Online-Seminar Wahlkampfrecht am 12. März 2024

2024 stehen in neun Bundesländern Kommunalwahlen an. Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir Ihnen in Kooperation mit der KPV Nordrhein-Westfalen ein Online-Seminar zum Thema Wahlkampfrecht an.

Das Online-Seminar zum Thema Wahlkampfrecht findet statt am 12. März 2024, 16:30 bis 17:30 Uhr.

Wir bieten dieses Online-Seminar in Kooperation mit der KPV Nordrhein-Westfalen an. Als sachkundige Seminarleiter stehen uns die Juristen der KPV-Landesgeschäftsstelle, Gregor Bender und Max Bartels zur Verfügung.

Das Seminar beschäftigt sich inhaltlich mit den rechtlichen Voraussetzungen des Wahlkampfs. Gibt es Beschränkungen, wer was im Wahlkampf sagen oder machen darf? Kann ein Bürgermeister im Wahlkampf auf Parteiveranstaltungen auftreten oder im Rahmen von öffentlichen Terminen auf seine Erfolge verweisen? Kann ich als Bewerber um einen Sitz im Rat oder um das Amt des Hautverwaltungsbeamten Urlaub bekommen? Welche Fotos unterliegen einer Nutzungsbeschränkung und gibt es Hürden bei der Kommunikation über social media?
Diese und viele weitere Fragen sollen im Rahmen dieses Seminars beantwortet werden.

Ihre Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung per Mail an info@kpv.de möglich. Sie erhalten anschließend von uns in einer gesonderten E-Mail die Zugangsdaten zum Seminar.

Wir laden Sie herzlich ein, uns im Vorfeld ihre konkreten Fragen zum Wahlkampfrecht zu senden, die von den Seminarleitern gern aufgegriffen werden.

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