Förderung finanzschwacher Kommunen – Beratungen im Deutschen Bundestag
Im Deutschen Bundestag wurde heute zum ersten Mal das von der Bundesregierung vorgelegte Nachtragshaushaltsgesetz 2015 und der Entwurf für ein Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern beraten. An der Debatte beteiligte sich auch der Bundesvorsitzende der KPV und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing MdB.
An der Debatte beteiligte sich auch der Bundesvorsitzende der KPV und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing MdB.
Das Gesetz zur Förderung von Investitionen sieht die Einrichtung eines vom Bund mit Mitteln in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögens im Jahr 2015 vor aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von als Folge von Strukturschwäche finanzschwachen Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent gefördert werden. Die Länder und Kommunen sollen 2015 und 2016 bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und unbegleiteten ausländischen Minderjährigen finanziell entlastet werden. Gemäß der Verständigung zwischen Bund und Ländern ist diese Entlastung über einen erhöhten Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils geplant.
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