Finanzen

Kommentar zum „Kommunalen Finanzreport“ der Bertelsmann Stiftung

In dem Report heißt es, dass sich die Kassenkredite für die Stadt Salzgitter zwischen 2007 und 2011 verdoppelt hätten. Bei diesem gewillkürten Betrachtungszeitraum ist dies eine richtige Darstellung des bloßen Zahlengerüstes.

Betrachte ich für die Stadt Salzgitter den Zeitraum 31.12.2006 (Liquiditätskredite 170 Mio. €) mit dem Wert 31.12.2012 (164 Mio. €) stellt sich keine Verdoppelung, sondern sogar eine Entschuldung in der Größenordnung von 6 Mio. € dar, obwohl die Stadt Salzgitter wie alle Kommunen den finanziellen Sturm und die negativen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise, ausgelöst durch die Lehman-Pleite, zu verkraften hatte.

Die Entlastungen 2012 bleiben unberücksichtigt!

Die Entlastungen für die kommunalen Finanzen, die durch den Bundesregierung und Bundestag insbesondere ab 2012 beschlossen wurden, bleiben unberücksichtigt. So übernahm der Bund die ständig steigenden Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von jährlich rund 4,5 Mrd. €. Damit entlastet der Bund die Kommunen dauerhaft – allein von 2012 bis 2016 um rund 20 Mrd. €.

Auch bei dem Ausbau der Kinderbetreuung fließen ab 2012 zusätzliche Investitionsmittel von 600 Mio. €, ein Drittel der ursprünglich auf 12 Mrd. € geschätzten Kosten des Kinderförderungsgesetzes und ab 2014 mit über 800 Mio. € an den laufenden Betriebskosten der Kitas.

Im Jahr 2012 war für die Kommunen insgesamt ein Finanzierungsüberschuss von 1,8 Milliarden Euro zu verzeichnen. Auch für das laufende Jahr und die Folgejahre ist von Überschüssen für die Kommunen insgesamt auszugehen, weil die strukturellen Maßnahmen greifen.

Fraglich ist, ob die Bundesländer ihrer Finanzierungsverantwortung gegenüber ihren Kommunen gerecht werden. Wird die Konnexität streng umgesetzt?

In Nordrhein-Westfalen wird landesseitig überlegt, ob die Kommunen mit ausgeglichenen Haushalten den hoffnungslos verschuldeten Städten helfen müssen. Hier wird der schwarze Peter von der Landesregierung den Kommunen zugeschoben!

In Rheinland-Pfalz hat der Verfassungsgerichtshof den kommunalen Finanzausgleich im Frühjahr 2012 sogar für verfassungswidrig erklärt. Die erforderlichen Verhandlungen kommen seitdem nicht vom Fleck.

  1. Die Gemeinden, die Städte und Landkreise müssen mit ihren Finanzmitteln wirtschaftlich und sparsam sowie weitsichtig umgehen. Kommunale Selbstverwaltung braucht finanziellen Handlungsspielraum und freie eigene Finanzmittel. Über Jahre anwachsende Kassenkredite darf es in Zukunft nicht mehr geben. Dafür müssen die Bundesländer sorgen!
  2. Die Debatte über die ausreichende Finanzierung der Kommunen ist nicht zu Ende. Die unionsgeführte Bundesregierung hat strukturelle Veränderungen zur nachhaltigen Entlastung der Kommunen eingeleitet und weitere beispielsweise im Leistungsrecht für Behinderte angekündigt. Jetzt sind die Bundesländer dran, eine Aufgaben adäquate auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen ist zu gewährleisten.
  3. Es ist zu überprüfen und zu überwachen, ob die gesetzlichen Regelungen in den Landesverfassungen und der Gemeindeordnungen der Länder zur Erreichung einer angemessenen Finanzausstattung ausreichen.

 

Ekkehard Grunwald, Stv. Bundesvorsitzender der KPV und Kämmerer der Stadt Salzgitter

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