Beschluss: Energieversorgung der Zukunft
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) unterstützt die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Uns kommt es darauf an, die Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunalen Unternehmen und Stadtwerke als starke Partner und Investoren für die Umsetzung der Energiewende besser einzubinden. Die Fokussierung auf den Stromverbrauch und auf die Energieeinsparung, Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien greift zu kurz.
Beschluss der Bundesvertreterversammlung am 14. November 2015
Energieversorgung der Zukunft sauber, sicher, bezahlbar – intelligent und krisenfest
Das Ziel der unionsgeführten Bundesregierung, im Jahr 2020 35% des Stroms aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, rückt näher. Im Jahr 2014 hat der Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Bruttostromverbrauch einen neuen Rekordwert von 27,8 % erreicht. Damit wurde aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse erstmals mehr Strom produziert als aus Braunkohle. Bis 2050 sollen 80% des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen. 2.800 km neue Stromleitungen sollen laut Netzentwicklungsplan 2012 bis 2020 errichtet werden. Außerdem soll Strom aus erneuerbaren Energien intensiver in die existierenden Stromnetze integriert und der Ausbau von Anlagen und Netzen besser aufeinander abgestimmt werden. Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) unterstützt die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Uns kommt es darauf an, die Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunalen Unternehmen und Stadtwerke als starke Partner und Investoren für die Umsetzung der Energiewende besser einzubinden. Die Fokussierung auf den Stromverbrauch und auf die Energieeinsparung, Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien greift zu kurz.
Deshalb fordert die KPV:
1. Alle Felder der Energiewirtschaft (Strom, Wärme, Mobilität) müssen auch im europäischen Kontext einer scharfen Analyse hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Marktfähigkeit unterzogen werden.
2. Im Sinne der sozialen Marktwirtschaft müssen dort, wo der Markt nicht hinreichend funktioniert, im Rahmen der Daseinsvorsorge die Kommunen rechtlich in die Lage versetzt werden, die energiepolitischen Belange der örtlichen Gemeinschaft in eigener Zuständigkeit stärker zu koordinieren und zu regeln.
3. Wohnen, Leben und Arbeiten muss mit Blick auf die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Energie auch in Zukunft überall in Deutschland gleichwertig möglich sein. Der Industriestandort Deutschland ist auf eine günstige, stabile und funktionierende Energieversorgung angewiesen.
4. Der bisherige künstliche Strommarkt, der ausschließlich Strommengen handelt, muss für die notwendige Versorgungssicherheit weiterentwickelt und um einen dezentralen Kapazitätsmarkt für vorgehaltene Leistung erweitert werden.
5. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten verbesserten Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung müssen zügig umgesetzt werden, um das KWK-Ausbauziel von 25 Prozent bis 2020 zu erreichen und Nachteile aus dem Ausbau erneuerbarer Energien zu kompensieren. Mit der Bereitstellung von Strom und Wärme durch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen leisten die Kommunen, Stadtwerke und private Initiativen einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit, allerdings zur Zeit verlustreich und mit erheblichen Risiken für die öffentliche Hand.
6. Die seit 2009 geltende, Wettbewerb simulierende, Anreizregulierung muss auch im Hinblick auf die kommunale Daseinsvorsorge grundlegend überarbeitet werden. Da 97 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien über die Verteilnetze eingespeist werden, müssen bessere Investitionsanreize für die Verteilnetze entwickelt werden. Die Trennung von Netz und Betrieb bleibt unser grundlegendes Ziel.
7. Das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ muss besser mit den Nutzern und Betroffenen diskutiert und dann verabschiedet werden. Smart Meter Gateways können Netzbetreiber, Lieferanten und Stromabnehmer vernetzen und im Zusammenspiel von Erneuerbaren Energien, virtuellen Kraftwerken und aktiven Verbrauchern das Energiesystem der Zukunft entstehen lassen, brauchen allerdings die Akzeptanz der Nutzer.
8. Die Entwicklung von Lastmanagement und neuen Speichersystemen bei Unternehmen und Verbrauchern muss stärker dazu genutzt werden, um die Energienachfrage zu flexibilisieren. Als ein erster Einstieg in eine stärker nutzerorientierte Gestaltung der Energieversorgung sollten schon heute die Stromtarife so gestaltet werden, dass sie ein netzentlastendes Verhalten belohnen (Deckelung der Gesamtanschlusswerte, Anreize zur Nutzung in Schwachlastzeiten). Dies wäre im Übrigen ein nicht zu unterschätzender Beitrag für eine sozialverträgliche Energiewende und damit deren Akzeptanz.
9. Ohne die Kopplung der Faktoren Strom, Wärme und Mobilität kann die Energiewende nicht gelingen. Die KPV setzt sich deshalb dafür ein, dass zunehmende Anteile Erneuerbarer Energien außerhalb des Strommarktes genutzt werden können. Dabei muss der Grundsatz „Nutzen statt Abregeln“ gelten und dies bei auskömmlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die durch die beschleunigte Markteinführung von Power to Gas Anlagen.
10. Der Energietransport über größere Entfernungen erfolgt bislang in der Regel über Freileitungen. Dort wo die Bevölkerung aus guten Gründen es wünscht, müssen auch längere und derzeit noch etwas kostenintensivere Erdkabel verlegt werden können. Die Gesetze, Verordnungen und Regelungen müssen diesbezüglich überdacht, angepasst und wenn nötig geändert werden. Vor allem die Gewichtung des Naturschutzes darf bei der Trassenführung nicht ausnahmslos vor den regionalen Situationen der Bevölkerung und der Gewerbetreibenden bedacht werden.
11. Vor dem Hintergrund einer Vielzahl an streitigen Konzessionsvergabeverfahren besteht dringender Handlungsbedarf, den Netzübergang eindeutig zu regeln. Die derzeitige Rechtslage erschwert es Kommunen erheblich, im Rahmen der Konzessionsvergaben kommunale Interessen geltend zu machen und die Energieversorgung vor Ort im Sinne der örtlichen Gemeinschaft zu gestalten. Wichtig sind Regelungen, die die Berücksichtigung kommunaler Kriterien im Verfahren ermöglichen, eine Rügeverpflichtung, die eine schnelle Überprüfung von Verfahrensfehlern bei der Vergabe ermöglicht sowie klarere Regelungen zu Informationsverpflichtungen, Netzkaufpreis und Weiterzahlung der Konzessionsabgabe.
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