500 Millionen Euro um Klimaanlagen Corona-fit zu machen
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Covid-19 ist da und wird die nächsten Monate erst einmal bleiben. Neben dem was jeder Einzelne zur Vermeidung von Ansteckungen tun kann, müssen wir auch unsere Gebäude so ausstatten, dass es dort möglichst nicht zu Infektionen kommt. Deshalb helfen wir den Kommunen und Ländern jetzt schnell, ihre Klima- und Belüftungsanlagen so auszurüsten, dass Ansteckungen vermieden werden können. Damit wollen wir zu mehr Infektionsschutz in öffentlichen Gebäuden beitragen – sowohl für die Beschäftigten als auch die Bürgerinnen und Bürger, die sich in den Gebäuden aufhalten.“
BAFA-Präsident Torsten Safarik: „Beim Besuch von öffentlichen Gebäuden und Versammlungsorten müssen die Menschen besonders vor Infektionen mit dem Corona-Virus geschützt sein. Mit der neuen Förderung können bestehende Anlagen um- oder aufgerüstet werden und somit ein Baustein für wirksamen Infektionsschutz sein. Bereits im Frühjahr hat das BAFA das BMWi-Förderprogramm für Schutzmasken und deren Vorprodukte unbürokratisch und schnell umgesetzt. Das neue Programm ist Teil des umfassenden Maßnahmenbündels, das Bundesminister Altmaier zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen auf den Weg gebracht hat.“Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) versorgen Räume mit Frisch- und Umluft und können somit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus leisten. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören nicht nur der Erwerb und Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, sondern auch umfangreiche Umbaumaßnahmen. So kann beispielsweise die Umrüstung einer Umluftanlage zu einer Zuluftanlage gefördert werden. Auch die Ergänzung von Messtechnik zur verbesserten Steuerung der Anlage wird gefördert.Gewährt werden finanzielle Zuschüsse für die entsprechende Um- und Aufrüstung von stationären RLT-Anlagen. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro pro Anlage. Der Bund stellt für die Förderung insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.Hier geht es zur Richtlinie.