{"id":4120,"date":"2013-06-18T11:55:57","date_gmt":"2013-06-18T09:55:57","guid":{"rendered":"http:\/\/kpv.de\/?p=4120"},"modified":"2013-11-06T15:03:35","modified_gmt":"2013-11-06T13:03:35","slug":"beschluss-zum-kreislaufwirtschaftsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kpv.de\/blog\/beschluss-zum-kreislaufwirtschaftsgesetz\/","title":{"rendered":"Beschluss zum Kreislaufwirtschaftsgesetz"},"content":{"rendered":"

Beschluss der Bundesvertreterversammlung auf dem Kongress-kommunal<\/em> 2013 <\/strong>in Berlin.<\/h2>\n

Absicherung der \u00dcberlassungspflicht nach \u00a7 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz auch f\u00fcr das beabsichtigte \u201eGesetz zur Einf\u00fchrung einer einheitlichen Wertstofftonne oder einer einheitlichen Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualit\u00e4t\u201c<\/strong>
\nDie KPV fordert die Bundesregierung auf, den eingeschlagenen Weg, der mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftgesetzes am 01.06.2012 festgelegt wurde, auch bei der gesetzlichen Regelung zur Einf\u00fchrung einer \u201eeinheitlichen Wertstofftonne oder einer einheitlichen Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualit\u00e4t\u201c uneingeschr\u00e4nkt fortzusetzen. Die CDU-Fraktionen in den Landtagen werden gebeten, einen Antrag bzw. Gesetz einzubringen, der die L\u00e4nder verpflichtet, im Bundesrat einem \u201eGesetz zur Einf\u00fchrung einer einheitlichen Wertstofftonne oder einer einheitlichen Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualit\u00e4t\u201c nur zuzustimmen, wenn darin die Steuerungsverantwortung der Kommunen als \u00f6ffentlich-rechtlicher Entsorgungstr\u00e4ger festgelegt wird.
\nBegr\u00fcndung<\/strong><\/em>:
\nDie in \u00a7 17 des Kreislaufwirtschaftgesetzes normierte \u00dcberlassungspflicht der Erzeuger oder Besitzer von Abf\u00e4llen aus privaten Haushalten an die nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten \u00f6ffentlich-rechtlichen Entsorgungstr\u00e4ger hat sich bew\u00e4hrt.
\nDie Kommunen m\u00fcssen auch weiterhin die kommunale Steuerungsverantwortung f\u00fcr s\u00e4mtliche Abf\u00e4lle aus privaten Haushalten sowie f\u00fcr die gewerblichen Beseitigungsabf\u00e4lle haben. Die Haus- und Gesch\u00e4ftsabfallentsorgung muss den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern aus einer Hand angeboten werden, zumal es auch dem allgemeinen Verst\u00e4ndnis der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger entspricht, dass die Kommune f\u00fcr ihren Haushaltsabfall zust\u00e4ndig ist. Die Aufsplittung der Entsorgungszust\u00e4ndigkeit in eine solche f\u00fcr Verpackungsabf\u00e4lle (duale Systeme) und in eine solche f\u00fcr die \u00fcbrigen Haushalsabf\u00e4lle (\u00f6ffentlich-rechtliche Entsorgungstr\u00e4ger) hat sich nicht bew\u00e4hrt, sondern zu intransparenten, ineffizienten und unwirtschaftlichen Strukturen gef\u00fchrt. Ein wirklicher Durchbruch beim Recycling von Kunststoffverpackungen und bei der St\u00e4rkung von Mehrwegsystemen konnte nicht erreicht werden, weil der weit \u00fcberwiegende Anteil der Kunststoffverpackungen den gewinnorientierten Weg der energetischen Verwertung geht.
\nDas Bundesumweltministerium hat mit seinem \u201eThesenpapier zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung\u201c vom Juli 2012 die Einf\u00fchrung einer einheitlichen Wertstofftonne vorgeschlagen, \u00fcber die neben Leichtverpackungen aus Kunststoffen und Metallen auch sonstige Haushaltsabf\u00e4lle, die \u00fcberwiegend aus Kunststoffen und Metallen bestehen erfasst werden sollen. Hierdurch k\u00f6nnte nach Angaben des BMU die haushaltsnah getrennt erfasste Menge an o.g. Abf\u00e4llen um (nur) rund 7 kg pro Einwohner\/in im Jahr gesteigert werden, was einer Jahresmenge von (nur) ca. 570.000 Tonnen in ganz Deutschland entspr\u00e4che. In der Stadt Salzgitter beliefe sich die Menge auf nur 700.000 kg. Die n\u00e4here Ausgestaltung eines Wertstoffgesetzes, mit dem die Verpackungsentsorgung zu einer einheitlichen Wertstoffentsorgung weiterentwickelt werden soll, ist jedoch nach wie vor v\u00f6llig unklar.
\nZudem bestehen die Gefahren,<\/p>\n