{"id":405,"date":"2003-11-22T12:45:18","date_gmt":"2003-11-22T12:45:18","guid":{"rendered":""},"modified":"2011-03-10T14:12:04","modified_gmt":"2011-03-10T14:12:04","slug":"europaeische-verfassung-neue-chance-fuer-die-kommunale-selbstverwaltung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kpv.de\/blog\/europaeische-verfassung-neue-chance-fuer-die-kommunale-selbstverwaltung\/","title":{"rendered":"Europ\u00e4ische Verfassung – Neue Chance f\u00fcr die Kommunale Selbstverwaltung"},"content":{"rendered":"

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\n\tDie Weiterentwicklung der Europäischen Union zu einer handlungsfähigeren, transparenteren und demokratischeren Gemeinschaft ist von enormer Wichtigkeit für alle Mitglieder. Im Rahmen der Verfassungsgestaltung der EU erwartet die KPV vor allem eine rechtzeitige Beteiligung der Kommunen und ihrer Spitzenverbände, wenn es um die Kontrollmechanismen geht, die die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit regeln.<\/p>\n<\/p>\n

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\n\tAntragsteller: KPV-Bundesfachausschuss „Europapolitik“<\/p>\n

\t<\/strong>Die Bundesvertreterversammlung 2003 hat folgenden Beschluss<\/strong> gefasst:<\/p>\n

\tEuropäische Verfassung – Neue Chance für die Kommunale Selbstverwaltung
\n\t<\/strong>
\n\tDie Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands begrüßt die Vorlage des Entwurfs für eine Verfassung der Europäischen Union durch den Konvent. Der Konventsentwurf trägt in wesentlichen Punkten die Handschrift von CDU und CSU. Die Vorschläge des Konvents zur Weiterentwicklung der europäischen Integration kommen dem Ziel einer handlungsfähigeren, transparenteren und demokratischeren Gemeinschaft näher. Erstmals ist es gelungen, eine klarere Kompetenzordnung über die Zuständigkeiten der Europäischen Union mit einer Einteilung und Auflistung der Kompetenzkategorien festzulegen. Außerdem muss die Europäische Union dort, wo sie zuständig ist, die Prinzipien der begrenzten Einzelermächtigung, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beachten. Damit sind allgemeine Zielformulierungen nicht mehr kompetenzbegründend.<\/p>\n

\tDie überragende Bedeutung der Kommunen und Regionen<\/strong> im Aufbau der heutigen und mehr noch der künftigen Europäischen Union wird vom neuen Verfassungsentwurf anerkannt: Nach der Erweiterung auf über 455 Millionen Menschen wird das Ziel der Bürgernähe der EU<\/strong>, ihrer Normen, Gesetze und Programme unerreichbar bleiben, wenn deren Umsetzung auf die Vielfalt der lokalen oder regionalen Strukturen und Bedürfnisse nicht in leistungsstarken Selbstverwaltungsstrukturen der jeweiligen Mitgliedstaaten erfolgt.<\/p>\n

\tDie Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands fordert die Bundesregierung und den Bundesrat auf, die Sicherung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland mit Nachdruck in den anstehenden Verhandlungen zu betreiben.<\/p>\n

\n\tDie Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker von CDU und CSU<\/p>\n

\tAntragsteller: KPV-Bundesfachausschuss „Europapolitik“<\/p>\n

\n\tDie Bundesvertreterversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:<\/p>\n

\n\tEuropäische Verfassung –
\n\tNeue Chance für die Kommunale Selbstverwaltung<\/p>\n

\n\tDie Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands begrüßt die Vorlage des Entwurfs für eine Verfassung der Europäischen Union durch den Konvent. Der Konventsentwurf trägt in wesentlichen Punkten die Handschrift von CDU und CSU. Die Vorschläge des Konvents zur Weiterentwicklung der europäischen Integration kommen dem Ziel einer handlungsfähigeren, transparenteren und demokratischeren Gemeinschaft näher. Erstmals ist es gelungen, eine klarere Kompetenzordnung über die Zuständigkeiten der Europäischen Union mit einer Einteilung und Auflistung der Kompetenzkategorien festzulegen. Außerdem muss die Europäische Union dort, wo sie zuständig ist, die Prinzipien der begrenzten Einzelermächtigung, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beachten. Damit sind allgemeine Zielformulierungen nicht mehr kompetenzbegründend.<\/p>\n

\n\tDie überragende Bedeutung der Kommunen und Regionen im Aufbau der heutigen und mehr noch der künftigen Europäischen Union wird vom neuen Verfassungsentwurf anerkannt: Nach der Erweiterung auf über 455 Millionen Menschen wird das Ziel der Bürgernähe der EU, ihrer Normen, Gesetze und Programme unerreichbar bleiben, wenn deren Umsetzung auf die Vielfalt der lokalen oder regionalen Strukturen und Bedürfnisse nicht in leistungsstarken Selbstverwaltungsstrukturen der jeweiligen Mitgliedstaaten erfolgt.<\/p>\n

\n\tDie Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands fordert die Bundesregierung und den Bundesrat auf, die Sicherung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland mit Nachdruck in den anstehenden Verhandlungen zu betreiben.<\/p>\n

\n\tDie Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker von CDU und CSU<\/p>\n