Grundlegende Strukturen der Abfallwirtschaft erhalten
Da die Diskussion um die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in den beteiligten Städten und Landkreisen unvermindert anhält, betont Peter Götz MdB, kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Vorteile der Novelle. Die gefürchtete „Rosinenpickerei“ werde es nicht geben, die Kommunen blieben öffentliche Aufgabenträger, so Götz.
„Nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge tragen die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Verantwortung für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten. Diese grundlegende Struktur hat sich in Deutschland bewährt und muss unbedingt erhalten bleiben.
Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verfolgt das Ziel, die kommunalen Überlassungspflichten für Haushaltsabfälle unter Einhaltung des EG-Rechts zu präzisieren. Aus kommunaler Sicht ist besonders zu begrüßen, dass in Fortschreibung des ursprünglichen Arbeitsentwurfs die so genannte Rosinenpickerei ausdrücklich untersagt ist. Die ordnungspolitische Grundausrichtung ist klar: Die Kommunen bleiben öffentlicher Aufgabenträger.“
Hintergrund:
Die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vom 19. November 2008 (Richtlinie 2008/98/EG) macht eine Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erforderlich. Der dazu vom Bundesumweltministerium vorgelegte Referentenentwurf dient der Vorbereitung der Beschlussfassung der Bundesregierung. Die betroffenen Wirtschafts- und Umweltverbände, Länder und kommunale Spitzenverbände hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Innerhalb der Bundesregierung ist der Entwurf noch nicht abschließend abgestimmt.
Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) soll das deutsche Abfallrecht stärker am Klima- und Ressourcenschutz ausgerichtet, rechtssicherer gestaltet und durchgreifend modernisiert werden. Um das Ressourcenpotential werthaltiger Abfälle aus privaten Haushaltungen effektiver und hochwertiger zu nutzen, schafft der Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen für die Einführung einer „Wertstofftonne“, mit der Verpackungen und stoffgleiche Nicht-Verpackungen gemeinsam erfasst und einem Recycling zugeführt werden sollen. Die Zuständigkeit kommunaler und privater Entsorgung wird klarer ausgestaltet und stärker an den Anforderungen des Ressourcenschutzes ausgerichtet.
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