Asylanpassung richtig, weitere sichere Herkunftsländer notwendig
Der Bundestag hat heute das Asylpaket II verabschiedet. Zu den Anpassungen des Asylrechts erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunal-politischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) Ingbert Liebing MdB: „Mit der weiteren Anpassung des Asylrechts wird der Zustrom der Flüchtlinge weiter geordnet.
Der Grundsatz „Keine Registrierung, keine Leistung“ muss dazu führen, dass wir in Deutschland wieder wissen, wer sich bei uns wo aufhält.
Die Beseitigung von Abschiebehindernissen muss jetzt in den Bundesländern wirklich zur Rückführung all derer führen, die kein Bleiberecht bei uns haben, damit wir uns vollumfänglich um die echt Schutzbedürftigen kümmern können. Es ist wichtig, dass Abschiebungen nicht mehr angekündigt und aus jedweden gesundheitlichen Gründen eingeschränkt werden.
Hilfreich bei der Bewältigung der aktuellen Situation ist für die Kommunen auch die grundsätzliche Aussetzung des Familiennachzugs von zwei Jahren für Aylsuchende mit subsidiärem Schutz. Diese Entscheidung schafft Rechtssicherheit und hilft ebenfalls den anhaltenden Flüchtlingsstrom zu ordnen. Hier wird eine wichtige Forderung der KPV umgesetzt.
Aber ein weiterer Schritt muss es jetzt sein, Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. Wer offensichtlich keine Bleibeperspektive bei uns hat, muss dies frühzeitig wissen. Viele tausend Menschen sollten sich und ihre Familien nicht in Gefahr bringen. Durch falsche Signale dürfen diese Menschen sich nicht zusätzlich in Not bringen und ermuntert werden, sich nach Europa auf den Weg zu machen. Wir können die weltweite Armutsmigration auch in der EU langfristig nicht aufnehmen. Deshalb müssen die Flüchtlingsursachen mit Nachdruck bekämpft und unsere Grenzen der Aufnahmefähigkeit sichtbar gemacht werden.“
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