Strukturpolitik

Götz: Kommunen als dezentrale Energieerzeuger stärken

Nach den Ereignissen von Fukushima werden alle deutschen Kernkraftwerke erneut umfassend auf ihre Sicherheit überprüft. Die Diskussion über das Moratorium und die zukünftige Energiepolitik beleuchtete der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU (KPV) Peter Götz MdB, aus der kommunalen Perspektive:

„Die Kommunen und ihre Stadtwerke begrüßen die zielgerichtete und besonnene Reaktion der Bundesregierung auf die Atom-Havarie in Japan. Die Neubewertung der Kernenergie ist vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse zwingend notwendig.

Wenn in einem Land mit hohen Sicherheitsanforderungen wie Japan etwas für unmöglich Gehaltenes eingetreten ist, dann müssen wir daraus bei der Beurteilung auch extrem unwahrscheinlich gehaltener Ereignisse lernen. Mit diesem Wissen wollen wir die Sicherheitssysteme aller deutschen Kernkraftwerke noch einmal genau prüfen und nötigenfalls Konsequenzen ziehen.“

Die Interessenslage der Kommunen zeige die Komplexität der Energiepolitik in recht konkreter Form. So habe unbestritten auch für die Kommunen die Sicherheit ihrer Bürger absoluten Vorrang. Aber als Träger der Daseinsvorsorge für die Menschen seien die Städte, Gemeinden und Kreise auch auf zuverlässig vorhandenen Strom und stabile Preise angewiesen. Das sei für den Betrieb kommunaler Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Wasserver- und Entsorgung, Schwimmbäder, Straßenbeleuchtung, Kultureinrichtungen, Abfallwirtschaft usw. unerlässlich. Die von der Opposition indirekt geforderte Abhängigkeit von teuren Atomstromimporten aus dem Ausland sei keine Alternative.

Götz: „Viele Kommunen und ihre Stadtwerke sind zugleich selbst Stromproduzenten. Sie benötigen für ihre Investitionen einen fundierten und verlässlichen Kurs. Das Moratorium ist ein transparenter Faktencheck, der für das zukünftige politische Handeln eine wichtige und nachvollziehbare Grundlage bilden wird. Dieser Faktencheck ist auch eine Chance für den Einstieg in einen gesamtgesellschaftlichen Energiekonsens.

Dieser Konsens muss wiederum auch vor Ort zum Tragen kommen. Den Kommunen kommt im Rahmen ihrer örtlichen Planungshoheit eine Schlüsselfunktion für den Ausbau der Infrastruktur zu. Dieser Infrastrukturausbau ist vor dem Hintergrund der im Energiekonzept der Bundesregierung angelegten Wende hin zu erneuerbaren Energien unerlässlich. Deshalb ist es richtig, die Kommunen frühzeitig auf dem Weg zu einem gesamtgesellschaftlichen Energiekonsens zu beteiligen.“

Hintergrund:
Das Atomgesetz erlaubt, bei einem Gefahrenverdacht die einstweilige Betriebseinstellung anzuordnen. Die Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger zwingt sogar dazu. Ein derartiger Verdacht ist gegeben, wenn sich wegen begründeter Unsicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge Schadensmöglichkeiten nicht völlig ausschließen lassen.

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