Beschluss: Förderzeitraum verlängern
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands begrüßt das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG). Allerdings sollte der Förderzeitraum von 3 auf 5 Jahre verlängert werden.
Beschluss der Bundesvertreterversammlung am 14. November 2015
Förderzeitraum für finanzschwache Kommunen verlängern
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands begrüßt das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG). Wir fordern die Große Koalition auf, den Förderzeitraum in § 5 Abs. 1 Satz 3 KInvFG von 3 auf 5 Jahre zu verlängern.
Aufgrund des Zustroms von Asylbewerbern und Flüchtlingen können beabsichtigte Maßnahmen von Kommunen und Auftragsnehmern nur unzureichend realisiert werden. Auch die Erfahrungen aus dem Konjunkturpaket II haben gezeigt, dass der dreijährige Förderzeitraum von Kommunen nur knapp eingehalten werden konnte, weil sich die Investitionen nur auf bestimmte Gewerke beschränkten, was zu erheblichen Preissteigerungen führte und gleichzeitig war die Fristeinhaltung zur erforderlichen Erstellung der Schlussrechnungen durch die Unternehmen mit anschließender Prüfung nur knapp zu schaffen. Deshalb muss der Förderzeitraum gestreckt und der § 5 Abs. 1 Satz 3 KInvFG geändert werden. Der neue Satz 3 lautet dann:
„Im Jahr 2021 können Finanzhilfen nur für Investitionsvorhaben oder selbständige Abschnitte von Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31.12.2020 vollständig abgenommen wurden und die im Jahr 2021 vollständig abgerechnet werden.“
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