{"id":10230,"date":"2018-11-19T16:20:49","date_gmt":"2018-11-19T14:20:49","guid":{"rendered":"https:\/\/kpv.de\/?p=10230"},"modified":"2018-11-22T16:23:19","modified_gmt":"2018-11-22T14:23:19","slug":"beschluss-umsatzsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kpv.de\/blog\/beschluss-umsatzsteuer\/","title":{"rendered":"Beschluss: Umsatzsteuer"},"content":{"rendered":"
Im Rahmen der Bundesvertreterversammlung, die am 16. und 17. November in Koblenz stattfand, wurde ein Beschluss zur Forderung nach Weitergabe der Umsatzsteuer an die Kommunen gefasst.<\/p>\n
Die KPV begr\u00fc\u00dft, dass der Bund die Kommunen im Jahr 2019 weiter entlastet. Aufgrund der vollst\u00e4ndigen \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr Unterkunft und Heizung (KdU) f\u00fcr anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte erh\u00f6ht sich der Bundesanteil. Um eine Bundesauftragsverwaltung zu vermeiden, sieht das Entlastungspaket (5 Mrd. Euro) vor, dass die KdU-Beteiligung des Bundes um 1 Mrd. Euro reduziert und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 1 Mrd. Euro erh\u00f6ht wird. Daran darf nicht ger\u00fcttelt werden. Wir begr\u00fc\u00dfen eine bessere horizontale Verteilung beim gemeindlichen Umsatzsteueranteil. Dies ist ein sinnvoller dauerhafter unmittelbarer Transferweg zwischen Bund und Kommunen.<\/p>\n