Götz: Kitas in Wohngebieten sind Weichenstellung für Kinderfreundlichkeit
Peter Götz MdB, kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, begrüßt die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Es ist seiner Meinung nach wichtig und richtig, dass der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Novelle gestern zugestimmt hat und Kinderlärm somit anders zu werten ist als Industrielärm.
„Die Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärms führt dazu, dass gegen diese Einrichtungen seltener vorgegangen wird. Das unterstützt die Städte und Gemeinden bei dem von der Bundesregierung geförderten Ausbau der Kinderbetreuung.
Eine zusätzliche Weichenstellung für mehr Kinderbetreuung vor Ort ist die im Baurecht geplante generelle Zulässigkeit von Kitas in sogenannten reinen Wohngebieten. Im Rahmen der Bauplanungsrechtsnovelle wollen wir die Baunutzungsverordnung entsprechend ändern. Ferner wird geprüft, wie durch eine Ergänzung im Baugesetzbuch diese Regelung auch auf geltende Bebauungspläne ausgeweitet werden kann.“
Hintergrund:
CDU, CSU und FDP haben bereits im Koalitionsvertrag klargestellt, dass Kinderlärm keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben darf. Mit der anstehenden Privilegierung von Kinderlärm im Rahmen der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgt ein wichtiger Schritt.