{"id":8559,"date":"2016-11-15T12:55:23","date_gmt":"2016-11-15T10:55:23","guid":{"rendered":"http:\/\/kpv.de\/?p=8559"},"modified":"2016-11-15T12:58:22","modified_gmt":"2016-11-15T10:58:22","slug":"beschluss-eckpunkte-fuer-ein-erfolgreiches-zusammenleben-so-gelingen-integration-und-einwanderung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kpv.de\/blog\/beschluss-eckpunkte-fuer-ein-erfolgreiches-zusammenleben-so-gelingen-integration-und-einwanderung\/","title":{"rendered":"Beschluss: Eckpunkte f\u00fcr ein erfolgreiches Zusammenleben: So gelingen Integration und Einwanderung"},"content":{"rendered":"

Beschluss der Bundesvertreterversammlung am 12. November 2016<\/strong><\/p>\n

Eckpunkte\u00a0 f\u00fcr\u00a0 ein\u00a0 erfolgreiches\u00a0 Zusammenleben:\u00a0 So gelingen Integration\u00a0 und Einwanderung<\/h4>\n

Pr\u00e4ambel<\/h4>\n

Unser Modell der Leistungsgesellschaft, verbunden mit sozialem Ausgleich und \u00f6ffentlicher F\u00fcrsorge, ist erfolgreich und zieht Menschen aus Europa und aller Welt an. In einer durch moderne Kommunikationsmedien kleiner gewordenen Welt spricht es sich herum, wie gut man in unserem Land und unserer offenen und freiheitlichen Gesellschaft leben kann. Sozialstaat, Soziale Marktwirtschaft, stabil funktionierende kommunale Strukturen und Wohlstand sind f\u00fcr uns eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit. F\u00fcr viele Millionen Menschen in der Welt ist dies aber noch lange kein Standard. Hinzu kommen Krisensituationen und Kriege im unmittelbaren Umfeld von Europa, welche Menschen zur Flucht bewegen.<\/p>\n

In Deutschland lebten Anfang 2015 rund 8,1 Millionen Ausl\u00e4nder. Davon sind rund ein Drittel aus der EU und 1,5 Millionen Menschen t\u00fcrkischer Staatsangeh\u00f6rigkeit. Seit Anfang 2015 sind rund 1,1 Million Menschen als Asylbewerber und Fl\u00fcchtlinge dazu gekommen. Die z\u00fcgige Aufnahme, Unterbringung und Versorgung dieser Menschen ist gelungen; die Kommunen sowie die Hilfskr\u00e4fte und ehrenamtlichen Helfer haben eine hervorragende Arbeit geleistet. Daf\u00fcr geb\u00fchrt ihnen mehr denn je gro\u00dfe Aufmerksamkeit und Anerkennung.<\/p>\n

Durch die von der Bundesregierung ergriffenen Ma\u00dfnahmen konnte der Zustrom von Fl\u00fcchtlingen deutlich reduziert werden, insbesondere durch das EU-T\u00fcrkei-Abkommen, die st\u00e4rkere Sicherung der EU-Au\u00dfengrenzen, die Bek\u00e4mpfung der Schleuserkriminalit\u00e4t und die Zusammenarbeit mit mehr sicheren Herkunftsl\u00e4ndern. Die Hilfe in den Fl\u00fcchtlings-lagern in den Nachbarstaaten Syriens und die Bek\u00e4mpfung von Fluchtursachen und die Entwicklungszusammenarbeit m\u00fcssen k\u00fcnftigen Fl\u00fcchtlingsstr\u00f6men vorbeugen.<\/p>\n

Deutschland muss jetzt die gro\u00dfe Herausforderung der Integration noch offensiver angehen: Ob die gewaltige Herausforderung gelingt, die gro\u00dfe Zahl von Menschen, die bei uns sind und die l\u00e4ngerfristig bei uns bleiben werden, gut zu integrieren, entscheidet sich vor Ort in den Gemeinden, St\u00e4dten und Landkreisen. Deshalb sind die Kommunen bei der Erstellung eines nationalen Integrationsplans gleichberechtigt mit dem Bund und den L\u00e4ndern zu beteiligen. Die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger vertrauen dabei auf einen starken Staat, der die Spielregeln des Zusammenlebens konsequent durchsetzt und die Rahmenbe-dingungen f\u00fcr Integration schafft.<\/p>\n

Wir mussten aber auch feststellen, dass sowohl die Leistungsf\u00e4higkeit als auch die Akzeptanz vor Ort zeitweise an Grenzen gesto\u00dfen sind. Deshalb war und bleibt es Aufgabe aller politischen Ebenen, die Zuwanderung und die Integration zu ordnen, zu steuern und diejenigen, die nicht bei uns bleiben k\u00f6nnen, in ihre Heimatl\u00e4nder zur\u00fcckzuf\u00fchren. Damit k\u00f6nnen wir uns besser um diejenigen k\u00fcmmern, die Schutz brauchen, bei uns bleiben und nun integriert werden m\u00fcssen. Eine erneute Fl\u00fcchtlingswelle ist mit geeigneten Mitteln zu vermeiden.<\/p>\n

Wir, die Kommunalpolitische Vereinigung von CDU und CSU, entwickeln Bausteine f\u00fcr ein schl\u00fcssiges Gesamtkonzept f\u00fcr Einwanderung und gelingende Integration in Deutschland. Im Sinne strengster Konnexit\u00e4t m\u00fcssen die Kommunen f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung dieser, an der individuellen Lebenslage orientierten Aufgabe, mit den notwendigen finanziellen Mitteln vom Bund und den L\u00e4ndern ausk\u00f6mmlich ausgestattet werden. Dabei haben wir schon viel erreicht: Mit den bereits verabschiedeten Ma\u00dfnahmen der unionsgef\u00fchrten Bundesre-gierung werden die Menschen, die zu uns kommen, besser gef\u00f6rdert und zu eigenen Leistungen st\u00e4rker angehalten. Das Prinzip von \u201eF\u00f6rdern und Fordern\u201c steht bei uns im Fokus. Der Bund stellt den L\u00e4ndern zus\u00e4tzlich zu den Kosten f\u00fcr die Fl\u00fcchtlingsversorgung jeweils 2 Milliarden Euro j\u00e4hrlich f\u00fcr die Integration zur Verf\u00fcgung. 2017 und 2018 wird es zus\u00e4tzlich je 500 Millionen f\u00fcr den Wohnungsbau geben; diese Mittel m\u00fcssen in den Kommunen auch ankommen.<\/p>\n

Nur klare Zust\u00e4ndigkeiten und eindeutige Verantwortlichkeiten k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass Integration als pers\u00f6nlicher und famili\u00e4rer Prozess gelingt. Deshalb m\u00fcssen die Kommunen eine f\u00fcrsorgende und steuernde Aufgabe \u00fcbernehmen. Hierzu m\u00fcssen die bereitgestellten finanziellen Mittel ohne Umwege und einem Abzug durch die L\u00e4nder bei den Kommunen ankommen.<\/p>\n

In vielen Gemeinden, St\u00e4dten und Kreisen gibt es erfolgreiche Integrationskonzepte. Diese m\u00fcssen nun kurzfristig weiterentwickelt werden. Dort, wo es noch keine gibt, m\u00fcssen sie erarbeitet werden. Integration wird nur erfolgreich sein, wenn wir die hier lebende Bev\u00f6lkerung mitnehmen. Es darf daher keine grunds\u00e4tzlichen Bevorzugungen oder Sonderregelungen, beispielsweise beim Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt, geben. Integrationsregeln m\u00fcssen f\u00fcr alle Zuwanderer und Zugewanderte in Deutschland gelten. In den vergangenen Jahrzehnten hat Deutschland viele Menschen integriert. Aber nicht in jedem Fall und \u00fcberall war dies erfolgreich.<\/p>\n

1. Einwanderungsgesetz muss klare Regeln setzen<\/h4>\n

Deutschland muss klare Regelungen f\u00fcr die Einwanderung festlegen. \u00dcber die aktuellen Anforderungen hinaus, sind die Regeln f\u00fcr die Einreise und den Aufenthalt in unserem Land in einem Gesetz zusammenzufassen.<\/p>\n

Zwischen den unterschiedlichen Arten der Zuwanderung muss klar unterschieden werden. Die rechtliche Trennung zwischen origin\u00e4rem Asyl, der Aufnahme aufgrund der Genfer Fl\u00fcchtlings-konvention, dem subsidi\u00e4ren Schutz f\u00fcr B\u00fcrgerkriegsfl\u00fcchtlinge und der Arbeitsmigration muss sichergestellt werden.<\/p>\n

Unsere sozialen Sicherungssysteme, der Fach- und Arbeitskr\u00e4ftebedarf und die demografische Entwicklung erfordern, ohne das Grundrecht auf Asyl in Frage zu stellen, die Auswahl und Pr\u00fcfung der geeigneten Personengruppen sowie die Feststellung der individuellen Integrationserfolge. Hier m\u00fcssen Monitoring- und Kontrollprozesse entwickelt werden. Wir m\u00f6chten motivierte Zuwanderer bestm\u00f6glich f\u00f6rdern, fordern aber gleichzeitig von allen Neuank\u00f6mmlingen und denjenigen, die bereits l\u00e4nger bei uns sind, die Integrationsangebote auch zu nutzen. Wenn deutlich wird, dass keinerlei Anstrengungen unternommen werden, muss dies auch Konsequenzen im Leistungsrecht und Aufenthaltsstatus haben. Rechtswirksam abgelehnte Personen m\u00fcssen konsequent abgeschoben werden.<\/p>\n

Wer zu uns kommt, kommt in ein funktionierendes Land. Wer bei uns bleiben will, muss zum Funktionieren seinen Beitrag leiten und sich in unser gesellschaftliches Miteinander einf\u00fcgen und die Regeln unseres Zusammenlebens aktiv vertreten. Mehr denn je m\u00fcssen wir als aufnehmende Gesellschaft zum\u00a0 Ausdruck bringen, worauf es uns ankommt. Grundvoraussetzung ist, dass die Zugewanderten die deutsche Sprache erlernen. Auch diejenigen, die nur vor\u00fcbergehend in unserem Land bleiben, werden mit einem Integrationspflichtgesetz verpflichtet, an Kursen teilzunehmen, die ihnen Perspektiven im Heimatland er\u00f6ffnen. Wir haben sowohl Angebote als auch Pflichten f\u00fcr jeden, der bei uns bleiben m\u00f6chte. Parallelgesellschaften d\u00fcrfen wir nicht dulden.<\/p>\n

2. Integrationspflichtgesetz mit Konsequenzen<\/h4>\n

Um Einwanderung und Integration besser zum Erfolg zu f\u00fchren, haben wir durch das Integrationsgesetz einen ersten Rahmen geschaffen, in dem geregelt wird, wie der Bund, die L\u00e4nder und die Kommunen zusammenarbeiten. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Staat und Zuwanderer \u00a0werden festgelegt. Diese bilden den rechtlichen Rahmen f\u00fcr verbindliche Eingliederungsvereinbarungen. F\u00fcr ein funktionierendes System muss geregelt sein, wer f\u00fcr die Aufgabe \u201eIntegration\u201c zust\u00e4ndig ist, welche finanziellen Mittel daf\u00fcr bereitstehen und wer gegebenenfalls welche Sanktionen oder Auflagen bestimmen darf.<\/p>\n

Wir fordern die kommunale Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Ausgestaltung der Angebote, Auflagen und Sanktionen. Nur vor Ort kann der Austausch \u00fcber die individuellen M\u00f6glichkeiten und Herausforderungen gelingen. Es geht um den Einzelfall und den \u00dcberblick \u00fcber die Personengruppen und Kapazit\u00e4ten. Auf L\u00e4nderebene ist sicherzustellen, dass die Kommunen die notwendigen Freiheiten behalten.<\/p>\n

3. Verbindliche Eingliederungsvereinbarungen schlie\u00dfen<\/h4>\n

Jeder langfristige Aufenthalt in unserem Land erfordert die Pflicht zur Integration. Das setzt nicht nur die Bereitschaft zum schnellen Erlernen der deutschen Sprache, sondern auch die Achtung der gesellschaftlichen Werte und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung voraus. Rechte und Pflichten der Menschen, die unsere Gesellschaft erg\u00e4nzen und bereichern, m\u00fcssen klarer artikuliert und verst\u00e4ndlich gemacht werden. Integrationsschritte sind in einer verbindlichen Eingliederungsvereinbarung auch mit Sanktionsmechanismen zu verankern.<\/p>\n

Ein Aufenthaltsstatus muss beispielsweise unter den Vorbehalt der Rechtstreue gestellt werden. Die Straff\u00e4lligkeit von Zuwanderern und Fl\u00fcchtlingen muss zur Verwirkung des Aufenthaltsrechts f\u00fchren.<\/p>\n

Ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) kann nur dem gew\u00e4hrt werden, der eine Integrationsleistung erbracht hat. Dazu z\u00e4hlt zum einen der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung. Zum anderen d\u00fcrfen keine Straftaten vorliegen und der Lebensunterhalt muss eigenst\u00e4ndig gesichert werden k\u00f6nnen. Wer die Voraussetzungen f\u00fcr einen Daueraufenthalt nicht mehr erf\u00fcllt, dem muss der Status unter bestimmten Umst\u00e4nden aberkannt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n

4. Wohnsitzauflage ist Voraussetzung f\u00fcr das Gelingen der Integration<\/h4>\n

Um Integrationsanstrengungen vor Ort beispielsweise f\u00fcr Wohnen, Kinderbetreuung und Schulbildung nicht ins Leere laufen zu lassen, sind zeitweise Wohnsitzauflagen f\u00fcr Zuwanderer sinnvoll. Mit dem Integrationsgesetz des Bundes wurde den Bundesl\u00e4ndern die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, Asylbewerbern ihren Wohnsitz l\u00e4ngerfristig zuzuweisen. Nach der aktuellen Regelung m\u00fcssen seit dem 1. Januar 2016 anerkannte Fl\u00fcchtlinge, die noch keine Arbeit gefunden haben, ihren Wohnsitz in dem Land nehmen, dem sie zugewiesen wurden. Wohnsitzauflagen m\u00fcssen beendet werden, wenn der Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestritten werden kann. Es versteht sich, dass die allgemeine Bewegungsfrei-heit im Bundesgebiet von der Wohnsitzauflage unber\u00fchrt bleibt.<\/p>\n

Wohnsitzauflagen beugen einer Segregation und der Versch\u00e4rfung von sozialen Problemlagen in Ballungsr\u00e4umen vor. Sie machen Integrationsangebote erst plan- und steuerbar. F\u00fcr dieses Ziel muss auch der zweite Schritt der Wohnsitzauflage durch das jeweilige Land umgesetzt werden, n\u00e4mlich die M\u00f6glichkeit, Fl\u00fcchtlingen innerhalb des Bundeslandes einen bestimmten Wohnsitz zuzuweisen. Eine landesinterne Wohnsitz-auflage muss sich nach dem jeweiligen L\u00e4nderverteilungsschl\u00fcssel richten, damit erste Integrationsschritte weitergegangen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n

Wir begr\u00fc\u00dfen, dass diese Regelung nun als Bestandteil des Integrationsgesetzes in Kraft getreten ist, mahnen aber eine konsequente Umsetzung an. Die Ablehnung der Regelung durch einzelne Bundesl\u00e4nder sehen wir als kontraproduktiv an. Denn die Wirksamkeit einer Wohnsitzauflage ist nur dann gegeben, wenn alle Bundesl\u00e4nder die in dem Gesetzentwurf daf\u00fcr vorgesehenen Rechtsnormen erlassen. Andernfalls droht ein Flickenteppich innerhalb Deutschlands, der den Zielen einer Wohnsitzauflage zuwiderlaufen kann.<\/p>\n

Zuwanderung ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels f\u00fcr viele Regionen, besonders aber f\u00fcr den l\u00e4ndlichen Raum, auch als Chance zu sehen. Wir wollen eine gezielte und auch finanziell gef\u00f6rderte Integrationspolitik im l\u00e4ndlichen Raum, die neue Chancen f\u00fcr den l\u00e4ndlichen Raum er\u00f6ffnet.<\/p>\n

5. Kommunen mit ausreichend Finanzmitteln ausstatten<\/h4>\n

Einwanderung und Integration kosten Geld: Beim \u00dcbergang vom Asylbewerberleistungs-gesetz ins SGBII m\u00fcssen bisher die Kommunen ihren Anteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) tragen. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Ausbau der Kinderbetreuung und der Schulen sowie die Kosten f\u00fcr Integrationslotsen und bedarfsgerechte Integrationsangebote werden erhebliche kommunale Mittel beanspruchen. Dazu kommen die aufgelaufenen Kosten der Unterbringung und Versorgung von Fl\u00fcchtlingen sowie die Kosten der Vorhaltung von Unterk\u00fcnften und Infrastruktur. Diese Kosten k\u00f6nnen die Kommunen nicht tragen.<\/p>\n

Die unionsgef\u00fchrte Bundesregierung hat die Finanzausstattung der Kommunen mit der \u00a0\u00dcbernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) kurzfristig deutlich verbessert, wenn auch nur befristet auf drei Jahre.\u00a0 Die wachsende Gesamtaufgabe \u201eIntegration und Eingliederung\u201c auch f\u00fcr die schon l\u00e4nger bei uns lebenden Menschen ist damit allerdings nicht finanziert. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass die durch den Bund zur Verf\u00fcgung gestellte Integrationspauschale von jeweils 2 Milliarden Euro j\u00e4hrlich den L\u00e4ndern zur freien Verwendung \u00fcberlassen wird. Hier ist darauf zu achten, dass die Mittel ohne Umwege bei den Kommunen ankommen.<\/p>\n

6. Leistungsrecht f\u00fcr jugendliche unbegleitete Fl\u00fcchtlinge anpassen<\/h4>\n

Die zunehmende Zahl der unbegleiteten minderj\u00e4hrigen Fl\u00fcchtlinge stellt eine gro\u00dfe Herausforderung f\u00fcr die Kommunen dar. \u00dcberwiegend handelt es sich um Personen zwischen 15 und 17 Jahren. Wir m\u00fcssen sicherstellen, dass sie gesch\u00fctzt und gut betreut werden. Die in Deutschland zurzeit geltenden Regelungen z.B. der Inobhutnahme von Jugendlichen, die von ihren Eltern nicht betreut werden k\u00f6nnen, sind auf solche Situationen und so gro\u00dfe Zahlen nicht ausgerichtet.<\/p>\n

Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt m\u00fcssen, wie im derzeitigen Koalitionsvertrag verabredet, auf den Pr\u00fcfstand und auch grunds\u00e4tzlich angepasst werden, damit diese Aufgabe sowohl organisatorisch wie finanziell auch in Zukunft leistbar bleibt.<\/p>\n

7. Familiennachzug steuern<\/h4>\n

Unsere Anstrengungen zur geordneten Bew\u00e4ltigung des Fl\u00fcchtlingszustroms sch\u00f6pfen die Kapazit\u00e4ten der Kommunen in vielerlei Hinsicht bereits mehr als aus. Ein unbegrenzter Familiennachzug w\u00fcrde die Situation vor Ort in unseren St\u00e4dten und Gemeinden weiter strapazieren, so dass durch diese Zusatzbelastung eine \u00dcberforderung droht.<\/p>\n

Ein zeitlich begrenztes Moratorium, wie es im Asylpaket II angelegt wurde, ist geeignet, um den Nachzug von Familien steuern zu k\u00f6nnen und dementsprechend auch vor Ort die erforderlichen Voraussetzungen f\u00fcr einen Familiennachzug zu schaffen.<\/p>\n

Durch das EU-Recht vorgesehene M\u00f6glichkeiten, Familienangeh\u00f6rige nachzuholen, m\u00fcssen als H\u00f6chstma\u00df festgeschrieben werden. Es muss bei Entscheidungen zum Familiennachzug zwischen der Schutzbed\u00fcrftigkeit nach der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention und dem subsidi\u00e4ren Schutz unterschieden werden. F\u00fcr subsidi\u00e4r Schutzberechtigte sollte es keinen Familiennachzug mehr geben, um falsche Signale nach au\u00dfen zu vermeiden. Wir k\u00f6nnen es nicht leisten, dass jeder zu uns kommen, bei uns bleiben und die Familie nachholen kann.<\/p>\n

8. Wohnungsbauinitiative starten<\/h4>\n

Deutschland bedarf \u2013 unabh\u00e4ngig von dem Zuzug von Fl\u00fcchtlingen – einer umfassenden Wohnungsbauinitiative, sowohl im sozialen als auch im frei finanzierten Wohnungsbau. Dazu m\u00fcssen ordnungsrechtliche und steuerliche Anreize geschaffen, ggf. die Landes- und Regionalplanung angepasst und Hemmnisse auch bei der Baulandmobilisierung abgebaut werden.<\/p>\n

Unser Ziel ist die Schaffung ausreichenden Wohnraums in allen Preissegmenten und Bereichen unter Ber\u00fccksichtigung der ge\u00e4nderten Lebensverh\u00e4ltnisse. Insgesamt muss verst\u00e4rktes Augenmerk auf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums f\u00fcr diejenigen Menschen gelegt werden, die zwar keine Hilfeanspr\u00fcche nach den Sozialgesetzb\u00fcchern der Bundesrepublik Deutschland haben, die sich die hohen Mieten des frei finanzierten Wohnungsbaus aber zunehmend nicht leisten k\u00f6nnen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr den Wohnraum f\u00fcr Geringverdiener, kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Senioren, auch mit Blick auf den stark steigenden Bedarf an barrierefreiem Wohnraum. Hierzu geh\u00f6rt auch eine gezielte Eigenheimf\u00f6rderung vor allem f\u00fcr Familien. Jeder Umzug in ein Eigenheim entlastet auch den Mietwohnungsmarkt. Die Ergebnisse des B\u00fcndnisses f\u00fcr bezahlbares Wohnen und Bauen sind zeitnah umzusetzen.<\/p>\n

Die Aufstockung der 518 Millionen Euro Bundesf\u00f6rderung f\u00fcr den sozialen Wohnungsbau um j\u00e4hrlich 500 Millionen Euro f\u00fcr die Jahre 2017 und 2018 ist ein erster wichtiger Schritt, der aber nicht dazu f\u00fchren darf, dass heute die sozialen Brennpunkte von morgen gebaut werden.<\/p>\n

Die L\u00e4nder sind aufgefordert, diese Mittel zweckentsprechend einzusetzen und aufzustocken. Mittelfristig k\u00f6nnten beispielsweise Erbbaumodelle Einstiegs-m\u00f6glichkeiten f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge sein, Eigenverantwortung f\u00fcr selbstgenutzte Wohnungen oder H\u00e4user zu \u00fcbernehmen. Die Beschr\u00e4nkungen der kommunalen Planungshoheit durch restriktive Regelungen der Landesplanung hindern die St\u00e4dte in den Ballungsr\u00e4umen an der Schaffung von Bauland f\u00fcr die ben\u00f6tigten Wohnungen. Die betroffenen Bundesl\u00e4nder m\u00fcssen daher unverz\u00fcglich ihre Landesentwicklungs- und Regionalpl\u00e4ne lockern, um den St\u00e4dten zu erm\u00f6glichen, \u00a0eigenverantwortlich und bedarfsgerecht ihrer Aufgaben zur Schaffung neuer Wohngebiete nachkommen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n

Schon mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ist die M\u00f6glichkeit f\u00fcr den Bund, die L\u00e4nder und die Kommunen geschaffen worden, von Regelungen etwa im Vergabe-, Bau- und Energieeinsparrecht abzuweichen. Davon muss st\u00e4rker Gebrauch gemacht werden. Hier er\u00f6ffnet sich eine gro\u00dfe Chance, zu einer neuen Bewertung von Standards in Deutschland zu kommen. Wir m\u00fcssen jetzt die Chance nutzen, Standards und Normen kritisch zu hinterfragen und B\u00fcrokratie im Bauplanungsrecht und Baurecht abzubauen.<\/p>\n

9. Integrationscenter und Integrationslotsen koordinieren Angebote<\/h4>\n

Die Einhaltung und der Erfolg von Integrationsvereinbarungen m\u00fcssen individuell \u00fcberpr\u00fcft werden. Integration braucht aber auch gezielte F\u00f6rderung. Eine kommunale Einrichtung muss Anlaufstelle f\u00fcr die Zuwanderer und Fl\u00fcchtlinge sein. Wir wollen m\u00f6glichst viele Leistungen f\u00fcr Zuwanderer und Fl\u00fcchtlinge b\u00fcndeln. Ausl\u00e4nderamt, Jobcenter, Familienkasse, BAMF, Kinder- und Jugendhilfe, Schule und Berufsbildung organisieren ein gemeinsames Integrationscenter bzw. vereinbaren, wo das nicht m\u00f6glich ist, eine enge Zusammenarbeit. Der Datenaustausch muss gew\u00e4hrleistet und in einer E-Akte zusammengefasst werden.<\/p>\n

Eine besondere Rolle k\u00f6nnen dabei kommunale Integrationslotsen einnehmen. Sie k\u00f6nnen eine Berater- und Vermittlerrolle zwischen der ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung und Neuank\u00f6mmlingen \u00fcbernehmen sowie zu den Beh\u00f6rden, Gesundheits-, Jugendeinrichtungen und Betrieben. Integration geht aber \u00fcber Spracherwerb und Berufseinstieg hinaus. Deshalb sollten in allen Kommunen Integrationslotsen Angebote koordinieren, damit Ressourcen effizient eingesetzt werden k\u00f6nnen und Integration bedarfsgerecht erfolgt. Freiwillige Integrationsaussch\u00fcsse k\u00f6nnen die Arbeit unterst\u00fctzen.<\/p>\n

10. Zusammenleben funktioniert nur mit gemeinsamer Sprache<\/h4>\n

Wesentliche Grundlage f\u00fcr die Eingliederung in unsere Gesellschaft ist das Beherrschen der deutschen Sprache, des Schreibens und Rechnens; dies muss zur Mindestvoraussetzung f\u00fcr das Aufenthaltsrechts von Zuwanderern werden. In den Kommunen hat sich ein vielf\u00e4ltiges Sprachlernangebot verschiedenster Tr\u00e4ger und Initiativen entwickelt. Der Spracherwerb ist der Schl\u00fcssel zur Integration. Erst Sprachkenntnisse erm\u00f6glichen es, dem Schulunterricht zu folgen, eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen, einen Arbeitsplatz zu finden und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sprachkurse und – wo n\u00f6tig – auch Alphabetisierungskurse m\u00fcssen erfolgreich absolviert werden oder entsprechende Kenntnisse nachgewiesen werden. Dabei kommt in nicht wenigen F\u00e4llen der fr\u00fchen Alphabetisierung eine besondere Rolle zu, bef\u00e4higt doch erst die Kenntnis der lateinischen Schrift und das Lesen und Schreiben in dieser zum Erlernen von Sprache und anderen Qualifikationen. Nicht wenige Zuwanderer kommen aus einem Kulturraum, in dem zwar Lesen und Schreiben in Schulen gelehrt wird, nicht jedoch die lateinische Schrift. Bei der Organisation solcher Kurse ist darauf zu achten, dass Frauen einen Zugang haben. Gerade f\u00fcr kleine Kinder muss zu Hause der deutsche Sprachfortschritt erlebbar sein. Die Finanzierung dieser Kurse und Angebote muss aus Bundes- und Landesmitteln sichergestellt werden.<\/p>\n

11. Respektvolles Zusammenleben der Religionen<\/h4>\n

Wir wollen ein respektvolles Zusammenleben und die gegenseitige Achtung der Religionen gem\u00e4\u00df der Religionsfreiheit unseres Grundgesetzes. Wir wollen den Diskurs \u00fcber Religion und die Selbstreflektion f\u00f6rdern. Alle Religionen und Glaubensgruppen m\u00fcssen sich selbstverst\u00e4ndlich dem Rechtsstaat unterordnen, zum Gewaltmonopol unseres Staates und zur freiheitlichen Grundordnung aktiv bekennen. Das ist die Voraussetzung f\u00fcr ein funktionierendes Zusammenleben und die gew\u00fcnschte Wahrnehmung von Aufgaben in der Wohlfahrtspflege vor Ort (Kinderbetreuung, Schule, Seelsorge, Pflege).<\/p>\n

Alle Religionsgemeinschaften und Glaubensgruppen m\u00fcssen sicherstellen, dass die Vereinbarkeit von Religion und kultureller Identit\u00e4t unseres Landes gew\u00e4hrleistet werden.<\/p>\n

Wir wollen insbesondere den Dialog mit Moscheevereinen und muslimischen Gemeinschaften weiterentwickeln und pr\u00fcfen, unter welchen Bedingungen die Anerkennung von \u00a0Religionsgemeinschaften zu K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts f\u00f6rderlich sein k\u00f6nnen, um auch einen ordnungsgem\u00e4\u00dfen Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n

12. Kinderbetreuung ausbauen<\/h4>\n

Wir wollen Integration von Anfang an: Auch zugewanderte und gefl\u00fcchtete Kinder m\u00fcssen\u00a0 \u00a0passgenaue Betreuung und F\u00f6rderung erhalten. Integrationsvereinbarungen m\u00fcssen \u2013 im Gegenzug zum Rechtsanspruch auf den Betreuungsplatz \u2013 den Besuch von Betreuungs-einrichtungen, Qualifikations- und Sprachstandsfeststellungen und qualifizierende Elternarbeit vorsehen.<\/p>\n

Spielgruppen leisten als niederschwelliges Angebot einen wichtigen Beitrag, um Kinder erstmals an Regelbetreuungsangeboten heranzuf\u00fchren und um ggf. vorhandene Vorbehalte von Eltern abzubauen. Langfristig ist es selbstverst\u00e4ndlich und aus integrativen und p\u00e4dagogischen Gr\u00fcnden sinnvoll, die zugewanderten und gefl\u00fcchteten Kinder im Regelsystem \u2013 Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege \u2013 zu betreuen. Separate \u201eFl\u00fcchtlingsgruppen\u201c k\u00f6nnen zun\u00e4chst den Start f\u00fcr die Kinder erleichtern, sind aber langfristig aus Integrationsgesichtspunkten abzulehnen.<\/p>\n

Bundesweit ergibt sich ohnehin ein Bedarf an zus\u00e4tzlichen Kita-Pl\u00e4tzen und zus\u00e4tzlichen Fachkr\u00e4ften. Um diesen abdecken zu k\u00f6nnen, muss die Ausbildung f\u00fcr Erzieherinnen und Erzieher beschleunigt werden. Die Kommunen sind beim Ausbau der Kinderbetreuungs-angebote sowohl bei den erforderlichen Investitionskosten als auch bei den Betriebs- und Personalkosten ausreichend finanziell zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n

13. Schulen bei neuen Herausforderungen unterst\u00fctzen<\/h4>\n

Ein gro\u00dfer Teil der Fl\u00fcchtlinge befindet sich noch im schulpflichtigen Alter. Die Kinder haben das Recht und die Pflicht, in die Schule zu gehen. \u00dcber Vorbereitungsklassen f\u00fcr zugewanderte und gefl\u00fcchtete Kinder und Jugendliche k\u00f6nnen diese schnell an das Regelsystem herangef\u00fchrt werden. Das bietet die Chance, im bisherigen Bildungsverlauf Vers\u00e4umtes nachzuholen und den Kindern und Jugendlichen eine schulische Bildung zugutekommen zu lassen, wie sie den Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes entspricht. Kinder und Jugendliche m\u00fcssen in die Lage versetzt werden, die regul\u00e4ren Bildungseinrichtungen zu besuchen und einen qualifizierten Abschluss zu erlangen. Hierf\u00fcr ist auch die Einrichtung einer ausreichenden Zahl an gezielten Sprachlernklassen erforderlich. Um das Ziel zu unterst\u00fctzen, sind Eltern in den Bildungsweg ihrer Kinder eng einzubeziehen.<\/p>\n

Die L\u00e4nder sind aufgefordert, f\u00fcr die Einstellung zus\u00e4tzlicher Lehrkr\u00e4fte und die Entwicklung von Qualifizierungskonzepten, wie Lehrkr\u00e4fte auf diese gro\u00dfe p\u00e4dagogische Herausforderung mit teilweise traumatisierten Kindern und Jugendlichen vorbereitet werden k\u00f6nnen, zu sorgen. Vor diesem Hintergrund ist die Schulsozialarbeit zu st\u00e4rken und entsprechend von den L\u00e4ndern finanziell abzusichern. Die F\u00f6rderung eines Bildungskoordinators f\u00fcr jeden Kreis durch den Bund wird begr\u00fc\u00dft.<\/p>\n

14. Gute Berufsorientierung, gesicherte Ausbildung und Studieneinstieg<\/h4>\n

F\u00fcr eine erfolgreiche Ausbildung ist eine gute Berufsorientierung notwendig. Um Anreize f\u00fcr mehr Ausbildung zu setzen, m\u00fcssen die Aufenthaltsregeln sicherstellen, dass die Ausbildungsphase abgeschlossen und erste praktische Erfahrung im Betrieb gesammelt werden k\u00f6nnen. Deshalb ist es richtig, dass die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet wurde, fr\u00fchzeitig ein Praktikum ohne Genehmigung der BA aufzunehmen, und dass sichergestellt ist, dass eine angefangene Ausbildung auch beendet werden kann. F\u00fcr Asylberechtigte und anerkannte Fl\u00fcchtlinge sollen die Praktikumszeiten, bei denen vom Mindestlohn abgewichen werden kann, auf mindestens sechs Monate verl\u00e4ngert werden. Berufsschulangebote in Kooperation mit den Handwerks- und Industrieverb\u00e4nden sind anzupassen und zu flexibilisieren.<\/p>\n

Um die wissenschaftlichen Standards im deutschen Bildungswesen weiterhin zu gew\u00e4hrleisten, muss die Studienplatzvergabe unter einheitlichen und gepr\u00fcften Vorgaben erfolgen. Um Menschen mit akademischer Ausbildung, aber ohne g\u00fcltige oder bewertbare Papiere eine Chance auf eine Hochschulbildung zu geben, sollen die L\u00e4nder umfassende Eignungstests durchf\u00fchren.<\/p>\n

15. Berufliche Anerkennungsverfahren weiterentwickeln<\/h4>\n

Integration ist individuell, denn jeder Fl\u00fcchtling hat unterschiedliche Vorkenntnisse, F\u00e4higkeiten und Erfahrungen. Diese Angaben m\u00fcssen fr\u00fchestm\u00f6glich ermittelt werden. Es zeichnet sich ab, dass die Ermittlung des Qualifikationsniveaus sehr zweitaufw\u00e4ndig sein wird.<\/p>\n

Passgenaue Eingliederungsma\u00dfnahmen erleichtern die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz. F\u00fcr die Integration von Fl\u00fcchtlingen in den Arbeitsmarkt ist die Anerkennung ihrer vorhandenen Berufsqualifikationen von zentraler Bedeutung. Die bisherigen Verfahren m\u00fcssen pragmatischer gestaltet werden. Wir begr\u00fc\u00dfen die Einstellung von Koordinatoren bei den Industrie- und Handelskammern sowie im Handwerk. Die Bundesregierung hat als guten Schritt das erste Anerkennungsgesetz erfolgreich eingef\u00fchrt.<\/p>\n

16. R\u00fcckkehroption offen halten<\/h4>\n

Viele Fl\u00fcchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten wollen nach Beendigung der Krisensituation in ihrem Land in ihre Heimat zur\u00fcckkehren. Sie werden nach Beendigung der Krisensituation in ihren Heimatl\u00e4ndern dringend gebraucht und von den hier erworbenen sprachlichen und beruflichen Erfahrungen profitieren.<\/p>\n

Wir schlagen vor, in Kooperation mit der Wirtschaft Programme zur Bildung und Weiterbildung speziell f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge zu erarbeiten, um sie f\u00fcr den Wiederaufbau in den Heimatl\u00e4ndern oder die langfristige Integration in den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Dazu k\u00f6nnten auch spezielle \u201eBerufsschulen\u201c und \u201eJugendaufbauwerke\u201c errichtet werden, um schnell mit beruflicher Bildung beginnen zu k\u00f6nnen und parallel den Spracherwerb zu forcieren.<\/p>\n

17. Mehr Arbeitsgelegenheiten schaffen<\/h4>\n

Die Fl\u00fcchtlinge, die zu uns kommen, haben die unterschiedlichsten beruflichen Qualifikationen und Vorerfahrungen. Schon jetzt ist absehbar, dass f\u00fcr einen Gro\u00dfteil die Arbeitsmarktintegration l\u00e4ngere Zeit ben\u00f6tigen wird. Einige haben unter Umst\u00e4nden auf l\u00e4ngere Sicht nur wenige Chancen. Dauerhafter Ausschluss vom Arbeitsmarkt f\u00fchrt zur Frustration und kann Integration hemmen und verhindern.<\/p>\n

Umgekehrt ist die Aufnahme von Arbeit ein ganz wesentlicher Schritt der Integration von Menschen in die Gesellschaft und gibt Fl\u00fcchtlingen die Chance, m\u00f6glichst rasch f\u00fcr ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Dies gibt eine Tagesstruktur und entlastet die Kommunen und Sozialkassen bei den Kosten. Arbeitsgelegenheiten vor Ort halten wir hierbei f\u00fcr das richtige Mittel.<\/p>\n

Wir begr\u00fc\u00dfen den Vorsto\u00df des Arbeitsmarktprogramms \u201eFl\u00fcchtlingsintegrations-ma\u00dfnahmen\u201c. F\u00fcr Leistungsberechtige aus dem Asylbewerberleistungsgesetz werden Arbeitsgelegenheiten zum Ziele einer niedrigschwelligen Heranf\u00fchrung an den deutschen Arbeitsmarkt geschaffen. Eine sinnvolle und gemeinn\u00fctzige Bet\u00e4tigung w\u00e4hrend des Asylverfahrens unterst\u00fctzen wir.<\/p>\n

Das gleiche Angebot k\u00f6nnte dann auch anderen Arbeitssuchenden ohne Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt zur Verf\u00fcgung stehen. Eine solche Besch\u00e4ftigung kann beispielsweise bei gemeinn\u00fctzigen\u00a0 Organisationen, kommunalen Einrichtungen oder Unternehmen sowie Wohnungsbaugesellschaften und kommunalen Besch\u00e4ftigungsgesell-schaften erfolgen. T\u00e4tigkeiten im Rahmen von \u00f6ffentlicher Besch\u00e4ftigung m\u00fcssen gemeinwohlorientiert, wettbewerbsneutral, m\u00f6glichst wohnungsnah sein und im \u00f6ffentlichen Interesse liegen.<\/p>\n

Bei vielen Unternehmen gibt es eine gro\u00dfe Bereitschaft, bei der Integration in den Arbeitsmarkt durch Angebote von Praktika, Ausbildungs- und Arbeitspl\u00e4tze zu helfen. Gerade die gro\u00dfen \u00a0Unternehmen m\u00fcssen allerdings st\u00e4rker ihrer Verantwortung nachkommen. Die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit und die Jobcenter m\u00fcssen mit festen Ansprechpartnern dieses noch st\u00e4rker unterst\u00fctzen.<\/p>\n

18. Integration in Ehrenamts- und Vereinsstruktur forcieren<\/h4>\n

Ein zentrales Element f\u00fcr eine Integration ist die Aktivierung und Koordination des b\u00fcrgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes. Dabei geht es zum einen um die Einbindung bereits bestehender Institutionen des gesellschaftlichen Lebens wie z. B. Sport-, Musik-, Kultur- und Sch\u00fctzenvereine in die Integrationsstrategie der Kommunen. Hier k\u00f6nnen die Kommunen f\u00fcr noch mehr Koordination und Abstimmung sorgen.<\/p>\n

In den vor Ort vorhandenen Strukturen und zahlreichen ehrenamtlichen Initiativen k\u00f6nnen sich alle Einwohner f\u00fcr unser Land engagieren. Die Einbindung von Zuwanderern und jetzt aktuell der Fl\u00fcchtlinge in die Ehrenamts- und Vereinsstruktur muss gef\u00f6rdert werden. So kommen Menschen schnell mitten in unserer Gesellschaft an.<\/p>\n

Der Erfolg des Bundesfreiwilligendienstes zeigt ganz deutlich, wie gro\u00df die Bereitschaft der Deutschen zum Dienst am Gemeinwesen ist. Wir begr\u00fc\u00dfen, dass der Bundesfreiwilli-gendienst noch einmal erweitert und 10.000 zus\u00e4tzliche Stellen geschaffen werden. Dort k\u00f6nnen sich nicht nur Deutsche, sondern auch Fl\u00fcchtlinge mit sicherer Bleibeperspektive f\u00fcr unser Land engagieren und damit ein starkes Zeichen der Integrationsbereitschaft setzen. Dies gilt auch f\u00fcr die Ableistung des Freiwilligen Sozialen Jahres. Beschluss_Integration<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) hat auf ihrer Bundesvertreterversammlung am 12. November 2016 in Bielefeld den Beschluss \u201eEckpunkte f\u00fcr ein erfolgreiches Zusammenleben: So gelingen Integration und Einwanderung\u201c verabschiedet.<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[16,7,21],"tags":[72,286],"yoast_head":"\nBeschluss: Eckpunkte f\u00fcr ein erfolgreiches Zusammenleben: So gelingen Integration und Einwanderung - KPV<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) hat auf ihrer Bundesvertreterversammlung am 12. 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