Soziales

Gesundheitskarte für Asylbewerber bietet falsche Anreize

Zu der aktuellen Diskussion um eine Gesundheitskarte für Asylbewerber erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU – Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing MdB: „Bei den täglich ansteigenden Flüchtlingszahlen steigen auch die Kosten der Kommunen für deren ärztliche Versorgung. Forderungen einiger Bundesländer nach einer Gesundheitskarte, mit denen Asylbewerber direkt zum Arzt gehen können, um sich behandeln zu lassen, halte ich für fahrlässig.

Eine kostenlose medizinische Rundumversorgung wird weitere Anreize vor allem für Flüchtlinge aus Südeuropa bieten nach Deutschland zu kommen, obwohl sie kaum eine Chance auf Anerkennung haben. Die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern ist derzeit im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes vollauf gewährleistet und der Leistungskatalog klar geregelt.“

Hintergrund: Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg gehen bereits andere Wege als die Flächenländer. Sie geben Krankenkassenkarten an alle Asylbewerber gleich bei deren Ankunft aus. Derzeit erhalten Asylbewerber nach einem Jahr in Deutschland eine Krankenkassenkarte und erhalten dann eine komplette medizinische Versorgung.

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