blogSoziales

Beschluss der KPV-Bundesvertreterversammlung 2022

Auf der Bundesvertreterversammlung der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) wurde am 19. November der Beschluss “Sozialdienstleister in Härtefallfonds bedarfsgerecht einbeziehen“ verabschiedet.

Beschluss der Bundesvertreterversammlung der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands am 19. November 2022 in Bochum

Sozialdienstleister in Härtefallfonds bedarfsgerecht einbeziehen

In Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine explodieren u.a. auch die Preise für Energie. Als Maßnahmen gegen diesen „Wirtschaftskrieg Russlands“, der auch Deutschland trifft, setzt die Bundesregierung schwerpunktmäßig auf ein aufwendiges und nicht zu durchschauendes Bündel unzähliger Einzelhilfen. Hierbei entsteht bei vielen nicht nur das Gefühl von Ungerechtigkeit, ganze Gruppen werden von der Regierung schlicht übersehen. Dies verschärft die Krise und belastet zusätzlich vielfach auch die Kommunen. Sogenannte Sozialdienstleister erhalten nach den Plänen der Ampel-Regierung keine spezifischen Hilfen.

Sozialdienstleister (freie Träger, aber auch z.B. Tagesmütter) erbringen dabei täglich unverzichtbare Dienste für unsere Gesellschaft. Aus diesem Grunde hatte die Unions-geführte Bundesregierung kurz nach Beginn der Corona-Pandemie mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) eine Regelung geschaffen, die unter anderem darauf abzielte, die Erbringung der sozialen Dienstleistungen trotz der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die die Pandemie mit sich brachte, fortzuführen.

Die KPV spricht sich daher dafür aus, dass Bund und Länder bei der Ausgestaltung der Härtefallfonds die Sozialdienstleister berücksichtigen.

Hier finden Sie die Beschluss als PDF-Datei.

Artikel drucken

Ähnliche Artikel