Bundestag liefert neue Grundsteuer
Anlässlich der Verabschiedung der Grundsteuerreform in 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag am 18. Oktober erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Christian Haase MdB: „Morgen liefert der Deutsche Bundestag die Grundsteuerreform fristgerecht.
Die Bemessungsgrundlagen müssen aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gerechter gestaltet werden: Es wird Steuerzahler geben, die mehr zahlen und es wird Steuerzahler geben, die weniger zahlen. Wenn es vorher ungerecht war, kann es nur so gerechter werden.
Um die Einnahmen der Grundsteuer weiterhin in ihrem Aufkommen zu erzielen, müssen vor Ort die Hebesätze angepasst werden und die Belastungen werden neu verteilt. Eine Aufkommensneutralität kann und darf die Bundesregierung oder der Gesetzgeber nicht versprechen; dies ist ein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Gleichwohl bekennen wir uns zur Aufkommensneutralität und appellieren an die Kommunen, die Grundsteueränderung nicht zu vermeidbaren Steuererhöhungen zu nutzen. Dies setzt allerdings voraus, dass Bund oder Länder in der Zwischenzeit keine zusätzlichen Belastungen, insbesondere in der Sozialgesetzgebung, beschließen. Der Bundesrat muss dann zügig zustimmen, damit die neue Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer noch bis Ende 2019 verabschiedet und bis Ende 2025 umgesetzt werden kann.“
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