkeit, dass der Betreiber von Windenergieanlagen den Standortkommunen künftig jährlich 0,2 Cent je Kilowattstunde zahlen kann, verbessern wir die Möglichkeiten, die Akzeptanz für Windenergieprojekte vor Ort zu verbessern. Für uns ist bei den Beratungen wichtig gewesen, dass im Gegensatz zur ursprünglichen Planung ein Festbetrag von 0,2 Cent je Kilowattstunde festgeschrieben wird. Auch wenn das Gesetz die Regelung als „Kann-Bestimmung“ definiert, erwarten die Kommunen hier regelmäßig ein entsprechendes Angebot der Projektentwickler.

Gleichzeitig haben wir mit dem Entschließungsantrag die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Standortkommunen künftig auch bei der Gewerbesteuer besser beteiligt werden. Auch mit diesem Aspekt, der eine lang verfolgte Überlegung der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik umsetzt, können wir neben einer Verbesserung der Akzeptanz auch dazu beitragen, die finanzielle Situation vor allem von Kommunen in ländlichen Räumen zu verbessern. Dies ist ein wichtiger Beitrag auch zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse.“

Hintergrund:
Mit dem Entschließungsantrag fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, in Zusammenhang mit der Ausgestaltung einer beschleunigten Planung und Genehmigung von Vorhaben, insbesondere mit Blick auf Repowering

  • eine Aufnahme des Repowerings als Grundsatz der Raumordnung in § 2 Raumordnungsgesetz zu prüfen,
  • zu prüfen, wie im Bauplanungsrecht Hemmnisse für das Repowering abgebaut werden können,
  • im Bundesimmissionsschutzgesetz weitere Verbesserungen des Repowerings zu prüfen, z. B. bei verbesserten Rahmenbedingungen für Änderungsgenehmigungen,
  • eine Standardisierung der artenschutzrechtlichen Vorgaben möglichst schnell voranzubringen; eine Verringerung des artenschutzrechtlichen Prüfungsumfangs mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung zu prüfen,
  • weitere Ansätze im Bereich der Planungsbeschleunigung konsequent zu verfolgen bzw. zu prüfen: dazu gehören bessere Personal- und technische Ausstattung der Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Dienstleistungszentren für Planungs- und Genehmigungsbehörden und Beteiligte / Betroffene; es ist weiterhin zu prüfen, wie der Missbrauch bei der Klagebefugnis durch eine nähere Eingrenzung verhindert werden kann.

Die bessere finanzielle Beteiligung der Standortkommunen wird künftig in § 36k EEG normiert: „Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, dürfen den Gemeinden, die von der Errichtung der Windenergieanlage betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge nach Anlage 2 Nummer 7.2 anbieten. Mit dem Entschließungsantrag fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, die Verteilung der Gewerbesteuerzerlegung bei Windenergieanlagen an Land zu reformieren, damit Standortgemeinden von Windenergieanlagen bei der Verteilung der zerlegten Gewerbesteueranteile 90 Prozent und Sitzgemeinden der Betreiberunternehmen 10 Prozent erhalten. Die Standortgemeinden sollen einen über die bisherige Regelung im Gewerbesteuergesetz angemessenen höheren Gewerbesteueranteil für Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderen Energieträgern sowie Wärme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie erhalten. Damit soll die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten auf dem Gebiet der jeweiligen Gemeinde erhöht werden, mit dem Ziel, Erneuerbare Energie-Projekte insgesamt besser und schneller zu genehmigen. Dafür müssen auch die gewerbesteuerrechtlichen Regelungen zur Gewerbesteuerzerlegung angepasst werden.

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Ein Zeichen setzen gegen Plastik-Müll https://kpv.de/blog/ein-zeichen-setzen-gegen-plastik-muell/ https://kpv.de/blog/ein-zeichen-setzen-gegen-plastik-muell/#respond Mon, 14 Sep 2020 07:29:51 +0000 https://kpv.de/?p=11224 Auch in diesem Jahr findet wieder der World Cleanup Day statt. Am 19. September werden Millionen von Mitmachern in 180 Ländern Straßen, Parks, Strände, Wälder, Flüsse, Flussufer und die Meere von achtlos beseitigtem Abfall und Plastikmüll säubern. Marion Walsmann MdEP, Mitglied im Bundesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV), ist eine der Unterstützerinnen der globalen Aktion.

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Der World Cleanup Day ist die größte Bottom-Up-Bürgerbewegung der Welt zur Beseitigung von Umweltverschmutzung und Plastikmüll.

Über die Website www.worldcleanupday.de des Projektträgers in Deutschland „Let’s Do It! Germany e.V.“ können Kommunen, Unternehmen, Vereine, Initiativen und Privatpersonen ihren Cleanup eintragen und Informationen zur sicheren Durchführung von Aufräumaktionen finden.

„Unser Ziel ist nicht nur die Beseitigung von Müll auf öffentlichen Plätzen, hier leisten die kommunalen und privaten Unternehmen in Deutschland seit Langem gute Arbeit. Wir wollen sensibilisieren für das Ausmaß, in dem wir unsere Umwelt mit Plastik zumüllen und zerstören“, so Holger Holland, Projektleiter Deutschland.

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Christian Haase lobt KfW-Hilfskredite https://kpv.de/blog/christian-haase-lobt-kfw-hilfskredite/ https://kpv.de/blog/christian-haase-lobt-kfw-hilfskredite/#respond Tue, 17 Mar 2020 16:49:57 +0000 https://kpv.de/?p=11047 Die staatliche KfW-Bank hat angekündigt, alles zu tun, um den Betrieb am Laufen zu halten. Immer mehr Mitarbeiter arbeiten von zuhause, Dienstreisen werden durch Videokonferenzen ersetzt. Die Bundesregierung will zwei neue Hilfsprogramme über die KfW abwickeln, um die Folgen der

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Die staatliche KfW-Bank hat angekündigt, alles zu tun, um den Betrieb am Laufen zu halten. Immer mehr Mitarbeiter arbeiten von zuhause, Dienstreisen werden durch Videokonferenzen ersetzt. Die Bundesregierung will zwei neue Hilfsprogramme über die KfW abwickeln, um die Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft abzumildern. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands Christian Haase MdB:

„Jetzt ist schnelles und unbürokratisches Handeln gefragt; wir begrüßen die schnelle Reaktion der KfW. Den betroffenen Selbstständigen und Unternehmen müssen zügig Liquiditätshilfen und Unterstützung zu teil werden. Jetzt heißt es auch, aus der Krise Chancen zu entwickeln. Denn die vereinfachte Antragsstellung und -abwicklung würde auch den Programmen zur energetischen Sanierung und anderen Klimaschutzmaßnahmen gut tun. Wenn die Pandemie überstanden ist, profitieren wir von den jetzt getätigten Maßnahmen.“

Mehr zu den Hilfsprogrammen der KfW finden Sie hier.

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Klimaschutz nicht auf dem Rücken der Kommunen! https://kpv.de/blog/klimaschutz-nicht-auf-dem-ruecken-der-kommunen/ https://kpv.de/blog/klimaschutz-nicht-auf-dem-ruecken-der-kommunen/#respond Wed, 18 Dec 2019 14:55:22 +0000 https://kpv.de/?p=10898 Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hat seine Ergebnisse zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht und zur Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Bund und Ländern vorgelegt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Vorsitzende der AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase MdB: "Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche und gesamtstaatliche Aufgabe.

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Die Belastungen aus den Maßnahmen des Klimapakets werden auf alle staatlichen Ebenen verteilt. Nicht nur für Bund und Länder, sondern auch für die Kommunen sind damit deutliche Belastungen verbunden.Wenn der Bund im Rahmen der Umsetzung des Klimapakets nunmehr für die Jahre 2021 bis 2024 den Ländern 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stellt, ist damit unsererseits die klare Erwartung verbunden, dass die Länder ihre Kommunen an diesen Mehreinnahmen angemessen beteiligen. Eine Landesregierung, die diese vom Bund bereitgestellten Mittel ausschließlich für den Landeshaushalt verbucht,verrät die Interessen der Kommunen.

Ohne finanziellen Ausgleich können die Kommunen gezwungen sein, die Grund- und Gewerbesteuern anzuheben. Damit würden die Bürgerinnen und Bürger doppelt mit den Kosten des Klimaschutzes belastet. Gerade für die ländlichen Räume, die durch die deutliche Anhebung des CO2-Einstiegspreises überproportional belastet werden, wäre dies ein fatales Signal.“

Hier finden Sie die detaillierten Informationen zur Arbeit des Vermittlungsausschusses.

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