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KPV Bayern: Inklusion – nicht zum Nulltarif!

Wie der KPV-Landesvorsitzende Landrat Stefan Rößle bei der jüngsten Sitzung des Landesvorstands und Hauptausschusses in München berichtete, hätten die Präsidenten der vier bayerischen kommunalen Spitzenverbände hierzu ein Schreiben zur Umsetzung der Inklusion an Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle gerichtet. Darin weisen sie darauf hin, dass es einer Anpassung der Schulbauverordnung sowie der Bestimmungen über die staatliche Förderung des Schulbaus bedarf.

Zudem seien in Anlehnung an das Investitionsprogramm FAG 15 für inklusionsbedingte Bau- und Investitionsmaßnahmen ein Förderzuschlag sowie eine Verringerung der Fördermindestgrenzen vorzusehen. Für die inklusive Beschulung müsse ausreichend Lehr- und Betreuungspersonal zur Verfügung gestellt werden. Auch die Förderschulen sollten im Hinblick auf das Wahlrecht der Eltern personell besser ausgestattet werden, zudem solle das Kultusministerium die Kosten für die Umsetzung des Inklusionsgesetzes fortlaufend ermitteln.

Konnexität

Laut Vorsitzendem Rößle erkennt Bayern hier die Konnexität nicht an. Gerade deshalb sei die finanzielle Unterstützung durch den Freistaat unentbehrlich.

Dem Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention, ein inklusives Schulsystem zu entwickeln, hat sich Bayern in beispielhafter Weise gestellt, führte MdL Georg Eisenreich, stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport aus. Eine von ihm geleitete interfraktionelle Arbeitsgruppe des Bildungsausschusses des Bayerischen Landtags hatte sich dieses wichtigen Themas angenommen und einen gemeinsamen Gesetzentwurf als ersten Schritt zur Umsetzung der Konvention erarbeitet.

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