{"id":11392,"date":"2020-12-18T14:18:28","date_gmt":"2020-12-18T12:18:28","guid":{"rendered":"https:\/\/kpv.de\/?p=11392"},"modified":"2020-12-18T14:27:23","modified_gmt":"2020-12-18T12:27:23","slug":"eeg-reform-verbessert-die-finanzielle-situation-der-kommunen-im-laendlichen-raum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kpv.de\/blog\/eeg-reform-verbessert-die-finanzielle-situation-der-kommunen-im-laendlichen-raum\/","title":{"rendered":"EEG-Reform verbessert die finanzielle Situation der Kommunen im l\u00e4ndlichen Raum"},"content":{"rendered":"\n

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Der Deutsche Bundestag hat die Beratungen der EEG-Reform 2021 abgeschlossen. Der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitische Sprecher der CDU\/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase MdB ist zufrieden mit dem Ergebnis der Beratungen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n

\u201eAus kommunaler Sicht begr\u00fc\u00dfen wir das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen ausdr\u00fccklich. Die kommunale Planungshoheit wird nicht ausgeh\u00f6hlt, sondern bei der Windenergie sogar gest\u00e4rkt. Die Kommunen, auf deren Gebiet Windenergieanlagen stehen, werden k\u00fcnftig besser am Ertrag aus der Windenergieerzeugung beteiligt. Damit werden wesentliche Forderungen der AG Kommunalpolitik in der EEG-Reform 2021 umgesetzt.<\/p>\n\n\n\n

Aus kommunaler Sicht von gro\u00dfer Bedeutung ist die Streichung der urspr\u00fcnglich vorgesehen Definition der erneuerbaren Energien als Teil der \u00f6ffentlichen Sicherheit. Dies h\u00e4tte zu erheblichen bauplanungsrechtlichen Problemen vor Ort bis hin zu Einschr\u00e4nkungen des kommunalen Planungsrechts und damit einer Einschr\u00e4nkung der kommunalen Selbstverwaltung f\u00fchren k\u00f6nnen. F\u00fcr die Kommunen ist wichtig, dass sie planungsrechtlich weiter die Handlungshoheit behalten und Planungsbeschl\u00fcsse nicht nachtr\u00e4glich aufgeweicht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n

Wir begr\u00fc\u00dfen auch ausdr\u00fccklich, dass mit dem ebenfalls zur Beratung eingebrachten Entschlie\u00dfungsantrag die Rahmenbedingungen zur Beschleunigung der Planung und Genehmigung von Repowering bei Windenergieanlagen verbessert werden sollen. Mit diesem Ansatz, der ebenfalls eine Forderung der AG Kommunalpolitik aufgreift, erhalten die Kommunen k\u00fcnftig bei diesem wichtigen Aspekt des Ausbaus erneuerbarer Energien mehr Planungssicherheit. Die geplanten \u00c4nderungen d\u00fcrfen sich aber nicht auf Repoweringanlagen beschr\u00e4nken. Das gesamte Windkraftplanungsrecht muss novelliert werden.<\/p>\n\n\n\n

Mit der M\u00f6glichkeit, dass der Betreiber von Windenergieanlagen den Standortkommunen k\u00fcnftig j\u00e4hrlich 0,2 Cent je Kilowattstunde zahlen kann, verbessern wir die M\u00f6glichkeiten, die Akzeptanz f\u00fcr Windenergieprojekte vor Ort zu verbessern. F\u00fcr uns ist bei den Beratungen wichtig gewesen, dass im Gegensatz zur urspr\u00fcnglichen Planung ein Festbetrag von 0,2 Cent je Kilowattstunde festgeschrieben wird. Auch wenn das Gesetz die Regelung als \u201eKann-Bestimmung\u201c definiert, erwarten die Kommunen hier regelm\u00e4\u00dfig ein entsprechendes Angebot der Projektentwickler.<\/p>\n\n\n\n

Gleichzeitig haben wir mit dem Entschlie\u00dfungsantrag die Voraussetzungen daf\u00fcr geschaffen, dass die Standortkommunen k\u00fcnftig auch bei der Gewerbesteuer besser beteiligt werden. Auch mit diesem Aspekt, der eine lang verfolgte \u00dcberlegung der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik umsetzt, k\u00f6nnen wir neben einer Verbesserung der Akzeptanz auch dazu beitragen, die finanzielle Situation vor allem von Kommunen in l\u00e4ndlichen R\u00e4umen zu verbessern. Dies ist ein wichtiger Beitrag auch zur Schaffung gleichwertiger Lebensverh\u00e4ltnisse.\u201c<\/p>\n\n\n\n

Hintergrund:<\/strong>
Mit dem Entschlie\u00dfungsantrag fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, in Zusammenhang mit der Ausgestaltung einer beschleunigten Planung und Genehmigung von Vorhaben, insbesondere mit Blick auf Repowering<\/p>\n\n\n\n