Energie

Streit um Heizungsgesetz geht weiter

Heute fand eine zweite öffentliche Anhörung zum sogenannten Heizungsgesetz (GEGI im Bundestag statt. Ziel der Bundesregierung ist es, dass umstrittene Gesetz diesen Freitag – und damit zum letztmöglichen Termin vor der Sommerpause – zum Abschluss zubringen.

Gegen diese Eile hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann Einspruch eingelegt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Er sieht seine Rechte als Abgeordneter nicht gewahrt. Die kurze Frist mache es ihm unmöglich, die Vorlage zu prüfen.

Das Heizungsgesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und sieht vor, dass in Neubauten nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die dauerhaft mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen. Anders als ursprünglich vorgesehen, gilt diese Regelung nicht vor Bestandsgebäude. Hier greift die Regel erst, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. Das Gesetz soll aber erst nach der Sommerpause verabschiedet werden. Bisher ist vorgesehen, dass größere Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 2026 ihre Wärmeplanung vorlegen sollen, kleinere Städte haben dafür bis 2028 Zeit.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht Licht und Schatten:

„Die Koalition hat mit dem vorliegenden Änderungsantrag wesentliche Verbesserungen für den Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz formuliert, die wir ausdrücklich begrüßen“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing am Montag in der Ausschussanhörung im Deutschen Bundestag, zu der er als Experte eingeladen war.

Damit die Wärmewende für die Stadtwerke umsetzbar ist, hatte der VKU in der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Verbesserungen in drei zentralen Punkten angemahnt: Eine enge Verzahnung von GEG und Wärmeplanungsgesetz, realistische Erfüllungsfristen, Ziele und Zwischenziele sowie eine tatsächliche Technologieoffenheit. „In allen drei Punkten sehen wir jetzt spürbare Verbesserungen“, sagte Liebing.

So sei nun geplant, die ursprünglich vorgesehenen und aus VKU-Sicht unrealistischen Fristen (65 Prozent erneuerbare Wärme in neuen Fernwärmenetzen ab sofort, 50 Prozent erneuerbare Wärme in Bestandsnetzen ab 2030 und Umstellung von Gas auf Wasserstoff bereits bis 2035 zu 100 Prozent) aus dem GEG zu streichen. Dies müsse nun auch im noch ausstehenden Wärmeplanungsgesetz nachvollzogen werden, forderte Liebing.

Die Verknüpfung von GEG mit kommunaler Wärmeplanung ist laut Liebing absolut richtig. Sie sollte tatsächlich flächendeckend erfolgen. Auch bezüglich der vom VKU geforderten Technologieoffenheit sei eine positive Wende zu verzeichnen: „Mehr Technologieoffenheit sehen wir auch beim Übergang von Gas zu Wasserstoff gewährleistet. Immerhin sind jetzt Wasserstoffausbaugebiete vorgesehen – im Ursprungsentwurf waren H2-ready-Heizungen faktisch verboten gewesen.“

Trotz der aus VKU-Sicht positiven Entwicklung, kritisierte Liebing die anhaltende Skepsis gegenüber einigen Wärmeversorgungsoptionen, vor allem gegenüber Wasserstoff: „Ich hätte mir mehr Mut und vor allem mehr Vertrauen gewünscht. Die Regelungen zur Fernwärme und Gas sind leider sehr kleinteilig.“ Die im Gesetzentwurf weiterhin vorgesehenen Regresspflichten werden sich laut Liebing auch negativ auf den Fernwärmeausbau auswirken.

Zudem gebe es viele ungeklärte Punkte, die in kommenden Gesetzgebungsverfahren beantwortet werden müssten. Mit Blick auf die laufenden EU-Verhandlungen zur EU-Gasrichtlinie sagte Liebing: „Falls das Unbundling durch die EU-Kommission tatsächlich durchgesetzt wird, dürfen bisherige Gasnetzbetreiber die mit dem Gesetz vorgesehen Pflichten gar nicht erfüllen.“ Unklarheit bestehe auch beim Konzessionsrecht, konkret für den Fall, wenn Gasnetzkonzessionen auslaufen. „Gesetzlicher Handlungsbedarf könnte bei der Frage bestehen, ob Gasnetzbetreiber für die Zeit nach ihrer Konzession Verpflichtungen zum Übergang auf Wasserstoff eingehen dürfen“, so Liebing.

Artikel drucken

Ähnliche Artikel