Soziales

Hartz IV im Interesse der Langzeitarbeitslosen stoppen!

Die KPV hält die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in ein einheitliches Leistungskonzept für Langzeitarbeitslose für gescheitert und fordert deshalb die Rücknahme des gesamten Hartz IV-Gesetzes – so der Beschluss des Bundesvorstandes und des Hauptausschusses 2004 in Berlin.

Beschluss des Bundesvorstandes und des Hauptausschusses am
19. Juni 2004 in Berlin:

Die kommunalen Spitzenverbände werden aufgefordert, nur gemeinsam mit Minister Clement zu verhandeln und eine einheitliche Position zu vertreten.

Wir, die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands, halten die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in ein einheitliches Leistungsgesetz für Langzeitarbeitslose für gescheitert. Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass die Leistungen keineswegs aus einer Hand angeboten werden, so dass die Betroffenen zwischen den unterschiedlichen Leistungsträgern hin- und her geschoben werden. Ordnungspolitisch und finanzpolitisch richtet das bestehende Gesetz chaotische Zustände zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen an.

Die KPV fordert deshalb die Rücknahme des gesamten Hartz IV Gesetzes. Wir fordern den Bundestag und Bundesrat auf,

  • aufgrund der Nichteinhaltung der Absprachen im Vermittlungsausschuss,
  • aufgrund des Fehlens der zur Durchführung notwendigen Rechtsverordnungen und datentechnischen Voraussetzungen,
  • aufgrund der mangelhaften Optionslösung und aufgrund der unübersehbaren finanziellen Risiken für die Kommunen Hartz IV neu zu verhandeln.


Dabei ist die zugesagte finanzielle Entlastung sicherzustellen. Die heute schon in vielen Kommunen vorhandene Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Sozialhilfeträgern darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Sollte es kein vernünftiges Angebot geben, muss im Interesse der knapp drei Millionen Bedarfsgemeinschaften und im Interesse der über 4,5 Millionen betroffenen Menschen das rot-grüne Reformchaos umgehend gestoppt werden, damit die Union ab 2006 als der Verwalter kommunaler Interessen nach der Übernahme der Regierungsverantwortung ein für alle Beteiligten qualitativ besseres Gesetz vorlegen kann.
 

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