Strukturpolitik

Götz/Liebing: Einvernehmen mit Kommunen hergestellt

Es ist geschafft! Der Entwurf für eine Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurde jetzt in den zuständigen Ausschüssen des  Deutschen Bundestages beschlossen. Dazu erklären der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzende der KPV, Peter Götz MdB und der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Unterausschusses Kommunales und Landesvorsitzende der KPV Schleswig-Holstein, Ingbert Liebing MdB:

„Mit der nunmehr beschlossenen Fassung besteht Einvernehmen mit dem kommunalen Bereich. Jetzt gibt es klare Definitionen, unter welchen Voraussetzungen gewerbliche Abfallsammlungen zugelassen werden können, ohne die Verantwortung der Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorger zu gefährden. Rosinenpickerei wird rechtssicher ausgeschlossen, kommunale Verantwortung für die Abfallbeseitigung gesichert.“ Peter Götz appellierte an die Bundesländer, auch im Bundesrat dem Gesetz zuzustimmen, dann herrsche für die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für von ihnen beauftragte Dritte endlich Rechtssicherheit.

Artikel drucken

Ähnliche Artikel