{"id":392,"date":"2001-11-24T12:25:48","date_gmt":"2001-11-24T12:25:48","guid":{"rendered":""},"modified":"2011-01-11T14:56:34","modified_gmt":"2011-01-11T14:56:34","slug":"vertrag-fuer-die-zukunft-der-kommunalen-selbstverwaltung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kpv.de\/blog\/vertrag-fuer-die-zukunft-der-kommunalen-selbstverwaltung\/","title":{"rendered":"Beschluss kommunal 2001: Vertrag f\u00fcr die Zukunft der Kommunalen Selbstverwaltung"},"content":{"rendered":"
<\/p>\n \n\tAktive Bürgergesellschaft, Soziales und Finanzen – das sind die drei großen Themen, bei denen die Kommunalpolitische Vereinigung sofortigen Handlungsbedarf sieht, um die Kommunalpolitik zu stärken. Ihr Leitantrag – beschlossen auf der Bundesvertreterversammlung 2001 – setzt auf mehr Demonkratie und direkte Personalentscheidungen, auf eine durchschaubare und die Selbstverantwortung stärkende Sozialpolitik sowie auf eine umfassende Gemeindefinanzreform. <\/strong> \n\tBundesvertreterversammlung 2001 \n\tI. Aktive Bürgergesellschaft<\/span> \n\tII. Neue Kraft für Demokratie vor Ort \n\tIII. Stark vor Ort \n\tI. Aktive Bürgergesellschaft<\/span><\/strong> \n\tSelbst verwalten und gestalten vor Ort!<\/span><\/strong><\/em> \n\tDie Kommunalpolitik ist das Herz und der Motor der aktiven Bürgergesellschaft. Wir, die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der Union unterstützen das Engagement und den Einsatz der Menschen in den Verbänden der Jugend, der Senioren, der Wohlfahrtspflege und des Sports, in den Kirchen, den Feuerwehren, den Umwelt- und Naturschutzorganisationen, kulturellen Vereinen, Einrichtungen oder im familiären Umfeld. Aber auch das ehrenamtliche kommunalpolitische Mandat selbst gehört zur aktiven Bürgergesellschaft. In den unterschiedlichen Formen bürgerschaftlichen Engagements leisten viele Menschen einen unersetzlichen Beitrag für unser Gemeinwesen. \n\tAnsprechpartner der Bürger vor Ort sind weder Bundeskanzler, die Minister noch der Ministerpräsident, sondern Bürgermeister, kommunale Mandatsträger und Mitarbeiter in den Rathäusern. Die kommunalen Amts- und Mandatsträger bilden den Kern der Union. Sie müssen nicht nur zur kommunalen Politik, sondern auch zur Landes- und Bundespolitik vor Ort Rede und Antwort stehen. Für die Glaubwürdigkeit christlich-demokratischer und christlich-sozialer Politik sind starke und kompetente Persönlichkeiten vor Ort ganz entscheidend. \n\tSoziale, kulturelle, Sport-, Freizeit- oder caritative Vereine, Einrichtungen und Organisationen haben vor Ort nur deshalb Bestand, weil die Kommunalpolitik ihre Anliegen, finanziellen und personellen Probleme erkennt, aufnimmt und mit erheblichen Mitteln unterstützt. Die Kommunalpolitik bildet letztendlich das Rückgrat zur Aufrechterhaltung und Verbesserung des lokalen Engagements in seiner Vielfältigkeit. Kommunalpolitik gibt dafür vielfältige Impulse. \n\tZu Recht überlässt die Kommunalpolitik dabei in vielen Bereichen den aktiven Bürgerinnen und Bürgern Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheiten, die ein lebendiges und experimentierfreudiges Feld für die gemeinsame Arbeit eröffnen. \n\tKommunale Selbstverwaltung und kommunales Ehrenamt haben in Zukunft nur dann Bestand und können sich weiterentwickeln, wenn finanzieller und politischer Handlungsspielraum für die Kommunen zurückerobert wird. Vor Ort muss wieder mehr entschieden werden können. Wenn Aufgaben von Land und Bund übernommen werden sollen, müssen Land und Bund dies auch auf Dauer finanzieren. \n\tKommunalpolitisches Ehrenamt stärken!<\/span><\/strong><\/em> \n\tDie kommunalen Mandatsträger sind die politischen Vertreter der Menschen in jeder Gemeinde, in jeder Stadt. Sie sind zuständig für die örtlichen Angelegenheiten und müssen sich auf ihre kommunalpolitische Führungsaufgabe in den Vertretungskörperschaften konzentrieren. Die Mandatsträger brauchen die Unterstützung und Hilfe der Verwaltungen, um die Aufgabe der politischen Steuerung effizient zu erfüllen. \n\tDie KPV setzt sich dafür ein, dass flächendeckend die kommunalen Fraktionen personell und materiell so ausgestattet werden, dass eine optimale Unterstützung und Qualifizierung der Mandatsträger erfolgen muss. Kommunale Fraktionen – auch aus unterschiedlichen Gemeinden – können die Möglichkeit erhalten, gemeinsame Fraktionsbüros zu unterhalten. \n\tDie KPV fordert die Gemeinden, Städte und Kreise auf, – dort, wo dies noch keine Praxis ist – den Fraktionen ausreichende Mittel für die Weiterqualifizierung und Ausbildung der Mandatsträger zur Verfügung zu stellen. Die Kommunalpolitiker der Union werden sich dafür einsetzen, dass durch die Landesgesetzgeber – dort wo noch nicht geschehen – entsprechende Regelungen in die Kommunalverfassungen aufgenommen werden. \n\tDen Bürgern trauen: Direktwahlen sowie Kumulieren und Panaschieren \n\tDie KPV fordert die CDU\/CSU-Bundestagsfraktion und Landtagsfraktionen auf, zu prüfen, inwieweit durch \n\tBürgerbeteiligung ist Sache der kommunalen Vertretungen<\/span><\/strong><\/em> \n\tDie kommunalen Vertretungen sind die Kristallisationspunkte der Bürgerbeteiligung. Die Fraktionen als Teil des Rates müssen diese Aufgabe entschieden und mutig anpacken. Die Verwaltungen haben dabei gegenüber der kommunalen Vertretung eine unterstützende Funktion. Die kommunalen Mandatsträger sind frühzeitig und umfassend in die modernen Formen der Bürgerbeteiligung einzubinden; sie sollen in die Lage versetzt werden, die Prozesse zu initiieren und zu steuern. \n\tDie KPV bestärkt die CDU\/CSU-Fraktionen in den Städten, Kreisen und Gemeinden in ihrem Bemühen, möglichst frühzeitig sachverständige Bürger und Einwohner in ihre Arbeit einzubeziehen und eine möglichst breite Beteiligung im Vorfeld von Fraktions- und Ratsentscheidungen (z. B. öffentliche Fraktionssitzungen, Stadtteilgespräche, Bürgeranhörungen) zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Landesverbänden wird die Bundes-KPV dazu einen Leitfaden herausgeben. \n\tPolitik für alle<\/span><\/strong><\/em> \n\tUnsere Politik muss am Gemeinwohl orientiert sein. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide können nur Bestand haben, wenn angemessene Quoren die Durchsetzung von Einzel- und Partikularinteressen verhindern. Die Absenkung der Quoren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid oder aber die unbegrenzte Durchführung dieser Bürgerbeteiligungsform ohne Ausschlusskatalog führen zwangsläufig zum Desinteresse am kommunalpolitischen Ehrenamt und zur Aushebelung funktionierender gemeinwohlorientierter Entscheidungsverfahren zu Lasten individueller Interessenvertreter. \n\tEhrenamt anerkennen!<\/span><\/em><\/strong> \n\tZur Unterstützung der aktiven Bürgergesellschaft muss eine Kompensation bestehender Nachteile angestrebt werden, die heute noch vielfach durch überholte rechtliche Regelungen blockierend wirken. Zugleich kann durch die Stärkung der gesellschaftlichen Anerkennung zumindest in geringem Maße ein Ausgleich für geleistete materielle Aktivitäten erfolgen. Dies erhöht einerseits die Akzeptanz der ehrenamtlich Aktiven und führt andererseits das ehrenamtliche Engagement zum erforderlichen höheren Stellenwert innerhalb des gesellschaftlichen Lebens. Um dem Ehrenamt mehr Anerkennung zu verschaffen, fordert die KPV: \n\tDer entstandene Aufwand muss steuer- und sozialversicherungsfrei in Form von Pauschalen erstattet werden. \n\tNur durch eine aktive Bürgergesellschaft kann langfristig kommunale Selbstverwaltung gesichert werden. \n\tII Soziales<\/span><\/strong> \n\tNeue Kraft für Demokratie vor Ort<\/span><\/strong> \n\tSozialpolitik durchschaubar und selbstverantwortlich<\/span><\/strong><\/em> \n\tViel zu viele Menschen in den Gemeinden, Städten und Kreisen sind ohne Arbeit. Arbeitsfähige Menschen brauchen neue Chancen und Anreize, um für ihren Lebensunterhalt zu sorgen und eine persönliche Perspektive entwickeln zu können. Wir unterstützen nachdrücklich neue Wege zu einer verantwortungsvollen Arbeitsmarktpolitik und zu niedrigen Lohnnebenkosten. Reformüberlegungen müssen dabei im Bereich der Arbeitslosenversicherung, der aktiven Arbeitsmarktpolitik, bei dem Zusammenspiel von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und bei der Belebung des Niedriglohnsektors ansetzen. Wir wollen eine für die Menschen durchschaubare und die Selbstverantwortung anspornende Sozialpolitik. \n\tHilfe zur Arbeit als eigenständiges Leistungsrecht<\/span><\/strong><\/em> \n\tWir fordern die Sozialhilfe für Arbeitsfähige und die Arbeitslosenhilfe in einem neuen und eigenständigen Leistungsgesetz zu vereinheitlichen. Wir wollen eine Hilfe zur Arbeit bzw. eine echte Arbeitsförderung, um Arbeitsfähige in den regulären Arbeitsmarkt einzugliedern. Ein einheitliches Arbeitsförderungsrecht könnte für alle Arbeitslosen geschaffen werden, die kein Arbeitslosengeld (mehr) erhalten und das die Inanspruchnahme von Sozialhilfe ausschließt. \n\tDie gesetzliche Verpflichtung zur Kooperation zwischen Arbeitsverwaltung und Sozialämtern muss flächendeckend umgesetzt werden. Wir fordern, den örtlichen Arbeitsämtern mehr Entscheidungsbefugnisse einzuräumen sowie den zweckbezogenen Datenaustausch zwischen den Ämtern gesetzlich und organisatorisch zu ermöglichen. \n\tArbeitslosigkeit kann abgebaut und Beschäftigung aufgebaut werden, wenn die Instrumente der neuen Hilfe zur Arbeit das Leben ohne ordentliche Arbeit unattraktiver und gleichzeitig das Leben mit Arbeit und mit selbstverdientem Geld attraktiver machen. \n\tJa zur Arbeitsaufnahme<\/span><\/strong><\/em> \n\tDas neue Leistungsrecht muss deutliche Anreize zur Arbeitsaufnahme schaffen. Als Kernpunkt des neuen Regelwerkes ist eine Umkehrung der Beweislast, das heißt ein Anspruch auf staatliche Unterstützung nur unter der Voraussetzung vorzusehen, dass der Hilfesuchende ein Arbeits- oder Ausbildungsangebot bzw. eine gemeinnützige Tätigkeit annimmt. \n\tDie zuständige Behörde soll verpflichtet werden, jeden Hilfesuchenden von Beginn an intensiv zu betreuen und ihm möglichst bei Antragstellung bereits ein konkretes Angebot zu unterbreiten, wie dies teilweise schon erfolgreich praktiziert wird. Als Angebot kommt dabei in erster Linie eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt in Betracht, aber auch ein Ausbildungsangebot, ein Angebot für Deutschkurse bei Ausländern mit Sprachdefiziten oder eine gemeinnützige Tätigkeit. Außerdem sollen auch die Kommunen die Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung wahrnehmen können. \n\tFamilien müssen so entlastet werden, dass Kinder aus der Sozialhilfe herausgeholt werden und gleichzeitig den Eltern die Möglichkeit gegeben wird, sich ebenfalls aus dem Sozialhilfebezug zu lösen. Deshalb hat die KPV die Einführung des Bundesfamiliengeldes gefordert. \n\tWer arbeitsfähig ist, also weder krank, noch dauerhaft erwerbsunfähig, muss eine nach klar geregelten Vorgaben zumutbare Arbeit annehmen. Arbeitsfähigkeit wird arbeitsmedizinisch festgestellt. Falls sie nicht gegeben ist, müssen Rehabilitation oder Renten greifen. Sozialhilfe muss nachrangig helfen. \n\tDie Eingliederungshilfe ist aus dem Bundessozialhilferecht herauszulösen. Es ist ein eigenständiges, bundesfinanziertes Eingliederungsgesetz als Leistungsgesetz für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen zu schaffen, um sie aus der Sozialhilfe herauszuholen. \n\t \n\tWir sprechen uns für deutliche und effektivere Anreiz- und Sanktionsmöglichkeiten aus. Wer trotz bestehender Möglichkeiten zur Selbsthilfe aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht für die eigene Daseinssicherung sorgen will, es also trotz Arbeitsfähigkeit und bestehender Arbeitsangebote ablehnt, zu arbeiten, verliert seinen Anspruch auf solidarischen Beistand der Allgemeinheit. \n\tWir wollen, dass der Hilfeempfänger im Krankheitsfall wie der gesetzlich Krankenversicherte Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (und Pflegekassen) erhält. Die derzeitige Regelung über die „Krankenhilfe“ nach BSHG führt teilweise zu einer Besserstellung von Sozialhilfeempfängern gegenüber gesetzlich Krankenversicherten und muss daher entfallen. Der Hilfeempfänger soll auch einen Anspruch auf Altersversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben können. Dies wird ihm in erster Linie dann möglich sein, wenn er das Angebot zu arbeiten, das ihm unterbreitet wird, annimmt. Sofern der Hilfeempfänger bereits Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist und aus anerkennenswerten Gründen vorübergehend gehindert ist, zu arbeiten oder ihm kein Angebot unterbreitet werden kann, soll auch eine gemeinnützige Tätigkeit oder eine gewisse Zeit der Arbeitslosigkeit rentensteigernde Wirkung haben. \n\tDie Kommunen und Länder dürfen durch die Neuregelung nicht weiter belastet werden. Die finanzielle Verantwortung für arbeitsfähige Hilfeempfänger verbleibt weiterhin beim Bund. Dies muss vor allem deshalb gelten, weil der Bund für die steuer-, wirtschafts- und sozialpolitischen Entscheidungen verantwortlich ist, die über die Lage am Arbeitsmarkt entscheiden. \n\tAktive Arbeitsmarktpolitik allein kann Arbeitslosigkeit in großem Stil nicht beseitigen; ihr Erfolg hängt ganz wesentlich vom gesamtwirtschaftlich begründeten Angebot an Arbeitsplätzen ab, was wiederum von der (De-)Regulierung der Arbeitsmärkte, vom Steuer-, Abgaben- und Transfersystem sowie konjunkturellen und strukturellen Faktoren bestimmt wird. \n\tIndividuelle Hilfe<\/span><\/em><\/strong> \n\tAn die individuellen Bedürfnisse der Arbeitslosen angepasste, intensive Bemühungen um die Beratung und Vermittlung in Arbeit sind vergleichsweise kostengünstig. Außerdem stellen sie sicher, dass eine überdurchschnittlich große Wahrscheinlichkeit des beschleunigten Übergangs in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt besteht. Hier kommt den Kommunen in Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern eine große Bedeutung zu. \n\tQualifizierungsmaßnahmen sind im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit besonders wirksam, insbesondere, wenn sie zielgruppenorientiert, betriebsnah und in kleinen Gruppen durchgeführt werden. \n\tBei der kostenintensiven Subventionierung von Lohnkosten für die Beschäftigung in der Privatwirtschaft besteht ein großes Risiko von Mitnahme-, Substitutions- und Verdrängungseffekten. Lohnkostensubventionen können jedoch effektiv werden, wenn sie sich zielgruppenspezifisch auf die bereits längere Zeit Arbeitslosen oder andere besonders benachteiligte Gruppen beziehen, ausreichend lange Gewährungsfristen aufweisen und mit zielgerichteten Qualifizierungsmaßnahmen verbunden werden. \n\tEine dezentrale Ausgestaltung der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf lokaler Ebene mit erfolgsorientierten Budgetzuweisungen seitens der zentralstaatlichen Ebene wird als besonders effektiv und effizient angesehen. Eine laufende Evaluation der Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik muss gewährleistet sein. \n\tIII. Finanzen<\/span><\/strong> \n\tStark vor Ort – Handlungsspielraum erweitern<\/span><\/strong> \n\tDie Kommunen sind die idealen Problemlöser und Aufgabenträger in unserer Gesellschaft. Nur dort, wo die Kommunen überfordert sind, darf eine andere – höhere – Verwaltungsebene zum Zuge kommen. Hinderungsgründe für die Aufgabenansiedlung an unterster Stelle können beispielsweise sein: Hochqualifiziertes Personal kann nicht ausgelastet werden, wirtschaftlich ist der Betrieb einer Einrichtung unvertretbar oder die Lösung einer Aufgabe erfordert eine weiträumige Koordinierung von Entscheidungen. \n\tUm die Städte, Gemeinden und Landkreise wieder handlungsfähig zu machen, müssen die Gemeindefinanzen wieder in geordnete Bahnen gelenkt werden. Dazu sind folgende Schritte erforderlich:<\/p>\n
\n\t<\/strong><\/span>Leitantrag: Vertrag für die Zukunft der Kommunalen Selbstverwaltung<\/strong>
\n\tSozialpolitik durchschaubar und selbstverantwortlich<\/span>
\n\tFinanzieller Handlungsspielraum erweitern
\n\tDurch Verbesserung des Informationsflusses zwischen kommunalpolitischem und bürgerschaftlichem Ehrenamt kann eine noch intensivere Verknüpfung der Arbeit der kommunalen Gremien und dem Bürger erfolgen. Eine Vielzahl neuer Formen der Bürgerbeteiligung bindet richtigerweise die Bürger mehr als bisher in die kommunalpolitische Tätigkeit ein. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Handlungsfähigkeit der repräsentativen Demokratie – ausgeformt durch die Gemeinde- und Kreisordnungen – dadurch nicht ausgehöhlt werden darf.
\n\tDie Bürger sollen Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte direkt wählen. Außerdem ist im kommunalen Wahlrecht der Einfluss der Bürger auf die Zusammensetzung der kommunalen Vertretung zu stärken. Die KPV setzt sich dafür ein, dass bundesweit Kumulieren und Panaschieren eingeführt wird. Wir wollen mehr Demokratie und direkte Personalentscheidungen, wir wollen überall die Direktwahlen von Bürgermeistern und Landräten.\n
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\n\tAnreiz- und Sanktionsmöglichkeiten<\/span><\/span><\/em><\/strong>\n
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