{"id":11794,"date":"2021-05-31T10:51:00","date_gmt":"2021-05-31T08:51:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kpv.de\/?p=11794"},"modified":"2021-08-17T16:02:07","modified_gmt":"2021-08-17T14:02:07","slug":"16-gute-jahre-fuer-die-kommunen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kpv.de\/blog\/16-gute-jahre-fuer-die-kommunen\/","title":{"rendered":"16 gute Jahre f\u00fcr die Kommunen"},"content":{"rendered":"\n

Allein im Jahr 2020 stellt der Bund bei den kommunal relevanten Ma\u00dfnahmen des Konjunkturpakets rund 23,219 Milliarden Euro zur Verf\u00fcgung. F\u00fcr die kommenden Jahre sind Verpflichtungserm\u00e4chtigungen \u00fcber rund zehn Milliarden Euro vorgesehen. Zum Vergleich: Im Bundeshaushalt 2020 (urspr\u00fcngliche Fassung) hat der Bund 32,552 Milliarden Euro mit kommunalem Bezug bereitgestellt \u2013 in den Jahren 2014 bis 2019 standen insgesamt rund 192,235 Milliarden Euro mit kommunalem Bezug bereit, im Jahresdurchschnitt also 32,039 Milliarden Euro. Dauerhaft wird der Bund die kommunale Finanzlage mit rund 3,7 Milliarden Euro j\u00e4hrlich st\u00e4rken \u2013 davon 3,4 Milliarden Euro bei der erh\u00f6hten KdU-Bundesquote sowie 340 Millionen Euro aus der Entlastung der neuen L\u00e4nder durch eine st\u00e4rkere Beteiligung an den steigenden Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR (AA\u00dcG), wodurch die entstehenden finanziellen Spielr\u00e4ume f\u00fcr kommunale Investitionen genutzt werden sollen.<\/p>\n\n\n\n

\"Christian
Christian Haase MdB ist KPV-Bundesvorsitzender und Kommunalpolitischer Sprecher der CDU\/CSU-Bundestagsfraktion<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n

Die Umsetzung des Konjunkturpakets zur Bew\u00e4ltigung coronabedingter Folgen auch der Kommunen hat auch hinsichtlich des Umgangs mit kommunalen Altschulden eine klare Richtungsentscheidung herbeigef\u00fchrt: Nachdem es dem Bundesfinanzminister trotz anderslautender Ank\u00fcndigungen nicht gelungen ist, die Voraussetzungen f\u00fcr eine Einbeziehung des Bundes in eine Altschuldenregelung herbeizuf\u00fchren, sind nunmehr die betroffenen L\u00e4nder gefordert. Nachdem Hessen, Niedersachsen und Saarland mit gutem Beispiel vorangegangen sind, kommt es jetzt insbesondere auf Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an, ihre Kommunen von bestehenden Kassenkrediten zu entlasten.<\/p>\n\n\n\n

Es gibt aber weit mehr als Corona und die Folgen.<\/p>\n\n\n\n

Umfangreiche Investitionen in Mobilit\u00e4t und Verkehr<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Im Bereich Mobilit\u00e4t und Verkehr stockt der Bund die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes deutlich auf (665 Millionen Euro 2020, 1 Milliarden Euro 2021 \u2013 ab 2025 j\u00e4hrlich 2 Milliarden Euro und j\u00e4hrliche Dynamisierung um 1,8 Prozent) und hebt bei den Regionalisierungsmitteln die Bundesf\u00f6rderung um 150 Millionen Euro (2020), 302,7 Millionen Euro (2021), 308,148 Millionen Euro (2022), 463,965 Millionen Euro (2023) an. Ab 2024 erfolgt auch hier eine j\u00e4hrliche Dynamisierung um 1,8 Prozent.<\/p>\n\n\n\n

Die Aufstockung der GVFG-Mittel, mit denen k\u00fcnftig auch Vorhaben ab 30 Millionen Euro f\u00f6rderf\u00e4hig sind und auch Vorhaben der Grunderneuerung unterst\u00fctzt werden k\u00f6nnen, ist f\u00fcr die Kommunen ein wichtiger Beitrag f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung einer nachhaltigen Mobilit\u00e4t.<\/p>\n\n\n\n

Auch durch die bei den Regionalisierungsmitteln zus\u00e4tzlich bereitgestellten Finanzmitteln haben die L\u00e4nder die M\u00f6glichkeit, die Attraktivit\u00e4t der \u00d6PNV-Nutzung zu steigern. Im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Klimapakets werden die Regionalisierungsmittel in den Jahren 2020 bis 2023 angehoben (2020: 150 Millionen Euro, 2021: 302,7 Millionen Euro, 2022: 308,148 Millionen Euro, 2023: 463,965 Millionen Euro) und anschlie\u00dfend j\u00e4hrlich um 1,8 Prozent dynamisiert. Damit stehen den L\u00e4ndern zur Bereitstellung des \u00d6PNV in den Jahren 2020 bis 2031 insgesamt mehr als 5,247 Milliarden Euro zus\u00e4tzlich zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n

Zur Bew\u00e4ltigung der Folgen der Corona-Pandemie hat der Bund die L\u00e4nder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des \u00d6ffentlichen Personennahverkehrs (\u00d6PNV) mit 2,5 Milliarden Euro unterst\u00fctzt, um Verluste bei den Fahrgeldeinnahmen auszugleichen. F\u00fcr das Jahr 2021 stellt der Bund daf\u00fcr nunmehr eine weitere Milliarde Euro zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n

Die Reform des Personenbef\u00f6rderungsgesetzes erm\u00f6glicht rechtssicher neue, digitalbasierte Mobilit\u00e4tsangebote und Gesch\u00e4ftsmodelle \u2013 ohne dass dadurch Wettbewerbsnachteile f\u00fcr die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den \u00d6PNV entstehen. L\u00e4nder und Kommunen erhalten entsprechende Steuerungsm\u00f6glichkeiten. Der geschaffene Interessenausgleich im Personenbef\u00f6rderungsgesetz kommt am Ende den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern zu Gute, die von besserer Mobilit\u00e4t und mehr Angeboten profitieren werden. Neben dem \u00fcblichen Angebot von Taxen und Bussen wird die Gesetzgebung nun zum Beispiel die Pooling-Dienste auch f\u00fcr den l\u00e4ndlichen Raum erm\u00f6glichen. Das ist eine gro\u00dfe Chance f\u00fcr dichtere Verkehrsangebote, die den Umstieg vom Auto auf den \u00d6PNV auch auf dem Land in greifbare N\u00e4he r\u00fccken lassen.<\/p>\n\n\n\n

Hinsichtlich m\u00f6glicher Diesel-Fahrverbote in St\u00e4dten hat der Bund eine gesetzliche Klarstellung zur Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit vorgenommen und sichergestellt, dass die Kommunen keine fl\u00e4chendeckende \u00dcberwachung umsetzen m\u00fcssen. Zudem werden Bundesmittel zur Verbesserung der Luftqualit\u00e4t bereitgestellt, mit denen Kommunen in die Anschaffung von Elektrofahrzeugen im kommunalen Verkehr und die Installation von Lades\u00e4ulen, die Nachr\u00fcstung von Diesel-Fahrzeugen mit besser Abgasreinigung und in die Digitalisierung der Verkehrslenkung investieren k\u00f6nnen. Die bundesgesetzlichen Regelungen sind ein wichtiger Beitrag f\u00fcr die betroffenen Kommunen, die unter Diesel-Fahrverboten erheblich leiden m\u00fcssten. Zielf\u00fchrender als Fahrverbote sind Ma\u00dfnahmen, den Verkehr flie\u00dfend zu halten und stadtentwicklungspolitische Ans\u00e4tze, um den Zuzugssog in die st\u00e4dtischen Ballungszentren zu reduzieren. Hierzu geh\u00f6rt auch eine St\u00e4rkung der l\u00e4ndlichen R\u00e4ume.<\/p>\n\n\n\n

Breitband- und Mobilfunkausbau<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Mit dem Digitalpakt Schule stellt der Bund f\u00fcnf Milliarden Euro (3,5 Milliarden Euro in der laufenden Wahlperiode) bereit zur Finanzierung von WLAN-Anschl\u00fcssen, die Anschaffung digitaler Lernger\u00e4te oder entsprechender Anzeigeger\u00e4te wie \u201edigitale Tafeln\u201c. Erm\u00f6glicht wird der Digitalpakt durch die \u00c4nderung des Grundgesetzes in Artikel 104c GG. Die Umsetzung des Digitalpakts Schule ist f\u00fcr die Kommunen ein wichtiges Signal. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass die F\u00f6rdermittel nicht zu goldenen Z\u00fcgeln f\u00fcr die Kommunen werden. Mit der Anschubfinanzierung ist es nicht getan: Aus Sicht der Schultr\u00e4ger m\u00fcssen auch die Folgekosten f\u00fcr Betrieb und Wartung der modernen Technik im Blick behalten werden. Dies muss k\u00fcnftig Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs auf Landesebene sein. Hier d\u00fcrfen sich letztendlich die L\u00e4nder nicht aus ihrer Verantwortung f\u00fcr eine aufgabenangemessene ausk\u00f6mmliche Finanzausstattung der Kommunen zur\u00fcckziehen.<\/p>\n\n\n\n

Der Breitband- und Mobilfunkausbau hat mit der Errichtung des Sonderverm\u00f6gens Digitale Infrastruktur, das sowohl aus Haushaltsmitteln als auch aus Erl\u00f6sen der 5G-Auktion gespeist worden ist, neuen Schub bekommen. Der Fonds \u201eDigitale Infrastruktur\u201c ist ein wichtiger Beitrag zur St\u00e4rkung und zur Verbesserung der Entwicklungspotenziale von Kommunen vor allem in d\u00fcnn besiedelten l\u00e4ndlichen R\u00e4umen. Der mit dem Fonds verbundene Wechsel der Netzinfrastruktur zur Glasfasertechnologie stellt sicher, dass die F\u00f6rdermittel des Bundes zukunftsorientiert eingesetzt und eine langfristige Wirkung entfalten werden. Die digitale Infrastruktur ist eine der wesentlichen Grundlagen f\u00fcr viele Bereiche, die zur Schaffung gleichwertiger Lebensverh\u00e4ltnisse beitragen. Dazu geh\u00f6ren nicht nur telemedizinische Anwendungen, sondern auch die Anbindung von Gewerbegebieten oder Schulen an schnelles Internet, die mit einem Bundesf\u00f6rderprogramm gesondert unterst\u00fctzt wird, und die Schaffung der Voraussetzungen f\u00fcr eine moderne Mobilfunkversorgung.<\/p>\n\n\n\n

Auch die im April 2021 verabschiedete Reform des Telekommunikationsgesetzes kann den fl\u00e4chendeckenden Mobilfunkausbau und die fl\u00e4chendeckende Versorgung mit schnellen Breitbandanschl\u00fcssen beschleunigen. Die umfassende \u00dcberarbeitung und Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes im April 2021 baut den Rechtsrahmen f\u00fcr einen erfolgreichen Mobilfunk- und Glasfaserausbau weiter aus. Das Gesetz zur TKG-Reform schafft die notwendigen Rahmenbedingungen f\u00fcr einen schnelleren Ausbau der digitalen Infrastruktur, setzt Anreize f\u00fcr Innovationen sowie f\u00fcr die Verlegung moderner Glasfaser bis in die Wohnungen und st\u00e4rkt die Verbraucherrechte. So werden u.a. Anreize f\u00fcr den Ausbau moderner Glasfaserinfrastrukturen auch in Mietgeb\u00e4uden gesetzt. Beim Mobilfunk wird ein konkretes Ausbauziel entlang von Stra\u00dfen und Schienen festgeschrieben. Neue Frequenzen wird es k\u00fcnftig nur noch gegen Fl\u00e4chenversorgung geben. Mit dem Rechtanspruch auf schnelles Internet wird erstmals eine Grundversorgung verpflichtend festgelegt. Ein funktionierender Internetanschluss geh\u00f6rt f\u00fcr uns zur Daseinsvorsorge.<\/p>\n\n\n\n

Beim Mobilfunkausbau kommt neben einem starken Engagement der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes den Kommunen eine Schl\u00fcsselrolle bei der Standortsuche zu. Nach den Vereinbarungen des zweiten Mobilfunkgipfels aus dem Juni 2020 sollen bis zu 5.000 zus\u00e4tzliche Mobilfunkstandorte erschlossen werden. Daf\u00fcr sollen auch die Verfahren zur Genehmigung von Mobilfunkmasten beschleunigt werden. F\u00fcr uns ist beim Mobilfunkausbau klares Ziel, dass 100 Prozent der Fl\u00e4che versorgt werden und sich der Ausbau nicht nur an der Erreichbarkeit von Geb\u00e4uden orientiert.<\/p>\n\n\n\n

Digitale Verwaltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Mit dem Registermodernisierungsgesetz werden die Grundlagen f\u00fcr ein register\u00fcbergreifendes Identit\u00e4tsmanagement in der \u00f6ffentlichen Verwaltung sowie f\u00fcr ein „Datencockpit“, mit dem der B\u00fcrger s\u00e4mtliche Daten\u00fcbermittlungen unter Nutzung der Identifikationsnummer verfolgen kann, geschaffen. Das Registermodernisierungsgesetz ist ein echter Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung, die k\u00fcnftig f\u00fcr Online-Verwaltungsleistungen vernetzt auf l\u00e4ngst vorhandene Registerdaten zur\u00fcckgreifen kann.<\/p>\n\n\n\n

Knapp 600 Verwaltungsleistungen werden zusammen mit den L\u00e4ndern bis Ende 2022 digitalisiert. Daf\u00fcr hat der Bund im Koalitionsausschuss vom 3. Juni 2020 noch einmal die Mittel f\u00fcr die Digitalisierung der Verwaltungen in den Kommunen um drei Milliarden Euro erh\u00f6ht. Das Registermodernisierungsgesetz ist f\u00fcr die Vernetzung und die erleichterte Abrufung personenbezogener Daten ein Meilenstein. Damit haben wir eine wichtige Grundlage zur Nutzung K\u00fcnstlicher Intelligenz auch in den Kommunalverwaltungen gelegt.<\/p>\n\n\n\n

Zuwanderung und Integration<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Mit Blick auf die auch kommunalen Herausforderungen der Zuwanderung und Integration wurde in der laufenden Wahlperiode die Bundesunterst\u00fctzung f\u00fcr die Integrationskosten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 fortgesetzt. Nachdem im Jahr 2019 die Integrationspauschale gegen\u00fcber dem Vorjahr um 435 Millionen Euro auf 2,435 Milliarden Euro aufgestockt worden war, zahlt der Bund in den Jahren 2020 und 2021 350 Millionen Euro j\u00e4hrlich f\u00fcr unbegleitete minderj\u00e4hrige Fl\u00fcchtlinge sowie eine Fl\u00fcchtlingspauschale von 700 Millionen Euro (2020) und 500 Millionen Euro (2021) zzgl. 670 Euro pro Fl\u00fcchtling\/Asylbewerber in jedem Monat des Aufnahmeverfahrens. F\u00fcr anerkannte Fl\u00fcchtlinge\/Asylbewerber wird wie bereits in den vorherigen Jahren auch in 2020 und 2021 durch den Bund die vollst\u00e4ndige \u00dcbernahme der KdU-Ausgaben f\u00fcr anerkannte Fl\u00fcchtlinge\/Asylbewerber sichergestellt.<\/p>\n\n\n\n

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Das Bundeskabinett hat einen Formulierungsvorschlag f\u00fcr die Regierungsfraktionen zur gesetzlichen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter beschlossen. Dass der Bund mit 3,5 Milliarden Euro die H\u00e4lfte der Investitionskosten und mittelfristig mit einer Milliarde Euro auch ein Drittel der zu erwartenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter \u00fcbernimmt, ist aus kommunaler Sicht prinzipiell zu begr\u00fc\u00dfen. Damit engagiert sich der Bund bis an die Grenze seiner Leistungsf\u00e4higkeit einmal mehr \u00fcber das normale Ma\u00df hinaus bei einer origin\u00e4r den L\u00e4ndern obliegenden Aufgabe. Allerdings fehlt bisher die im Koalitionsvertrag auch mit einigen Ministerpr\u00e4sidenten angek\u00fcndigte Vereinbarung zwischen Bund und L\u00e4ndern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverb\u00e4nde. In dieser sind die konkreten rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Umsetzungsschritte festzulegen. Im Augenblick bestehen daher f\u00fcr die Kommunen unw\u00e4gbare Risiken. Die Kommunen d\u00fcrfen vor dem Hintergrund aktueller und mittelfristiger Pandemiebelastungen nicht erneut zum Bittsteller bei den L\u00e4ndern werden. Vor einem Gesetzbeschluss muss klar sein, dass die L\u00e4nder die Betriebskosten \u00fcbernehmen, die der Bund nicht tr\u00e4gt. Sonst steuern wir sehenden Auges in eine weitere finanzielle Gro\u00dfbelastung der Kommunen, die entweder zu weiter steigenden Kassenkrediten f\u00fchren wird oder durch die Erhebung von Elternbeitr\u00e4gen aufgefangen werden muss. Beides ist vor Ort weder erkl\u00e4rbar noch vertretbar. Denkbar w\u00e4re dies beispielsweise durch \u00c4nderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Kommunen und zulasten der L\u00e4nder.<\/p>\n\n\n\n

Kommunales Ehrenamt wertsch\u00e4tzen<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Auch \u00fcber den 30. September 2020 hinaus erfolgt bei vorzeitigem Rentenbezug keine Anrechnung von Aufwandsentsch\u00e4digungen aus kommunalem Ehrenamt. Die bestehenden und urspr\u00fcnglich bis Ende September dieses Jahres befristeten Ausnahmeregelungen im SGB VI wurden auf Betreiben der Unionsfraktion um zwei weitere Jahre verl\u00e4ngert. Das ist zwar nicht die urspr\u00fcnglich angestrebte dauerhaft tragf\u00e4hige L\u00f6sung. Es ist aber dennoch ein wichtiges Signal an die ehrenamtlichen Amts- und Mandatstr\u00e4ger in den Kommunen, dass ihre Arbeit im Besonderen wertgesch\u00e4tzt und das kommunale Ehrenamt nicht durch das Rentenrecht unattraktiv gemacht wird. F\u00fcr eine dauerhaft tragf\u00e4hige L\u00f6sung liegen interessante \u00dcberlegungen auf dem Tisch. Die AG Kommunalpolitik der CDU\/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist zuversichtlich, dass man nunmehr f\u00fcr die Kommunen und die ehrenamtlichen Amts- und Mandatstr\u00e4ger vor Ort eine gute L\u00f6sung finden wird.<\/p>\n\n\n\n

\u2026 und Kommunalpolitiker sch\u00fctzen<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Mit dem Mitte Juni 2020 verabschiedeten Gesetz zur besseren Bek\u00e4mpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalit\u00e4t werden Kommunalpolitiker nunmehr besser vor Hass und Hetze gesch\u00fctzt \u2013 unter anderem indem sie unter den besonderen Schutz des Paragrafen 188 StGB gestellt werden. Bislang sch\u00fctzte die Rechtsregelung Bundes- und Landespolitiker vor \u00fcbler Nachrede und Verleumdung. Nun schlie\u00dft der Paragraf auch Kommunalpolitiker ein. Weitere Regelung sehen vor, dass \u00a7 185 StGB an die Besonderheiten des Internets angepasst und \u00a7 241 StGB tatbestandsm\u00e4\u00dfig dahingehend erweitert wird, dass nicht mehr ausschlie\u00dflich die Bedrohung mit Verbrechen bestraft werden soll, sondern auch Vergehen wie K\u00f6rperverletzungen einbezogen werden. Zudem kann nunmehr auch die Androhung einer gef\u00e4hrlichen K\u00f6rperverletzung (\u00a7 224 StGB) strafbar sein. Die gesetzliche Neuregelung ist ein richtiges und wichtiges Signal, dass aber nur seine Wirkung entfalten kann, wenn Anzeigen konsequent verfolgt und auch kleinere Vergehen konsequent geahndet werden. Solange der Eindruck entsteht, einen Kommunalpolitiker zu beleidigen oder zu bedrohen, sei ein Kavaliersdelikt, wird sich nichts \u00e4ndern. Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU\/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat bereits w\u00e4hrend des Gesetzgebungsverfahrens darauf hingewiesen, dass in der Umsetzung Schwerpunktstaatsanwaltschaften aber auch entsprechend sensibilisierte Ermittlungsbeamte gebraucht werden.<\/p>\n\n\n\n

Neue finanzielle Belastungen f\u00fcr Kommunen<\/strong><\/p>\n\n\n\n

So f\u00fchrt das Angeh\u00f6rigenentlastungsgesetz, mit dem Angeh\u00f6rige pflegebed\u00fcrftiger Eltern und deren Unterbringung in Pflegeeinrichtungen erst ab 100.000 Euro zur Beteiligung daraus entstehender kommunaler Sozialausgaben herangezogen werden, f\u00fchrt zu erheblichen Belastungen der kommunalen Haushalte. Die verabschiedete Regelung f\u00fchrt zwar auf der einen Seite zu einer Entlastung der Kommunen im Verwaltungsverfahren. Das Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales geht aber von 300 Millionen Euro j\u00e4hrlichen Mehrausgaben aus \u2013 die kommunalen Spitzenverb\u00e4nde haben im Gesetzgebungsverfahren bis \u00fcber 500 Millionen Euro j\u00e4hrlich Zusatzausgaben der Kommunen prognostiziert. Das BMAS hat Forderungen nach einem Ausgleich der Mehrausgaben im Rahmen der Konnexit\u00e4t zur\u00fcckgewiesen. Nachdem auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, sind nunmehr die L\u00e4nder in der Pflicht, die zu erwartenden Mehrausgaben der Kommunen zu kompensieren. Erfolgt dies nicht, braucht man sich \u00fcber steigende kommunale Kassenkredite jedenfalls nicht zu wundern. Im Gesetzgebungsverfahren konnte zumindest eine Evaluation der Auswirkungen des Gesetzes eingef\u00fcgt werden. Diese soll zwar erst zum Jahr 2025 erfolgen, bietet dann aber zumindest die Chance auf Korrektur.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Funktionierende kommunale Strukturen bringen Stabilit\u00e4t, Wohlstand und Sicherheit. Kommunale Selbstverwaltung gew\u00e4hrleistet Lebensqualit\u00e4t f\u00fcr alle Menschen in unserem Land. Aus kommunaler Sicht kann sich die Arbeit der Gro\u00dfen Koalition auch in der laufenden Wahlperiode sehen lassen. 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