{"id":6410,"date":"2014-11-24T17:16:19","date_gmt":"2014-11-24T15:16:19","guid":{"rendered":"http:\/\/kpv.de\/?p=6410"},"modified":"2014-12-11T11:12:57","modified_gmt":"2014-12-11T09:12:57","slug":"kpv-verabschiedet-neues-grundsatzprogramm","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kpv.de\/blog\/kpv-verabschiedet-neues-grundsatzprogramm\/","title":{"rendered":"KPV verabschiedet neues Grundsatzprogramm"},"content":{"rendered":"

Kommunalpolitik neu begr\u00fcnden<\/strong><\/p>\n

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands gibt sich ein neues Grundsatzprogramm. Kommunalpolitik wollen wir fit machen f\u00fcr die Herausforderungen unserer Zeit und gute Traditionen in die Zukunft \u00fcberf\u00fchren. Wir wollen mit unserem neuen Grundsatzprogramm Kommunalpolitik auf Bundesebene pr\u00e4zisieren und neu begr\u00fcnden.<\/p>\n

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU setzt sich f\u00fcr starke kommunale Strukturen und eine starke kommunale Selbstverwaltung in Deutschland ein. Seit je her gilt, nur starke Kommunen garantieren ein starkes Deutschland. Gerade in Krisen hat sich gezeigt, welche Kraft die Kommunen entwickeln k\u00f6nnen und wie stabilisierend dezentrale Strukturen wirken.<\/p>\n

F\u00fcr unsere Kommunen und die Menschen, die sich in der kommunalen Selbstverwaltung engagieren, sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich das Engagement lohnt und Wertsch\u00e4tzung erf\u00e4hrt sowie weitreichende Freir\u00e4ume f\u00fcr die jeweils passenden L\u00f6sungen entstehen.<\/p>\n

\u201eDen Menschen Heimat geben\u201c bleibt das zentrale Anliegen unserer Kommunalpolitik in christlicher Verantwortung. Aus dem christlichen Menschenbild heraus gestalten wir unsere Politik auch vor Ort. Wir vertrauen in die Leistungskraft und die Leistungsbereitschaft des Einzelnen. Wir setzen auf Familien und Strukturen, in denen Menschen langfristig Verantwortung f\u00fcr sich und andere \u00fcbernehmen. Wir wollen eine starke kommunale Selbstverwaltung, in der Menschen ihre Lebensbedingungen wirklich beeinflussen und gestalten k\u00f6nnen.<\/p>\n

Dabei sind sowohl die Ausgangslagen als auch die Potentiale in den einzelnen Kommunen unterschiedlich. Mit unserem Grundsatzprogramm wollen wir den politischen Akteuren und Verb\u00e4nden auf allen politischen Ebenen Leitplanken und Wegmarken bieten.<\/p>\n

Grundgesetz Artikel 28 <\/em><\/p>\n

(1) Die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung in den L\u00e4ndern mu\u00df den Grunds\u00e4tzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den L\u00e4ndern, Kreisen und Gemeinden mu\u00df das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangeh\u00f6rigkeit eines Mitgliedstaates der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft besitzen, nach Ma\u00dfgabe von Recht der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft wahlberechtigt und w\u00e4hlbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gew\u00e4hlten K\u00f6rperschaft die Gemeindeversammlung treten.<\/em><\/p>\n

(2) Den Gemeinden mu\u00df das Recht gew\u00e4hrleistet sein, alle Angelegenheiten der \u00f6rtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverb\u00e4nde haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Ma\u00dfgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gew\u00e4hrleistung der Selbstverwaltung umfa\u00dft auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen geh\u00f6rt eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.<\/em><\/p>\n

(3) Der Bund gew\u00e4hrleistet, da\u00df die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung der L\u00e4nder den Grundrechten und den Bestimmungen der Abs\u00e4tze 1 und 2 entspricht.<\/em><\/p><\/blockquote>\n

I. Gew\u00e4hrstr\u00e4ger der kommunalen Selbstverwaltung <\/strong><\/p>\n

Unser Verst\u00e4ndnis von kommunaler Selbstverwaltung leitet sich aus dem Grundgesetz (GG) ab. In Art 28 (2) GG wird den Gemeinden das Recht zugesprochen, alle Angelegenheiten der \u00f6rtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dabei ist die finanzielle Eigenverantwortung zu gew\u00e4hrleisten: \u201eIm Rahmen der Gesetze\u201c hei\u00dft nichts anderes, als dass die Gesetzgeber – Bund und L\u00e4nder – den Gestaltungsspielraum der Kommunen rechtlich und faktisch begrenzen. Deshalb ist es von so gro\u00dfer Bedeutung, dass die gew\u00e4hlten Amts- und Mandatstr\u00e4ger auf allen Ebenen Geh\u00f6r finden, ihren Einfluss geltend machen und ihre Interessen durchsetzen. Von den kommunalpolitisch Aktiven h\u00e4ngt es ab, ob die kommunale Selbstverwaltung als gute und bew\u00e4hrte Tradition in Deutschland Bestand hat und Zukunftsperspektive entwickelt.<\/p>\n

Die Kommunen sind Teil der L\u00e4nder und somit haben diese daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass kommunale Selbstverwaltung gelingt. Die L\u00e4nder sind in der Verantwortung, eine ausk\u00f6mmliche und aufgabenad\u00e4quate Finanzausstattung ihrer Kommunen sicherzustellen. Sie setzen den Rahmen u.a. f\u00fcr die Daseinsvorsorge und die wirtschaftliche Bet\u00e4tigung und m\u00fcssen den Ausgleich zwischen leistungsst\u00e4rkeren und \u2013schw\u00e4cheren Kommunen sicherstellen. Wenn Kommunen \u00fcberfordert sind, obliegt dem Land die Pflicht, fr\u00fchzeitig zu helfen oder durch die Aufsicht gegenzusteuern.<\/p>\n

In besonderer Weise allerdings ist der Bund gefragt als Gew\u00e4hrstr\u00e4ger der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland. Er wird durch das Grundgesetz Art 28 (3) verpflichtet, zu gew\u00e4hrleisten, dass die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung der L\u00e4nder den Grundrechten und den Bestimmungen des Art. 28 (1) und (2) entspricht. Also m\u00fcssen wir auf Bundesebene immer wieder darauf hinwirken, dass der Bund seiner Gew\u00e4hrleistungsverantwortung nachkommt und dies auch in europ\u00e4ischen bzw. internationalen Verhandlungen ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n

Wir sehen in einer starken kommunalen Selbstverwaltung einen unverzichtbaren Bestandteil der politischen und verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie gew\u00e4hrleistet einen in Stufen gegliederten demokratischen Staatsaufbau. Wie die bundesstaatliche Verfassung stellt sie eine Erg\u00e4nzung des Prinzips der Gewaltenteilung dar. Kommunale Selbstverwaltung soll den Einfluss des Staates zur\u00fcckdr\u00e4ngen.<\/p>\n

Kommunale Selbstverwaltung ist ihrem Wesen nach auf die eigenst\u00e4ndige Wahrnehmung der Aufgaben f\u00fcr die \u00f6rtliche Gemeinschaft ausgerichtet. Sie ist im Vergleich zu den L\u00e4ndern, dem Bund und der EU am weitesten durch zus\u00e4tzliche B\u00fcrgerbeteiligungsinstrumente demokratisch legitimiert. Dahinter steht die Auffassung, dass die Menschen die Angelegenheiten ihrer \u00f6rtlichen Gemeinschaft am besten selbst regeln und verwalten k\u00f6nnen. Die Menschen sind direkt mit den Problemen konfrontiert und suchen nach ihren ma\u00dfgeschneiderten L\u00f6sungswegen. Dieser kommunale \u201eL\u00f6sungswettbewerb\u201c f\u00f6rdert neue Entwicklungen und verleiht der kommunalen Politik eine besondere Innovationskraft.<\/p>\n

Die Beteiligung an der Gestaltung des Lebensumfeldes w\u00e4chst aus der besonderen Bindung an den Wohnort, an die Heimat. Umgekehrt st\u00e4rkt sie zugleich das Heimatgef\u00fchl und die Identifikation mit der Gemeinde oder dem Quartier und erh\u00f6ht damit auch die Lebenszufriedenheit und Lebensqualit\u00e4t. Bei entsprechendem Gestaltungsfreiraum k\u00f6nnen durch die intensive Mitwirkung der Menschen an den Entscheidungen vor Ort die Akzeptanz von Politik allgemein und das Vertrauen in demokratische Prozesse gest\u00e4rkt werden.<\/p>\n

Kommunale Selbstverwaltung verwirklicht sich in den vielen tausend Gemeinden, St\u00e4dten, Kreisen und kommunalen Verb\u00e4nden mit \u00fcber 200.000 ehrenamtlichen Mandatstr\u00e4gerinnen und Mandatstr\u00e4gern. Die kommunale Selbstverwaltung hat auch mithilfe kommunaler Unternehmen beim Wiederaufbau der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg und nach der Wiedervereinigung eine herausragende Rolle gespielt sowohl bei der Festigung der Demokratie wie beim Ausbau der Infrastruktur, der Kultur und der F\u00f6rderung des wirtschaftlichen Wohlstandes.<\/p>\n

Kommunale Selbstverwaltung hat Zukunft, wenn sich politisches Handeln auf allen Ebenen an den sechs grundlegenden Prinzipien orientiert:<\/p>\n