Strukturpolitik

Energie

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist jetzt in Kraft getreten. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet das Gesetz als wichtigen Baustein, um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen.

„Mit dem Gesetz verbessern sich die Planungs- und Investitionsbedingungen für die Modernisierung und den Neubau von KWK-Anlagen,“ sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: Das gelte auch für die Wärme- und Kältenetzförderung, die infolge der Novellierung eine noch größere Wirkung entfalten kann. Die Novelle soll helfen, den KWK-Anteil an der deutschen Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen.

Für neue und modernisierte KWK-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der KWK-Zuschlag in allen Leistungsklassen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Entsprechendes gilt für Kondensationskraftwerke, bei denen Komponenten zur Strom- oder Wärmeauskopplung nachgerüstet werden. Diese werden erstmals nach dem KWKG gefördert. Für KWK-Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen und ab dem 1. Januar 2013 in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der Zuschlag um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Auch Wärme- und Kältespeicher, die neu ge- oder ausgebaut werden, werden künftig nach dem KWKG gefördert. Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass KWK-Anlagen mit Wärme- oder Kältespeichern verknüpft werden, um durch eine stromgeführte Fahrweise zum Ausgleich der schwankenden Stromeinspeisung von erneuerbaren Energien leisten zu können. Die Deckelung der Förderung auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr bleibt unverändert. „Die KWK ist in Deutschland eine absolute Domäne der Stadtwerke, dreiviertel der bei den kommunalen Energieversorgern installierten Kraftwerkskapazität besteht aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Deshalb ist der KWK-Ausbau ein wichtiger Schritt hin zu einer dezentraleren Versorgung.“ sagte Reck.

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