24.01.2017
Denn der Unterhaltsvorschuss wird vom Jobcenter als Einkommen angerechnet und geht somit in der Leistung des Jobcenters auf“, so der Präsident des Verbandes, Landrat Reinhard Sager. Für Kinder ab 12 Jahren ist dagegen vorgesehen, dass sie lediglich zum Jobcenter...