Liebing: Steuermehreinnahmen für Kommunen sind kein Grund zur Entwarnung
Der Arbeitskreis Steuerschätzung veröffentlichte am gestrigen Donnerstag seine Herbstprognose für die Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzender der KPV, Ingbert Liebing:
„Die Prognosen für die Steuereinnahmen der Kommunen sind gut – aber längst kein Grund zur Entwarnung. Auch wenn es zahlreichen Kommunen in Deutschland finanziell immer besser geht, haben nach wie vor viele Kommunen mit strukturellen Haushaltsproblemen zu kämpfen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet, dass die sogenannten Kassenkredite der Kommunen – vergleichbar den Dispokrediten für Privatpersonen – Ende 2013 erstmals bei mehr als 50 Milliarden Euro liegen. Das schränkt den Gestaltungsfreiraum erheblich ein und gefährdet die kommunale Selbstverwaltung.
Die zu erwartenden Steuermehreinnahmen in den kommenden Jahren sind zwar hilfreich, aber für sich allein gesehen letztendlich auch nicht viel mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Bund und Länder dürfen die Schätzung nicht zum Anlass nehmen, sich bei der Unterstützung der Kommunen entspannt zurückzulehnen. Ohne Unterstützung sind die hochverschuldeten Kommunen trotz Steuermehreinnahmen nicht in der Lage, sich aus der schlechten Situation zu befreien.
Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD müssen genutzt werden, um die Weichen zu stellen für eine nachhaltige Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Zudem muss bei der geplanten Neuregelung der Eingliederungshilfe die Entlastung der Kommunen im Vordergrund stehen. Die Länder sind in der Verantwortung, dass diese Entlastungen direkt, ungekürzt und zusätzlich bei den Kommunen ankommen.
Darüber hinaus muss bei den Koalitionsverhandlungen darauf geachtet werden, dass weitere Belastungen für Kommunen beispielsweise durch Änderung von Standards in der Jugendhilfe oder in der Bildungspolitik vermieden werden. Der quantitative und vor allem qualitative Ausbau der frühkindlichen Betreuung darf nicht zulasten der Kommunen vereinbart werden.“
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