{"id":11392,"date":"2020-12-18T14:18:28","date_gmt":"2020-12-18T12:18:28","guid":{"rendered":"https:\/\/kpv.de\/?p=11392"},"modified":"2020-12-18T14:27:23","modified_gmt":"2020-12-18T12:27:23","slug":"eeg-reform-verbessert-die-finanzielle-situation-der-kommunen-im-laendlichen-raum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kpv.de\/blog\/eeg-reform-verbessert-die-finanzielle-situation-der-kommunen-im-laendlichen-raum\/","title":{"rendered":"EEG-Reform verbessert die finanzielle Situation der Kommunen im l\u00e4ndlichen Raum"},"content":{"rendered":"\n
\u201eAus kommunaler Sicht begr\u00fc\u00dfen wir das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen ausdr\u00fccklich. Die kommunale Planungshoheit wird nicht ausgeh\u00f6hlt, sondern bei der Windenergie sogar gest\u00e4rkt. Die Kommunen, auf deren Gebiet Windenergieanlagen stehen, werden k\u00fcnftig besser am Ertrag aus der Windenergieerzeugung beteiligt. Damit werden wesentliche Forderungen der AG Kommunalpolitik in der EEG-Reform 2021 umgesetzt.<\/p>\n\n\n\n Aus kommunaler Sicht von gro\u00dfer Bedeutung ist die Streichung der urspr\u00fcnglich vorgesehen Definition der erneuerbaren Energien als Teil der \u00f6ffentlichen Sicherheit. Dies h\u00e4tte zu erheblichen bauplanungsrechtlichen Problemen vor Ort bis hin zu Einschr\u00e4nkungen des kommunalen Planungsrechts und damit einer Einschr\u00e4nkung der kommunalen Selbstverwaltung f\u00fchren k\u00f6nnen. F\u00fcr die Kommunen ist wichtig, dass sie planungsrechtlich weiter die Handlungshoheit behalten und Planungsbeschl\u00fcsse nicht nachtr\u00e4glich aufgeweicht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n Wir begr\u00fc\u00dfen auch ausdr\u00fccklich, dass mit dem ebenfalls zur Beratung eingebrachten Entschlie\u00dfungsantrag die Rahmenbedingungen zur Beschleunigung der Planung und Genehmigung von Repowering bei Windenergieanlagen verbessert werden sollen. Mit diesem Ansatz, der ebenfalls eine Forderung der AG Kommunalpolitik aufgreift, erhalten die Kommunen k\u00fcnftig bei diesem wichtigen Aspekt des Ausbaus erneuerbarer Energien mehr Planungssicherheit. Die geplanten \u00c4nderungen d\u00fcrfen sich aber nicht auf Repoweringanlagen beschr\u00e4nken. Das gesamte Windkraftplanungsrecht muss novelliert werden.<\/p>\n\n\n\n Mit der M\u00f6glichkeit, dass der Betreiber von Windenergieanlagen den Standortkommunen k\u00fcnftig j\u00e4hrlich 0,2 Cent je Kilowattstunde zahlen kann, verbessern wir die M\u00f6glichkeiten, die Akzeptanz f\u00fcr Windenergieprojekte vor Ort zu verbessern. F\u00fcr uns ist bei den Beratungen wichtig gewesen, dass im Gegensatz zur urspr\u00fcnglichen Planung ein Festbetrag von 0,2 Cent je Kilowattstunde festgeschrieben wird. Auch wenn das Gesetz die Regelung als \u201eKann-Bestimmung\u201c definiert, erwarten die Kommunen hier regelm\u00e4\u00dfig ein entsprechendes Angebot der Projektentwickler.<\/p>\n\n\n\n Gleichzeitig haben wir mit dem Entschlie\u00dfungsantrag die Voraussetzungen daf\u00fcr geschaffen, dass die Standortkommunen k\u00fcnftig auch bei der Gewerbesteuer besser beteiligt werden. Auch mit diesem Aspekt, der eine lang verfolgte \u00dcberlegung der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik umsetzt, k\u00f6nnen wir neben einer Verbesserung der Akzeptanz auch dazu beitragen, die finanzielle Situation vor allem von Kommunen in l\u00e4ndlichen R\u00e4umen zu verbessern. Dies ist ein wichtiger Beitrag auch zur Schaffung gleichwertiger Lebensverh\u00e4ltnisse.\u201c<\/p>\n\n\n\n Hintergrund:<\/strong> Die bessere finanzielle Beteiligung der Standortkommunen wird k\u00fcnftig in \u00a7 36k EEG normiert: \u201eBetreiber von Windenergieanlagen an Land, die einen Zuschlag f\u00fcr ihre Anlage erhalten, d\u00fcrfen den Gemeinden, die von der Errichtung der Windenergieanlage betroffen sind, Betr\u00e4ge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde f\u00fcr die tats\u00e4chlich eingespeiste Strommenge und f\u00fcr die fiktive Strommenge nach Anlage 2 Nummer 7.2 anbieten. Mit dem Entschlie\u00dfungsantrag fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, die Verteilung der Gewerbesteuerzerlegung bei Windenergieanlagen an Land zu reformieren, damit Standortgemeinden von Windenergieanlagen bei der Verteilung der zerlegten Gewerbesteueranteile 90 Prozent und Sitzgemeinden der Betreiberunternehmen 10 Prozent erhalten. Die Standortgemeinden sollen einen \u00fcber die bisherige Regelung im Gewerbesteuergesetz angemessenen h\u00f6heren Gewerbesteueranteil f\u00fcr Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderen Energietr\u00e4gern sowie W\u00e4rme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie erhalten. Damit soll die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten auf dem Gebiet der jeweiligen Gemeinde erh\u00f6ht werden, mit dem Ziel, Erneuerbare Energie-Projekte insgesamt besser und schneller zu genehmigen. Daf\u00fcr m\u00fcssen auch die gewerbesteuerrechtlichen Regelungen zur Gewerbesteuerzerlegung angepasst werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Der Deutsche Bundestag hat die Beratungen der EEG-Reform 2021 abgeschlossen. Der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitische Sprecher der CDU\/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase MdB ist zufrieden mit dem Ergebnis der Beratungen: \u201eAus<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[14,154,100],"tags":[771,213,943,942,214],"yoast_head":"\n
Der Deutsche Bundestag hat die Beratungen der EEG-Reform 2021 abgeschlossen. Der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitische Sprecher der CDU\/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase MdB ist zufrieden mit dem Ergebnis der Beratungen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n
Mit dem Entschlie\u00dfungsantrag fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, in Zusammenhang mit der Ausgestaltung einer beschleunigten Planung und Genehmigung von Vorhaben, insbesondere mit Blick auf Repowering<\/p>\n\n\n\n