Innen

Hände weg vom Selbstverwaltungsrecht der Kommunen

Die Koalition hat im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie im Deutschen Bundestag einen Entschließungsantrag zu der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie über die Konzessionsvergabe eingebracht.

Der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands, Peter Götz MdB, erläuterte den Antrag. So liege die EU-Kommission mit ihrer Behauptung, die von ihr geplante Verschärfung des Vergaberechts – gerade im Bereich der Trinkwasserversorgung – sorge für mehr Transparenz, falsch! Vielmehr drohe der Aufwuchs neuer Bürokratie und letztlich höhere Kosten für die Verbraucher. Peter Götz: "Am schlimmsten ist jedoch, dass bei EU-weiten Ausschreibungen die Qualität der Wasserversorgung zu sinken droht; schließlich ist der europaweit führende Qualitätsstandard des Trinkwassers in Deutschland letztlich auf die von den Kommunen verantwortete Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zurückzuführen." Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordere deshalb die Bundesregierung auf, bei ihren Verhandlungen im Europäischen Rat den besonderen Belangen der Wasserversorgung in Deutschland Rechnung zu tragen. Es sei sicherzustellen, dass die staatliche Organisationshoheit, insbesondere das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gewahrt bleibe. Mit der kommunalen Daseinsvorsorge seien die Menschen in Deutschland immer gut und sicher gefahren, gerade im Bereich der Wasserversorgung, so Götz abschließend.
 

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