Förderzeitraum für finanzschwache Kommunen wird verlängert
Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, die Forderung der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) aufzugreifen und den Förderzeitraum für das Kommunalinvestitions-förderungsgesetz (KInvFG) von drei auf fünf Jahre zu verlängern.
In einem Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium heißt es: „Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass die über das Sondervermögen ‚Kommunalinvestitionsförderungsfonds‘ zur Verfügung stehenden Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Mrd. € in finanzschwachen Kommunen auch in voller Höhe investiert werden. Daher wird das Bundesministerium der Finanzen demnächst eine Gesetzesänderung zur Verlängerung des Förderzeitraums und der Umsetzungsfristen des KInvFG um jeweils zwei Jahre auf den Weg bringen.“
Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der KPV und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB: „Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands hat sich bereits auf ihrer letzten Bundesvertreterversammlung am 14. November 2015 in Saarbrücken dafür ausgesprochen, den Förderzeitraum in § 5 Abs. 1 KlnvFG von 3 auf 5 Jahre zu verlängern. Wir begrüßen die nun angekündigte Verlängerung ausdrücklich. So können beabsichtigte Maßnahmen vor Ort auch neben der Bewältigung des Flüchtlingszustrom mit der notwendigen Sorgfalt umgesetzt werden.“
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