11.02.2020
Städtische Versorgungsunternehmen dürfen also weiterhin im sogenannten steuerlichen Querverbund Verluste von beispielsweise Schwimmbädern oder dem ÖPNV mit Gewinnen anderer Geschäftssparten verrechnen. Viele Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge wären ohne den...