Innen

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit: Substanz des Vertrages von Lissabon

Die KPV fordert auf ihrer Bundesvertreterversammlung 2007 den Bundestag und den Bundesrat auf, den „Vertrag von Lissabon“ nach Unterzeichnung zu ratifizieren und damit die Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit als eine Kernsubstanz des EU-Reformwerkes zu wahren, ihre vertragliche Sicherung durchzusetzen und den eigenen Entscheidungen zugrunde zu legen.

Beschluss

Bundesvertreterversammlung
10. November 2007 in Berlin

Die KPV begrüßt die erfolgreichen Anstrengungen der Bundesregierung während der europäischen Präsidentschaft, den Verfassungsprozess der Europäischen Union wieder zu beleben. Die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der EU haben am 19. Oktober 2007 den „Vertrag von Lissabon“ gebilligt und damit die Substanz des Verfassungsvertrages auch im Bezug auf die Kommunen erhalten.


Dazu zählen wir:

  • die ausdrückliche Erwähnung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung als Bestandteil der mitgliedstaatlichen Identität, die die Union zu achten hat (Art. 4 Abs. 2 des EU-Vertrages);
  • die ausdrückliche Einbeziehung der regionalen und lokalen Ebene in das von der Union zu beachtende Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 Abs. 3 des EU-Vertrages);
  • die Konkretisierung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips durch ein entsprechendes Protokoll zur Anwendung dieser Grundsätze, das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügt ist;
  • die Verpflichtung der Organe der Union zum "offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden“ und zu umfangreichen Anhörungen (Art. 8 b, Ziffer 2 und 3 des EU-Vertrages);
  • und die Stärkung des Ausschusses der Regionen durch ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip.

Die KPV fordert den Bundestag und den Bundesrat auf, den „Vertrag von Lissabon“ nach Unterzeichnung zu ratifizieren und damit die Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit als eine Kernsubstanz des EU-Reformwerkes zu wahren, ihre vertragliche Sicherung durchzusetzen und den eigenen Entscheidungen zugrunde zu legen.

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