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Die KOPO im Februar: Kommunales Ehrenamt stärken!

Nach geltendem Recht können Personen, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente beziehen, nur begrenzt hinzuverdienen, ohne dass Abzüge bei der Altersversorgung vorgenommen werden. Mit dem Flexirentengesetz wurde im Jahr 2016 zwar die Grundlage geschaffen, den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente selbstbestimmter zu gestalten und die Hinzuverdienstmöglichkeiten zu verbessern.

Dennoch würden ab einer bestimmten Höhe Aufwandsentschädigungen aus kommunalem Ehrenamt den vorzeitigen Rentenbezug kürzen – wenn nicht der Bundesgesetzgeber Ausnahmeregelungen im SGB VI normiert hätte.  Aber es gibt einen Haken: Die Ausnahmeregelungen sind befristet!

In der Februar-Ausgabe der KOPO, die am 5. Februar erscheint, geht der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Vorsitzende der AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB, auf die möglichen Konsequenzen eines Wegfalls der Ausnahmeregelung ein und plädiert für eine Neuregelung, die Rechtssicherheit schafft und das ehrenamtliche Engagement – insbesondere das kommunale Ehrenamt – stärkt.

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