{"id":13173,"date":"2023-10-12T16:28:54","date_gmt":"2023-10-12T14:28:54","guid":{"rendered":"https:\/\/kpv.de\/?p=13173"},"modified":"2023-10-16T15:17:44","modified_gmt":"2023-10-16T13:17:44","slug":"christian-haase-mdb-kommunale-waermeplanung-praxisnah-gestalten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kpv.de\/blog\/christian-haase-mdb-kommunale-waermeplanung-praxisnah-gestalten\/","title":{"rendered":"Christian Haase MdB: Kommunale W\u00e4rmeplanung praxisnah gestalten"},"content":{"rendered":"\n
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\u201eOhne Fortschritte bei der W\u00e4rmewende lassen sich die Klimaziele nicht erreichen. Das wissen auch die Verantwortlichen in den Kommunen. Die \u00fcberwiegende Mehrheit der Kommunen hat sich bereits auf den Weg Richtung Klimaneutralit\u00e4t gemacht und teilweise sehr ehrgeizige Ziele formuliert. In Baden-W\u00fcrttemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen gibt es zudem bereits gesetzliche Regelungen zur W\u00e4rmeplanung. Die zus\u00e4tzliche gesetzliche Regelung auf Bundesebene f\u00fchrt bei den Verantwortlichen vor Ort zu einem Mehr an B\u00fcrokratie und Verunsicherung.<\/p>\n\n\n\n

Positiv ist, dass der Bund keine Detailvorgaben macht, sondern den Kommunen Spielraum l\u00e4sst, wie sie die W\u00e4rmeziele erreichen wollen. Dieser Spielraum sollte auch bei den Fristen zum Tragen kommen. Die starren Deadlines Mitte 2026 f\u00fcr St\u00e4dte \u00fcber 100.000 Einwohner und 2028 f\u00fcr St\u00e4dte mit weniger als 100.000 Einwohnern drohen den schon jetzt hart gef\u00fchrten Konkurrenzkampf um Beratungsleistungen weiter zu versch\u00e4rfen. Zudem haben viele Kommunen mit einer sehr angespannten Haushaltslage und vielen unbesetzten Stellen in der Verwaltung zu k\u00e4mpfen.<\/p>\n\n\n\n

Entscheidend ist, dass das Ziel der Klimaneutralit\u00e4t bis 2045 erreicht wird, der Weg dorthin h\u00e4ngt von den Gegebenheiten vor Ort ab.<\/p>\n\n\n\n

Unbedingt nachgebessert werden muss bei den Anforderungen an W\u00e4rmenetze. So darf die Regelung, dass neue W\u00e4rmenetze zu 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien gespeist werden, nicht schon 2024 gelten, sondern muss aus Gr\u00fcnden des Investitionsschutzes f\u00fcr bereits geplante und im Bau befindliche Leitungen um einige Jahre nach hinten verlegt werden.“<\/p>\n\n\n\n

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