{"id":424,"date":"2008-11-15T09:49:44","date_gmt":"2008-11-15T09:49:44","guid":{"rendered":""},"modified":"2010-04-13T09:48:29","modified_gmt":"2010-04-13T09:48:29","slug":"sozialversicherungspflicht-fuer-ehrenamtliche-taetigkeiten-abschaffen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kpv.de\/blog\/sozialversicherungspflicht-fuer-ehrenamtliche-taetigkeiten-abschaffen\/","title":{"rendered":"Sozialversicherungspflicht f\u00fcr ehrenamtliche T\u00e4tigkeiten abschaffen"},"content":{"rendered":"
<\/p>\n \n\tDie KPV fordert auf ihrer Bundesvertreterversammlung 2008 die CDU\/CSU und die SPD-Bundestagsfraktion auf, einen Beschluss des Bundesrates umzusetzen bzw. einen eigenen Gesetzentwurf zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit auf den Weg zu bringen, mit dem die Kürzung von Aufwandsentschädigungen aus Ehrenämtern für die Sozialversicherungspflicht abgeschafft wird.<\/p>\n<\/p>\n <\/strong><\/p>\n \n\tSozialversicherungspflicht für ehrenamtliche Tätigkeiten abschaffen \tDie Bundesvertreterversammlung der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands stellt fest, dass die seit einigen Jahren geltende Sozialversicherungspflicht für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht zuletzt kommunale Ehrenämter deutlich unattraktiver gemacht hat. In der Praxis bedeutet die Einführung der Sozialversicherungspflicht eine Kürzung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige, aber zugleich auch eine Verteuerung für die Gemeinden, die den Arbeitgeberanteil als Mehrkosten abzuführen haben. Dieses Thema kann ein Problem bei der Besetzung von Funktionen wie Bürgermeister, Amtsvorsteher oder Verbandsvorsteher von Zweckverbänden darstellen.<\/p>\n \n\tDie KPV bedauert, dass bisherige Versuche einer gesetzlichen Neuregelung, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des Ehrenamtes, erfolglos blieben, dort zu einer Klarstellung zu gelangen, dass ehrenamtliche Tätigkeiten keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse darstellen.<\/p>\n \n\tDie KPV begrüßt, dass die Regierung des Freistaates Bayern am 14. August 2008 dem Bundesrat einen Gesetzesantrag zugeleitet hat, mit dem die notwendige Klarstellung angestrebt wird. Darin wird festgehalten, dass die Wahrnehmung von Ehrenämtern nicht als Beschäftigung gilt. Mit dem Gesetzentwurf werden die Tätigkeiten, die in den Gesetzen des Bundes oder der Länder als Ehrenämter bezeichnet sind, also insbesondere auch kommunalpolitische Ehrenämter, von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen. Positiv wird gesehen, dass der bayerische Gesetzentwurf auch die Möglichkeit eröffnet, auf Antrag die Sozialversicherungspflicht wahrzunehmen.<\/p>\n \n\tDie KPV fordert die CDU\/CSU und die SPD-Bundestagsfraktion auf, einen Beschluss des Bundesrates umzusetzen bzw. einen eigenen Gesetzentwurf zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit auf den Weg zu bringen, mit dem die Kürzung von Aufwandsentschädigungen aus Ehrenämtern für die Sozialversicherungspflicht abgeschafft wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Die KPV fordert auf ihrer Bundesvertreterversammlung 2008 die CDU\/CSU und die SPD-Bundestagsfraktion auf, einen Beschluss des Bundesrates umzusetzen bzw. einen eigenen Gesetzentwurf zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit auf den Weg zu bringen, mit dem die Kürzung von Aufwandsentschädigungen aus Ehrenämtern für<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[16,10],"tags":[],"class_list":["post-424","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-beschluss","category-soziales"],"yoast_head":"\n
\n\tund so das kommunale Ehrenamt stärken!<\/strong><\/p>\n