{"id":7213,"date":"2015-05-13T15:38:47","date_gmt":"2015-05-13T13:38:47","guid":{"rendered":"http:\/\/kpv.de\/?p=7213"},"modified":"2015-05-13T16:28:29","modified_gmt":"2015-05-13T14:28:29","slug":"laenderfinanzausgleich-kommunale-finanzkraft-ist-kuenftig-vollstaendig-einzubeziehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kpv.de\/blog\/laenderfinanzausgleich-kommunale-finanzkraft-ist-kuenftig-vollstaendig-einzubeziehen\/","title":{"rendered":"Zur Diskussion: Beim L\u00e4nderfinanzausgleich kommunale Finanzkraft vollst\u00e4ndig einbeziehen?"},"content":{"rendered":"
Autoren der Gutachten sind Professor Dr. Joachim Wieland (Deutsche Universit\u00e4t f\u00fcr Verwaltungswissenschaften Speyer) und Professor Dr. Thomas Lenk (Universit\u00e4t Leipzig).<\/p>\n
Prof. Dr. Wieland pl\u00e4diert daf\u00fcr, dass die Verzerrungen im L\u00e4nderfinanzausgleich, die sich aus einer nur teilweisen Ber\u00fccksichtigung der kommunalen Finanzkraft ergeben h\u00e4tten, angesichts der weit auseinander klaffenden Steuerkraft der Kommunen nicht l\u00e4nger hingenommen werden k\u00f6nnten.<\/p>\n
Bisher wird die kommunale Finanzkraft\u00a0zu 64% im L\u00e4nderfinanzausgleich angerechnet. Finanzstarke L\u00e4nder mit ihren finanziell besser situierten Gemeinden werden \u201e\u00e4rmer gerechnet\u201c als es ihrer tats\u00e4chlichen Finanzkraft entspricht, w\u00e4hrend finanzschwache L\u00e4nder mit ihren \u00fcberwiegend finanzschwachen Gemeinden \u201ereicher\u201c dargestellt werden, als sie in Wirklichkeit sind. Die Gutachter legen dar, dass bei der Ermittlung der Finanzkraft der L\u00e4nder eine vollst\u00e4ndige Einbeziehung ihrer Gemeinden sowohl verfassungsrechtlich als auch aus finanzwissenschaftlicher Sicht geboten ist. Nur dadurch k\u00f6nnten die tats\u00e4chlichen Finanzkraftunterschiede zwischen den L\u00e4ndern in ihrem vollen Ausma\u00df erfasst und in einem zweiten Schritt angemessen ausgeglichen werden. Prof. Dr. Lenk empfiehlt bei einer Neugestaltung der Bund-L\u00e4nder-Finanzbeziehungen eine vollst\u00e4ndige und dauerhafte Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft in den L\u00e4nderfinanzausgleich vorzunehmen. Die kommunale Finanzkraft ist vollst\u00e4ndig im L\u00e4nderfinanzausgleich zu ber\u00fccksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommen zwei jetzt ver\u00f6ffentlichte Gutachten, die im Auftrag der L\u00e4nder Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Th\u00fcringen erstellt wurden. <\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":7218,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[14,6],"tags":[384,314,383],"yoast_head":"\n
\nHier<\/a> k\u00f6nnen Sie die Gutachten bei Interesse herunterladen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"