Rechtsanspruch sichert echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung

Am 1. August 2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren in Kraft. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der KPV Ingbert Liebing MdB:

IL Foto mit Telefon klein (3)„Der erfolgreiche Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist ein herausragendes Gemeinschaftswerk von Bund, Ländern und Kommunen. Seit 2007 hat sich die Zahl der Kita-Plätze mehr als verdoppelt. Der Rechtsanspruch garantiert Müttern und Vätern eine echte Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder. Was hier vor Ort geschaffen wurde, ist eine starke Leistung der Kommunen mit großer Unterstützung des Bundes.

Wenn sich gerade in einigen westdeutschen Großstädten Betreuungslücken auftun sollten, fordern wir diese betroffenen Länder auf, endlich in die Speichen zu greifen und ihrerseits den Ausbau weiter voranzutreiben. Dass dies klappt, hat in vorbildlicher Weise der Freistaat Bayern gezeigt.

Über Monate hinweg haben SPD und Grüne ein Schreckensszenario beschrieben, dass alle Ausbauziele verfehlt würden und die Kommunen mit Klagen von Eltern überzogen würden. Das ist alles erkennbar nicht der Fall. Diese Kampagne der Opposition ist in sich zusammen gebrochen. Tatsächlich ist ein großer Kraftakt aller Beteiligten gelungen, von dem jetzt die Kinder und Familien profitieren.

Der Bund hat rund 5,4 Milliarden Euro in die Hand genommen, um Ländern und Kommunen bei der Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Kitas und in der Kindertagespflege zu helfen und deren Betrieb zu finanzieren. Ab 2015 unterstützt der Bund zudem den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Kitaplätze mit jährlich 845 Millionen Euro. Eine gute Betreuung und Förderung sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass alle Kinder in unserem Land gute Zukunftschancen haben.“

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