Kommunen wollen endlich Rechtssicherheit bei der Vergabe von Strom- und Gasnetzen
Bundesweit gibt es bereits seit etlichen Jahren Streit über die Vergabe von Leitungsrechten für Strom- und Gasnetze. Die Kommunen sind angehalten, die Leitungsrechte auszuschreiben. Dabei kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten, wenn der bisherige Netzbetreiber die Konzession verliert. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten sind oft die Folge und verhindern häufig, dass Kommunen die Netze übernehmen wollen, da ihnen das Risiko durch die unklare Rechtslage zu groß ist. Dies will die große Koalition im Bund durch eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 46) korrigieren.
Im Koalitionsvertrag ist eindeutig festgelegt: „Wir werden das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (z. B. bei der Rekommunalisierung) der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher regeln, sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang verbessern.“ Das Bundeswirtschaftsministerium, das für die Umsetzung zuständig ist, hat jetzt allerdings den für Anfang des Jahres angekündigten Gesetzentwurf zunächst aufgeschoben. Mit einem kabinettsreifen Entwurf sei frühestens im Sommer zu rechnen.
Der Bundesvorsitzende der KPV und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB ist davon überhaupt nicht begeistert: „Wir brauchen dringend Rechtssicherheit in diesem Bereich. Darauf sind die Kommunen mit ihren Stadtwerken genauso angewiesen wie private Netzbetreiber. Dieses Thema hat mit Rekommunalisierung wenig zu tun, da auch private Netzbetreiber, die eine Konzession neu gewinnen, vor den gleichen Problemen stehen wie Kommunen, die die Netze wieder übernehmen wollen. Rechtssicherheit ist für alle Beteiligten dringend notwendig“, erklärte Ingbert Liebing. Er erwarte, dass dieses Thema im Bundeswirtschaftsministerium nicht auf die lange Bank geschoben, sondern endlich gelöst wird.